Auto noch angemeldet verkaufen (ohne Fahrzeugschein + Schilder) ?

  • Hallo zusammen,



    ich muss mein altes Auto zügig verkaufen, und werde es morgen inserieren.
    Es wurde heute noch von mir von der Werkstatt zu mir gefahren.


    Das gute Stück muss ich schnell los werden.


    Wenn ich das Auto am Wochenende schon verkaufe - und zum Abmelden am Montag gleich die Schilder + Schein (mehr brauche ich ja nicht zum abmelden) behalte, was könnte da noch passieren?


    Im Kaufvertrag steht ja auch der Zeitpunkt der Übergabe drin.
    Aber ein Risiko will ich auch nicht eingehen - dass ich für irgendwas haftbar wäre...


    besten dank für die Info


    viele Grüße

  • Der Zeitpunkt der Abmeldung ist dann, wenn das Amt den verwaltungstechnischen Akt durchführt, und nicht dann, wenn du die Schilder abschraubst und (widerrechtlich) Schilder und Schein einbehälst.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Mit einem ordentlichen Kaufvertrag bist du aus der Haftung mittelbar raus. Das Risiko das der Käufer mit dem Wagen (auch ohne Schilder) eine Ordnungswidrigkeit, einen Unfall oder sogar eine Straftat begeht ist aber dennoch gegeben. Zwar kannst du dann schön belegen, dass das Eigentum und der Besitz an jemanden Anderen übergegangen ist aber Stress hättest du auf jeden Fall. Darüber hinaus bin ich mir unsicher ob der Wagen denn nicht auch ohne Schilder noch über einen Versicherungsschutz durch deine Versicherung verfügt. Wenn dem der Fall sein sollte, dann gibts im Falles des Falles bei einem Unfall nur noch mehr Stress.


    Aus eigener Erfahrung sprechend, würde ich nie wieder ein angemeldetes Auto verkaufen. Es sollte ja kein Problem sein eine Anzahlung zu kassieren und dann eine Übergabe und Restzahlung für den nächsten Werktag direkt an der Zulassungsstelle zu vereinbaren.


    @ Timba69


    Warum wäre das Einbehalten des Scheines und das Abschrauben der Schilder widerrechtlich? Solange er dies so mit dem Käufer vereinbart sehe ich keinen Rechtsbruch.

    Geändert von Bluewaver am 00.00.0000 um 99:99

  • Vor ein paar Jahren musste ich einem Käufer meine Nummernschilder nachsenden damit dieser überhaupt das Auto auf sich ummelden konnte...

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Bluewaver
    Aus eigener Erfahrung sprechend, würde ich nie wieder ein angemeldetes Auto verkaufen. Es sollte ja kein Problem sein eine Anzahlung zu kassieren und dann eine Übergabe und Restzahlung für den nächsten Werktag direkt an der Zulassungsstelle zu vereinbaren.


    So habe ich es auch gemacht, mein slowakischer Käufer hatte damit auch kein Problem:
    1. Probefahrt (mit mir)
    2. Stop bei meiner Hausbank: er macht die Bareinzahlung auf mein Konto (hat man gleich das Falschgeldproblem gelöst)
    3. Stop auf der Zulassungsstelle: Kaufvertrag unterschrieben und Fahrzeug abgemeldet, Käufer hat sich unmittelbar danach Kurzzeitkennzeichen geholt.
    4. Stop wieder zu Hause, freundliches Händeschütteln und fertig.



    Gruß Kai

  • wird vermutlich so gewesen sein, weis nicht mehr.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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