Komisch, dass der Gesetzgeber da noch nicht drauf gekommen ist. Wo dem doch sonst aller möglicher populistischer Unsinn einfällt! ![]()
Elektronische Gesundheitskarte
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Zitat
Original geschrieben von Braindead
In einem Land wie Deutschland muss es für jeden möglich sein eine ärztliche Behandlung zu bekommen. Egal welchen Aufenthaltsstatus er besitzt oder ob er Versichert ist oder nicht. Deswegen stellt sich die Frage eines Missbrauchs hier zumindest nicht.
Es ist ein selbstverständlicher Akt das man kranken Menschen hilft.aber nicht auf Kosten der Krankenversicherungen mit gefälschten oder geliehenen Krankenversicherungskarten. Das müssen dann die Sozialämter aus einem anderen Topf übernehmen. So wird es ja im Normalfall auch gemacht. In Deutschland ist es nicht nötig sich Leistungen zu erschleichen.
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ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
das ist auch nicht nötig. ein entsprechendes gesetz, ähnlich den identifizierungspflichten der Bankangestellten im sinne des GWG, würde reichen...
....was dazu führt, daß man sich bei manchen banken mittlerweile schon bei bareinzahlungen von einem einzigen cent ausweisen muss
Abgesehen davon, daß beim GWG genauso wie beim waffenrecht oder vorratsdatenspeicherung / stasischnüffeleien gilt, daß kriminelle, die sich darüber hinwegsetzen wollen, immer mittel und wege finden werden. Sprich : leidtragender dieser bevormundungs-/entmündigungsgesetze sind abermillionen rechtschaffener, angeblich ach so mündiger bürger wegen ein paar schwarzer schafe, die man damit sowieso nicht greift....
[OT][/small] -
http://www.heise.de/newsticker…n-in-den-USA-2294409.html
Soviel nur zum Thema Datensicherheit von Gesundheits-/Daten ...
Warum soll/te das bei uns und der eGK anders sein resp. werden? :confused:
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Zitat
Die Hacker sollen persönliche Daten wie Namen, Adressen, Geburtstage sowie Telefon- und Sozialversicherungsnummern kopiert haben. Informationen zu Kreditkarten und Krankenakten seien nicht entwendet worden.
tragisch tragisch...
bei uns brauchen die hacker nur mal bei der AOK bayern anklopfen und haben genausoviel daten
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
tragisch tragisch...
bei uns brauchen die hacker nur mal bei der AOK bayern anklopfen und haben genausoviel daten
In diesem Sinne:
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Aktuelle Meldung:
Bundessozialgericht bestätigt elektronische Gesundheitskarte
Kassel (AFP) Die 2013 eingeführte elektronische Gesundheitskarte ist rechtmäßig.
Weder die Fotopflicht noch der eingebaute Speicherchip verletzen die Patienten in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung,
wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 1 KR 35/13 R)Quelle: Zeit Online - Newsticker
Ergänzt um heise.de-Link:
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Wunderbar! :confused:

Erstens ist die eGK bereits Januar 2006 und nicht erst 2013 eingeführt worden.
Zweitens gehört die angebliche Pflicht zur Einsendung eines Fotos nicht zu den Mitwirkungspflichten (es wird ja keine Sozial - sondern eine Versicherungsleistung bei der KK beantragt).
Drittens ergibt sich diese angebliche Pflicht mitnichten aus dem §291a SGB V.
Dort steht nur, dass die eGK mit einem Foto zu versehen ist (das gilt für die KK), aber nicht, dass der GKVersicherter ein (identitäts ungeprüftes !) Foto einschicken müsste.Und viertens kann der betreffende Rentner nun endlich, bevor dieses Urteil überhaupt rechtskräftig wird; damit vors Bundesverfassungsgericht ziehen ...
Außerdem hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil GSSt 2/11 vom 29.03.2012 schon längst entschieden, dass niedergelassende Ärzte weder Amtsträger im Sinne des §11 bs. 1 Nr.2 c StGB noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des §299 StGB sind.
Damit können sich die KKen den Abgleich der Versichertendaten (VSDM) durch die betreffenden, sich weigernden Ärzte per eGK knicken ...

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Zitat
Original geschrieben von a101
Zweitens gehört die angebliche Pflicht zur Einsendung eines Fotos nicht zu den Mitwirkungspflichten (es wird ja keine Sozial - sondern eine Versicherungsleistung bei der KK beantragt).
Ich kenne mich mit der Sozialgesetzgebung nicht aus:
Ist es rechtens bei einer Sozialleistung als Mitwirkungspflicht ein Foto zu verlangen?Ich war jetzt über deine Argumentation etwas perplex.

Mit allen anderen Punkten hast du recht.
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