Dritte Handyreparatur.. nun wird nicht mehr weitergeholfen!

  • Zitat

    Original geschrieben von theGamerCore90
    Ja wenn aber nun die Telekom stur bleibt und nichts weiter macht, dann habe ich aber das gute Recht, eine komplette Übersicht des Kaufvertrags des Handys zu bekommen. Wo ich eindeutig sehen kann das ich für das Handy 340€ bezahle. Oder seh ich das etwa auch falsch?

    Ja, siehst du. Wenn du ein Handy zusammen mit einem subventionierten Vertrag erwirbst, wird durch die Subvention der Kaufpreis gemindert. Du hast - in Faellen wie diesen hier - aber nur Anspruch auf Erstattung des geminderten Kaufpreises. Mehr hast du fuer das Geraet nicht bezahlt; dass du den Rest als Teil deiner monatlichen Grundgebuehr bezahlst, ist irrelevant.

  • Entschuldigung... danke zwar für die Antwort, aber ich verstehe nur Bahnhof. Geht das auch noch ein wenig einfacher zu erklären ^^ Dankeschööön

  • Der Haken ist, dass du hier zwei Vertraege schliesst: Den einen ueber die Erbringung der Mobilfunk-Dienstleistung zum Betrag X, und den anderen als Kaufvertrag fuer ein Handy zum Betrag Y.


    Du zahlst beispielsweise 40 EUR/Monat fuer deinen Vertrag, dazu gibt's ein Handy im Wert von 500 EUR zum Preis von 100 EUR. Tolle Sache - doch wo sind die 400 EUR? Die verstecken sich in den Kosten fuer den Tarif, dafuer zahlst du Monat fuer Monat. Aber das Handy hat nun mal nur 100 EUR gekostet, wenn's hart auf hart kommt kriegst du nicht mehr als diese 100 EUR zurueck.

  • Zitat

    Original geschrieben von theGamerCore90
    Es kann doch aber nicht sein das es von der Willigkeit des Mitarbeiters abgehängt. Ich kann doch auch nicht als KFZ-Mechatroniker zu meinen Kunden sagen: "Ich hab kein Bock auf ihr Auto, regeln sie das anders.."


    Das geht doch gar nicht. Die Mitarbeiter müssen sich ja so verhalten wie die Telekom es vorgibt, und nicht wie ihnen es grade passt.


    Du regst Dich meiner Meinung nach unnötig auf. Zumal es Dir auch gar nichts bringt.


    Wenn Du z.B. einen neuen Audi, VW, BMW kaufst, dann gehst Du für Deine Gewährleistungsansprüche auch nicht zu ATU oder einer freien Werkstatt. Oder ?


    Natürlich sollte die Lösung Deines Problems nicht von der Willigkeit eines Mitarbeiters abhängen aber das ist nun mal Theorie und Praxis. Unwillige Mitarbeiter wirst Du in Deinem Leben vermutlich auch nicht das 1. Mal erlebt haben.


    Du hast jetzt von einem Mitarbeiter eine passable und stressfreie Lösung in Aussicht gestellt bekommen. Wenn sich das wirklich so "leicht" regeln läßt, dann lass es so laufen, ansonsten machst Du Dir das Leben nur unnötig schwer. :)


    VG

  • Da muss ich tmmd zustimmen :


    Es ist doch allein im Interesse des Kunden, dass er eine Rechnung bekommt, aus der
    der Kaufpreis des Handys hervorgeht. Wenn Du das am Anfang versäumt hast ist
    das doch nicht Telekom Verschulden !?


    Man kann doch beim besten Willen nicht verlangen, dass die Telekom Entgegenkommen zeigt, wenn man nicht den richtigen Reklamationsweg einschlägt.
    Da würde dan Hinz und Kunz angerannt kommen - von wegen - mein Schwager hat versucht zu reparieren - ging aber nicht - also bitte Telekom reparieren oder Geld zurück, ansonsten schlechter Kundenservice.


    Ob ein Wechsel des Netzbetreibers an der grundsätzlich fehlerhaften Reparaturabwicklung etwas ändert glaube ich nicht. Das würde bei Vodafone ganz genauso laufen.


    Das mein von 3 Kundenbetreuern 5 verschiedenen Ausagen hört ist doch nichts neues.
    Dann muss man erst recht sich den Namen des Mitarbeiters merken und einen Rückgabetermin bei diesem vereinbaren.

  • harlekyn


    Ich bezahle 100€ Erstzuzahlung und 10€ monatlich für das Handy und 15€ monatlich für den Tarif. Da gibt es nichts verstecktes oder so. Und wie schon gesagt. Bei 1. Besuch hat mir der Mann auch gesagt, dass das totaler "Bullshit" ist, und ich wenn, den gesamten Kaufpreis erstattet bekomme.


    Bandit137


    Mir geht es einfach darum, dass ich eine Lösung haben will. Sonst gibt es einen saftigen Brief und Anwalt. Fertig. Ich habe ein Recht auf Gewährleistung und gut 12 Monate ist das Handy alt. Und ich als Kunde habe ein RECHT drauf fertig aus Ende.


    mondlaub24


    1. Ich habe Anfangs gar nichts versäumt. Ich habe nie irgendeine Übersicht erhalten was ich komplett zuzahlen habe, und auf welchen Preis ich nach 24 Monate komme.


    2. Ich habe es bei einer von Motorola lizenzierten Vertragswerkstatt reparieren lassen. Das ist was anderes als wenn ich das beim nächst besten Freund reparieren lasse.


    3. Die Telekom erstatte mir nicht den Kaufpreis, sondern MOTOROLA. Die Telekom soll mir lediglich einen Beleg des Kaufpreises geben. UND DAS SIND 340€. Und da gibt es für mich nichts dran zu rütteln.

  • Zitat

    Original geschrieben von theGamerCore90
    Ich habe ein Recht auf Gewährleistung und gut 12 Monate ist das Handy alt. Und ich als Kunde habe ein RECHT drauf fertig aus Ende.

    Na dann mach dich auch mal mit den Stichworten "Beweislastumkehr" und "Beweislast" vertraut. Zu den Rechten gehoeren auch Pflichten.


    Inwiefern du noch die Gewaehrleistung geltend machen kannst, nachdem du auf eigene Faust eine Reparatur in Auftrag gegeben hast, ist mir nicht klar; duerfte aber zumindest zweifelhaft sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von theGamerCore90
    Mir geht es einfach darum, dass ich eine Lösung haben will. Sonst gibt es einen saftigen Brief und Anwalt. Fertig. Ich habe ein Recht auf Gewährleistung und gut 12 Monate ist das Handy alt. Und ich als Kunde habe ein RECHT drauf fertig aus Ende.


    Du kannst noch so sehr auf Dein Recht pochen. Der Weg führt ins Nichts, wenn Du den falschen Weg wählst.


    Du hast ein Recht auf Gewährleistung von der Telekom. Die Telekom hat ein Recht auf Nachbesserung. Diese Recht hast Du bei Deinen ersten Versuchen der Telekom verweigert. Das wurde Dir hier im Forum gesagt und das wird Dir jeder RA sagen.


    Du kannst noch so sehr mit einem RA wedeln. Mit Deiner Art wirst Du im schlimmsten Fall nur erreichen, dass die Telekom auf stur schaltet und Dienst nach Vorschrift macht.


    In Anbetracht einer vermutlich passablen Lösung, erreichst Du mit Deiner Art nur das Gegenteil.


    VG

  • Ja Motorola will mir doch schon helfen. Es hängt sozusagen nur noch an der Telekom. Egal was Telekom macht.. sie müssen eh nichts zahlen etc, also warum sollten sie es nicht einfach machen. Beleg aushändigen und FERTIG


    Ich fühl mich grade nur verarscht hier. Ich bezahle für ein Handy 340€, bekomme aber nur 100€ im idealsten Fall zurück. Sachmal wo leb ich denn hier???!!! In Deutschland auf jedenfall nicht!

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Na dann mach dich auch mal mit den Stichworten "Beweislastumkehr" und "Beweislast" vertraut. Zu den Rechten gehoeren auch Pflichten.


    Daran habe ich auch schon gedacht. Die Rep. Versuche könnten sich aber positiv auswirken. Sollte der 1. Rep. Versuch vor Ablauf von 6 Monaten stattgefunden haben, könnte theGamerCore90 einen Beweis für einen Fehler innerhalb von 6 Monaten haben.


    Ein sinnvoller Weg ist das trotzdem nicht.


    VG

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