Gewerbliche / Geschäftliche Nutzung

  • Hallo!


    Ein Bekannter von mir nutzt eine Aldi-Talk-Prepaidkarte für sein kleines Unternehmen. Da er dabei seine Mobilfunkkosten steuerlich geltend machen kann, hat er bei der Aldi-Hotline angefragt, ob er eine Rechnung haben könne. Bei der Hotline hat man ihn darauf aufmerksam gemacht, dass eine gewerbliche Nutzung laut Nutzungsbedingungen nicht vorgesehen sei und u.U. mit einer Geldstrafe belegt werden könne.


    Jetzt die Frage:


    - Gibt es hinsichtlich "gewerblicher" bzw. "geschäftlicher" Nutzung einen Unterschied, insofern als dass man
    a) das Handy nutzt, um bspw. mit Kunden zu telefonieren
    b) bzw. das Handy nutzt, um Kunden Telefonate von diesem Gerät quasi zu verkaufen


    - oder: ist sein Telefonumsatz (ca. 35 EUR/Monat) so gering, dass es sowieso vernachlässigt werden kann?


    Vielen Dank vorab!

  • Re: Gewerbliche / Geschäftliche Nutzung


    Zitat

    Original geschrieben von patricks141178
    Hallo!


    Ein Bekannter von mir nutzt eine Aldi-Talk-Prepaidkarte für sein kleines Unternehmen.


    - oder: ist sein Telefonumsatz (ca. 35 EUR/Monat) so gering, dass es sowieso vernachlässigt werden kann?


    Warum bucht er keine Allnet-Flat für 19,90?

  • Re: Gewerbliche / Geschäftliche Nutzung


    Zitat

    Original geschrieben von patricks141178
    Hallo!


    Ein Bekannter von mir nutzt eine Aldi-Talk-Prepaidkarte für sein kleines Unternehmen. Da er dabei seine Mobilfunkkosten steuerlich geltend machen kann, hat er bei der Aldi-Hotline angefragt, ob er eine Rechnung haben könne.




    Soso....


    Habe ich die Möglichkeit eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu erhalten?


    Ja. Sie haben die Möglichkeit sowohl per Fax (0331-7003130) als auch per Mail (partnerservice@eplus.de) eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. anzufordern. Die Kontaktdaten befinden sich außerdem auf der Rückseite der Bedienungsanleitung. Für die Erstellung werden die Seriennummer des Guthabenbons und die Rufnummer der SIM-Karte benötigt.
    Hat Ihnen diese Antwort geholfen?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Der Bekannte kann sich auch einfach Guthabenkarten im Laden kaufen und auf seine SIM-Karte aufbuchen, und die Kaufbelege steuerlich geltend machen.
    Er kann alternativ auch eine Aufladung direkt vom Geschäftskonto aus machen. Die meisten Konten bieten dieses Feature an.


    Noch cleverer wäre ein Laufzeitvertrag in einem Business- Tarif. Das kostet mit Auszahlung die ersten 24 Monate kaum 10€ pro Monat, alles inkl.

  • Der Kauf des Ladebons oder die Überweisung vom Konto ist aber kein umsatzsteuerlich relevanter Vorgang sondern nur eine Umbuchung auf das Guthabenkonto. Deshalb ist auf den Ladebons auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Umsatzsteuer entsteht erst mit der Nutzung des Guthabens.

  • bei 35 Euronen mtl. Telefonieumsatz kann ich mikek nur zustimmen, da dächte ich nicht mehr an Prepaid. Prepaid ist m.E. etwas für Leute mit Durchschnittsverbräuchen von zehn und Maximalverbräuchen von zwanzig Euronen monatlich. Daß die Prepaids und Discounter nicht auf Businesskunden ausgerichtet sind, kommt nicht von ungefähr.


    Wie kommt man eigentlich auf die Idee, für eine Position von sieben Euro Vorsteuer im Monat seinem Steuerberater Arbeit machen zu wollen - wo soll das lohnen ? - bei einem profitablen Geschäft doch wohl nicht (?)

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Der Kauf des Ladebons oder die Überweisung vom Konto ist aber kein umsatzsteuerlich relevanter Vorgang sondern nur eine Umbuchung auf das Guthabenkonto. Deshalb ist auf den Ladebons auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Umsatzsteuer entsteht erst mit der Nutzung des Guthabens.


    Um die USt. geht es hier nach meiner Vermutung überhaupt nicht. Sehr wahrscheinlich hat der Bekannte mit sehr wenig Umsatz gar nicht zur USt. optiert.


    Es geht evtl. darum, überhaupt einen Beleg in der Hand zu haben.


    Dass der Bekannte dringend Steuerberatung in Anspruch nehmen sollte, ist eine andere Sache.

  • Das ist richtig, das Absetzen als Betriebsausgaben sollte mit entsprechendem Beleg möglich sein, nur die Vorsteuer kann man nicht geltend machen.

  • Eine gewerbliche Nutzung kann nur bei "übermässiger" Nutzung kostenloser Merkmale vermutet werden. Bei Bekannten gab es bei mehr als 5000 Minuten abgehender Gespräche im Monat mit der Allnetflat eine "Anfrage" von E-Plus, ob eine gewerbliche Nutzung vorliegt (die ihm auch dabei untersagt wurde).

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

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