Selbst solche Toten sind für mich nicht hinnehmbar.
Die einzigen Entbehrlichen sind für mich die beiden obersten Aufrührer aus Kiew, die die Schlacht gegen die eigenen Bürger angeordnet haben. Aber selbst diese beiden auszuschalten würde den Konflikt wahrscheinlich nicht mehr befrieden können.
Längst hat er eine Eigendynamik entwickelt, in der die Bürger im Osten der UA um ihr Leben kämpfen - die Gewalt gegen die russische Minderheit ginge möglicherweise selbst dann weiter, wenn sie ihre Waffen streckten. Jedenfalls hielte ich das mit einer freiwilligen Entwaffnung verbundene Risiko ohne ausreichenden Schutz (etwa durch russische Truppen) für zu hoch, als dass ich es an Stelle der Ost-Ukrainer einginge.
Die ukrainische Polizei hat zuletzt in Odessa eindrucksvoll bewiesen, dass sie zum Schutz der Bevölkerung jedenfalls nicht in der Lage ist. Vor diesem Hintergrund verliert das staatliche Gewaltmonopol weitgehend seine Rechtfertigung - es setzt nämlich voraus, dass im Gegenzug der Staat in der Lage ist, (unbewaffnete) Bürger adäquat zu schützen.
Ich sehe mich jedenfalls nicht ohne weiteres in der Lage, den Bürgern der Ost-UA die Legitimität ihrer bewaffneten Gegenwehr gegen Übergriffe durch Kiewer Putschisten abzusprechen. Die Inanspruchnahme fremder Hilfe gehörte dann zu diesem Recht auf Selbstverteidigung.
Eidt:
Das alles natürlich vor dem Hintergrund, dass ich aus rechtlicher Sicht (angeblich legen Alle auf dessen Einhaltung ja besonderen Wert) immer noch Viktor Janukowitsch als legitmen Staatspräsidenten ansehe. Er wurde bis zum heutigen Tage seines Amtes nicht enthoben. Die Abstimmung im Parlament war schließlich zu seinen Gunsten ausgefallen.
Die Vorgehensweise, sich nur dann auf geltendes Recht zu berufen, wenn es "genehm" ist, mache ich nicht mit.
