Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung kündigen - Frist verpasst ohne Mitteilung?

  • Hallo,
    als ich gerade auf meine Kontobewegungen geschaut habe, traf mich fast der Schlag, da ich sah, dass meine Kfz-Versicherung anscheinend um 50 Prozent teurer geworden ist. :eek:
    Ich habe bereits Google bemüht, daher weiß ich, dass ich ab Beitragserhöhungsmitteilung genau 1 Monat Zeit habe, zu kündigen.


    Diese Mitteilung hat mich aber nie erreicht, sollte es eine gegeben haben.


    Ich würde jetzt gerne im Vorfeld wissen, bevor ich morgen die Versicherung kontaktiere, ob ich dadurch jetzt trotzdem kündigen kann?
    Andererseits denke ich, dass dann ja jeder Versicherungsnehmer sagen könnte, die neue Beitragsrechnung sei bei ihm nicht angekommen.


    Danke und Grüße
    Hecke

  • Re: Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung kündigen - Frist verpasst ohne Mitteilung?


    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Diese Mitteilung hat mich aber nie erreicht, sollte es eine gegeben haben.


    Sie hat dich garantiert erreicht, aber du hast es vermutlich als Werbung abgetan einfach weggeworfen ;).


    Zitat


    Ich würde jetzt gerne im Vorfeld wissen, bevor ich morgen die Versicherung kontaktiere, ob ich dadurch jetzt trotzdem kündigen kann?


    Du hast die Frist verpasst. Aber du könntest natürlich zu deinem Vertreter gehen und fragen, ob es, z.B. durch Tarifänderung, nicht die Möglichkeit gäbe, günstiger wegzukommen. Vielleicht sind auch irgendwelche weichen Tariffierungsmerkmale (Alter, Anzahl Km, Vollkasko vs Teilkasko, eingetragene Fahrer, etc. ) eine Möglichkeit den Vertrag billiger zu gestalten.


    Das wäre sowieso die erste Möglichkeit gewesen, die man hätte nutzen sollen, wenn eine Beitragserhöhung kommt. Nicht gleich kündigen. Zumal Tarife mit besonderen "Lockpreis" ohnehin im Folgejahr kräftig erhöht werden, da die gesamte Branche mehr für Schadenszahlungen aufwenden muss, als durch Beiträge reinkommt.
    Kochen alle nur mit Wasser.


    Noch eine Frage - könnte der Preisanstieg auch damit zusammenhängen, dass du im Jahr 2013 einen Unfall hattest, den deine Versicherung reguliert hat?

  • Re: Re: Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung kündigen - Frist verpasst ohne Mitteilung?


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Sie hat dich garantiert erreicht, aber du hast es vermutlich als Werbung abgetan einfach weggeworfen ;).


    Garantiert! Schön, dass wenigstens Merlin eine Garantie auf die Zustellung von Briefen gibt, wenn es das Transportunternehmen schon nicht tut.

  • Mag sein, nützt dir aber im Ernstfall nichts. Willst du wirklich einen Rechtsstreit deshalb anfangen?


    Zudem ist das Datum immer das gleiche, da der Stichtag immer der gleiche ist. Nachfragen kostet nichts, wenn man(n) keinen Brief bekommt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Nach § 40 Abs.1 S.3 VVG muss die entsprechende Mitteilung dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen. Ich habe zwar gerade keinen VVG-Kommentar zur Hand aber nach dem Wortlaut des Gesetzes ist das eindeutig: Der Versicherer ist folglich beweisbelastet für den Zugang der Mitteilung.

  • Ja und? Die versicherung behauptet einfach, dass die Mitteilung rausgeschickt wurde. Das kann man(n) ihr dann glauben, oder nicht. Da es aber jedes Jahr ein (Fix-)Datum gibt, hätte der TE auch selbst noch einmal nachfragen können, wenn kein Brief kommt.


    Ein Rausreden mit "ich habe den Breif nicht bekommen, den ich erwartet habe" und melde mich jetzt erst, klappt wohl nicht. Ich würde es nicht(!) auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sondern eher nett bei der Versicherung nachfragen.

    Suche: aktuell nichts


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  • wenn, dann muss die Versicherung den Rechtsstreit anfangen, denn die will letztlich die prämie. und das wird sie sich ganz genau überlegen ob sie sich darauf einlässt.
    ich wäre da ganz gelassen.


    es gibt auch nicht sowas wie ein fixdatum und wenn der private (!) Versicherungsnehmer erst bei Abbuchung die Sache bemerkt, finde ich das auch nicht ungewöhnlich oder gar "zu spät".

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Der Versicherer ist folglich beweisbelastet für den Zugang der Mitteilung.


    Timba hat es doch schon geschrieben: Was ist damit gewonnen? Genau, nichts.


    Um eine Kündigung durchzudrücken müsste man den Klageweg einschlagen. Ohne Rechtschutzversicherung auch wieder eine unsichere und teuere Sache, die vermutlich den Aufpreis deutlich übersteigt.


    Der TE soll doch erst Mal bei seinem Vertreter freundlich nachfragen, ob sich nicht was machen liesse - dann sieht man weiter.

  • Unter Umständen geht es ja auch gar nicht um eine Kündigung, wenn ihn keine Beitragserhöhung erreicht hat, könnte auch davon ausgegangen werden, dass der alte Beitrag weiterhin gilt. Sobald ihn eine Beitragserhöhung erreicht kann er sich eine mögliche Kündigung ja überlegen.

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