Mietwohnung, Auszug, Heizöl & Nebenkostenabrechung...

  • Hallo!


    Ich wusste nicht genau wie ich das Thema am besten im Betreff unterbekomme...


    Also, folgendes Problem: in unserer vorherigen Mietwohnung haben wir zehn Jahre gewohnt und sind Anfang diesen Jahres umgezogen. Heute kommt von unserem ehemaligen Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2012, leider mit einer saftigen Nachzahlung. So weit, so gut.


    Der Hauptpunkt war das Heizöl. Wir hatten im Jahr 2011 überhaupt kein Heizöl nachfüllen lassen, dafür aber leider viel zu teuer gegen Oktober 2012. Das war dann natürlich eine ganze Menge, sowohl von den Litern Heizöl und dem damit verbundenen Kaufpreis. Umgekehrt hatten wir daher aber aus 2011 ein recht hohes Guthaben, welches wir vorsichtshalber schon für 2012 stehen lassen haben. Das hat der Vermieter im Falle der Nachzahlung zwar noch nicht eingerechnet, aber ich habe das Guthaben noch nicht vergessen. ;)


    Bis jetzt passt daher auch noch alles. Jetzt kommt aber das große aber: wir haben die Tanks ja in 2012 bis auf 4500l (drei Tanks á 1500l) komplett füllen lassen. Zum Zeitpunkt des Auszugs zum 1. April 2013 waren diese ja aber nicht wieder komplett leer, sondern noch mit gut 2000l gefüllt. Unser Vermieter berechnet aber den kompletten Einkauf aus 2012 und verteilt ihn auf zwei Mietparteien, da es ein Zweifamilienhaus ist. Eine verbrauchsbezogene Abrechnung gibt es nicht, und bis zu diesem Fall stellte das auch noch nie ein Problem dar.


    Jetzt weiß ich nicht ob ich einen Denkfehler habe, oder ob er sich´s an dieser Stelle einfach nur einfach macht, aber ich denke das Vorgehen ist so nicht ok. Er hat den Einkaufspreis für das Heizöl genommen, dazu die restlichen Aufwändungen wie Schornsteinfeger, Wasser und Abwasser, etc. addiert und die Endsumme einfach durch zwei geteilt.
    Grundlegend ja auch ok. Nicht ok finde ich an dieser Stelle aber die verbleibenden 2000l Heizöl in den Tanks, die nicht berücksichtigt wurden und die wir ja in diesem Falle durch unsere Nebenkosten plus Nachzahlung bezahlen würden, die wir ja aber nach Auszug logischerweise nicht mehr nutzen konnten und im Grunde an den Vermieter bzw. den Nachmieter verschenkt haben.


    Korrekt wäre in meinen Augen entweder den Verbrauch zwischen Befüllen und Auszug zu nehmen, also die etwa 2500l, diese durch zwei zu teilen, also pro Mietpartei etwa 1250l, und diese mal den Heizölpreis pro Liter zu rechnen.
    Alternativ könnte er auch die Restmenge bei Auszug durch zwei teilen, mal dem Heizölpreis pro Liter nehmen und von seiner Rechnung abziehen.


    Puh, das war jetzt ganz schön viel Text... Ich hoffe ich konnte mich halbwegs verständlich ausdrücken und ihr versteht mein Problem. Noch dazu geht es bei der geforderten Nachzahlung nicht um ein paar Euro, sondern um eine Summe im vierstelligen Bereich. :(


    Hoffe ihr könnte mir weiterhelfen und ein wenig Licht in´s Dunkel bringen!


    Bis denn...


    Bye, Markus.

  • Mir stellen sich folgende Fragen:


    Ist im Mietvertrag was zum Heizöl geregelt?


    Waren die Heizölkanister bei Einzug befüllt bzw. was wurde damals berechnet?


    Wie läuft es denn bei Mietwagen? Da bekomme ich den doch normal vollgetankt zur Verfügung und habe ihn dann nach der Fahrt aufzutanken?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!


    Sofern mein Posteingang voll ist, bitte mein Kontaktformular nutzen.
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + ICS + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: SIMon mobile 27 GB für 12,49 Euro/Monat | Mobilfunk: Kaufland mobil Smart XS (1+5 GB LTE im D1-Netz + SMS&Sprach-Flat für 4,99 €/28d)

  • Hey!


    Ehrlich gesagt: ich weiß es nicht mehr ob die Tanks bei Einzug vor zehn Jahren befüllt waren, oder nicht. Ich gehe davon aus das eine gewisse Restmenge vorhanden war und die Tanks irgendwann wieder vollständig gefüllt wurden.


    Im Mietvertrag muss ich nachsehen ob dazu was drin steht.


    Bis denn...


    Bye, Markus.

  • Hey!


    Sodele, ein Update: ich habe gerade mal in meinen Unterlagen nachgesehen.


    Unsere erste Nebenkostenabrechnung haben wir drei Monate nach dem Einzug bekommen und anteilsmäßig für diese Zeit gezahlt. Das heißt also auch: zum Zeitpunkt des Einzugs waren die Tanks nur teilweise befüllt.


    Ok, aber ich verstehe es einfach nicht... Was heißt das jetzt für uns?!?


    Bis denn...


    Bye, Markus.

  • Nach § 7 Absatz 2 Heizkosten Verordnung gehören nur „die Kosten für verbrauchte Brennstoffe“ zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage.
    (http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__7.html)


    Edit:
    Nützlich wäre für dich, wenn dir der genaue Stand beim Auszug bekannt war und du den evtl. auch Nachweisen kannst. Ansonsten darf der Vermieter nur das verbrauchte Heizöl nach dem im Mietvertrag angegebenen Schlüssel auf die einzelnen Mietparteien verteilen.


    P.S: Das ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Anwalt! ;)

  • Re: Mietwohnung, Auszug, Heizöl & Nebenkostenabrechung...


    Mal eine Zwischenfrage:

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin55
    Wir hatten im Jahr 2011 überhaupt kein Heizöl nachfüllen lassen, dafür aber leider viel zu teuer gegen Oktober 2012.

    Wer ist "wir"?


    Wer hat das Heizöl wann bezahlt? Und wer hat es bestellt? Und wie wurde es dann abgerechnet?

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Hey!


    Basito: Genau da habe ich ja aber zur Zeit meine Verständnisschwierigkeiten. Haben wir nur den Verbrauch bezahlt, oder haben wir dann auch die Bevorratung bezahlt?!? :confused:


    Sebastian: Wir sind in dem Falle die beiden Mietparteien des Zweifamilienhauses. Ich hatte immer das Heizöl bestellt und war bei der Lieferung anwesend. Hintergrund war das der Vermieter mehrere hundert Kilometer entfernt wohnt und ich das daher übernommen habe. Den Empfang habe dem Heizöllieferanten quittiert und die Rechnung ging dann an den Vermieter.


    Die Heizöltanks wurden das letzte mal 2010 komplett aufgefüllt, 2011 war noch genügend drin und es wurde nichts aufgefüllt und im Oktober 2012 wurde dann erneut komplett aufgefüllt und auch die Rechnung vom Vermieter an den Heizöllieferanten bezahlt.


    Bis denn...


    Bye, Markus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin55
    Hey!


    Basito: Genau da habe ich ja aber zur Zeit meine Verständnisschwierigkeiten. Haben wir nur den Verbrauch bezahlt, oder haben wir dann auch die Bevorratung bezahlt?!? :confused:


    Hi,
    Es dürfen nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Heizöls abgerechnet werden, als nicht was evtl noch im Tank ist.


    Das ist der normale Vorgang, wenn nichts irgendwelche Besonderheiten im Mietvertrag stehen. Aber da der Vermieter die Heizölrechnung bezahlt hat und sie mit dir über eine Nebenkostenabrechnung abgerechnet hat, gehe ich mal vom Normalfall aus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin55
    Hey!


    Sodele, ein Update: ich habe gerade mal in meinen Unterlagen nachgesehen.


    Also gehe ich davon aus, dass im Mietvertrag nix zur Heizkostenabrechnung/Heizölabrechnung vereinbart wurde?

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!


    Sofern mein Posteingang voll ist, bitte mein Kontaktformular nutzen.
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + ICS + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: SIMon mobile 27 GB für 12,49 Euro/Monat | Mobilfunk: Kaufland mobil Smart XS (1+5 GB LTE im D1-Netz + SMS&Sprach-Flat für 4,99 €/28d)

  • Wahrscheinlich ist es nur ein Missverständnis, und der Vermieter hat seinen "Denkfehler" nicht bemerkt.


    Wenn Du eine faire Abrechnung machen möchtest, dann ruf' den Vermieter an, sag' ihm dass noch Öl im Tank drin ist, und rechne(t) das überschläglich aus. Normalerweise kann man im Tank erkennen, wieviel "ungefähr" noch drin ist.


    Wenn Du den Vermieter "legal" übers Ohr hauen willst, lässt Du den Mietvertrag prüfen, da sind bestimmt formelle Fehler zur Heizkostenabrechnung drin.


    Ich tendiere zu ersterem, aber da hat so jeder seine eigene Einstellung zu...


    Gruß Jörg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!