Neue Regeln für Verbandskästen

  • Unsere Freunde vom VP wissen es am Besten:


    Zitat

    Ein überschrittenes oder gar ein nicht vorhandenes Verfalldatum kann demzufolge kein Grund für eine Verwarnung sein, da hier jegliche Rechtsgrundlage fehlt.


    Quelle:


    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=22575

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    bei mir schaut sich des schnittlauch den verbandskasten nur an, um in den Kofferraum schaun zu können. das Verfallsdatum hat dann noch niemanden interessiert.
    TÜV hat sich gar noch nie darum gekümmert.


    natürlich sollte man keinen 30 jahre alten verbandskasten nutzen. aber imho sind die verfallsdaten schon arg kurz gewählt. naja so kurbelt man den Umsatz an...

    Ja, bei meinem letzen neuen Gebrauchten war der Originale Verbandskasten schon 5 Jahre abgelaufen.
    Also mindestens schon 2x mit abgelaufenem VBK durch den Tüv gekommen.
    Meistens tausche ich die eha alle 2 Jahre aus. Bei Pearl gab es ja immer welche als Gratisartikel.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Wie lange halten die Dinger ?


    Meinst du das aufgedruckte Haltbarkeitsdatum oder die tatsächliche Haltbarkeit einzelner Bestandteile? Beim W124 war der Verbandkasten in der Hutablage untergebracht und ich könnte mir vorstellen, wenn bei Laternenparkern die Sonne häufig durch die Heckscheibe schien, hat der Kleber der Pflaster schnell darunter gelitten.
    Ich persönlich hole mir immer einen für kleines Geld bei Aldi, Penny, Lidl und Co., wenn die mal wieder im Angebot sind.

    ***22 Jahre o2***

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Oder der Ramsch Alkoholtester in Frankreich. Braucht kein Mensch, ist aber Vorschrift. Da legen sich alle so ein 5 € Billigteil rein was eh nicht funktioniert.


    OT: Es hat aber keinerlei Konsequenzen, wenn man keinen dabei hat. ;)

  • Eigendlich ist es ja so, wenn man ein verunfalltes Kind auf der Straße oder Gehweg sieht, sollte man sofort anhalten und helfen. Genauso Verunfallten im Straßenverkehr, oder in Not.
    Und da spielt es eine verringerte Rolle, ob Ihr den neusten Verbandskasten habt...
    ANHALTEN und HELFEN sollt Ihr!


    Viele machen das nicht...


    Und DAS ist strafbarer, als ein "alter" Verbandskasten.

  • Zitat

    Original geschrieben von das-mitglied-007
    Eigendlich ist es ja so, wenn man ein verunfalltes Kind auf der Straße oder Gehweg sieht, sollte man sofort anhalten und helfen. Genauso Verunfallten im Straßenverkehr, oder in Not.
    Und da spielt es eine verringerte Rolle, ob Ihr den neusten Verbandskasten habt...
    ANHALTEN und HELFEN sollt Ihr!


    Viele machen das nicht...


    Und DAS ist strafbarer, als ein "alter" Verbandskasten.

    Ist gar nicht Thema dieses Threads.

  • Diese Sache mit den Alkoholtestern in Frankreich, ist auch "Schnee von Gestern". DieseMitführpflicht wurde wieder gekancelt.

    "Was man bei RTL erlebt, lässt am Verstand der Programmverantwortlichen zweifeln"
    Klaus Staeck

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel Das nenne ich eine dumme Frage. Jeder der auf deutschen Strassen unterwegs ist muss die deutschen Gesetze einhalten.


    Lieber René, dann kannst Du mir ja sicher aus dem Stegreif verraten, ob die Mitführpflicht eine Ausrüstungsvorschrift oder eine Verhaltensvorschrift ist. Danke!

    _T_
    HO2
    IW0
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    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Zitat

    Original geschrieben von jsl
    ....hätte vielleicht noch andere smileys nehmen sollen (hättest mich vielleicht besser verstanden)



    Ich habe es schon verstanden und deshalb auch mein Verweis auf die ziemlich lange Diskussion bei motor-talk.de.
    Einfach mal dort lesen,bevor hier einige auf dumme Ideen kommen (z.B. "Datum einfach wegkratzen,schon gibts keine Probleme mehr beim TÜV").

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    [....] ob die Mitführpflicht eine Ausrüstungsvorschrift oder eine Verhaltensvorschrift ist [...]


    Das Erstere. Wäre das eine Verhaltensvorschrift, dann könnte uns die Polizei.... nichts anhaben (dann wäre das Mitführen ja keine Plicht, sondern nur ein Codex für gutes Verhalten im Strassenverkehr). Aber wie man es auch nennt. Ein Ausländer kann sich IMHO nicht mit Nichtwissen herausreden, das können wir Deutsche im Ausland schließlich auch nicht.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

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