Unsere Freunde vom VP wissen es am Besten:
ZitatEin überschrittenes oder gar ein nicht vorhandenes Verfalldatum kann demzufolge kein Grund für eine Verwarnung sein, da hier jegliche Rechtsgrundlage fehlt.
Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=22575