Ukraine / Krimkrise

  • Ich gehe davon aus, dass Russland inzwischen keine Möglichkeit mehr hat, die pro-russischen Kräfte zur Aufgabe zu bewegen. Dafür sitzt ein wirklicher Hass aufeinander schon viel zu tief.


    Daneben stellt sich die Frage, ob Russland völkerrechtlich dazu verpflichtet ist, nur eine der beiden Bürgerkriegsparteien zur Abgabe der Waffen zu bewegen und sich damit der anderen Partei schutzlos auszuliefern.


    Hier hätte ich ernsthafte Probleme, eine solche Verplichtung anzunehmen. Vielmehr halte ich es sogar für gerechtfertigt, wenn Russland die Aufständischen im Osten unterstützt, wenn das gewaltsam an die Macht geputschte Regime aus Kiev mit Panzern und Luftstreitkräften gegen sie vorgeht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Robert Beloe
    Wie oft wurde eigentlich bei Debatten um eine Intervention in Syrien oder Libyen davon gesprochen, dass Russland mehrere völkerrechtswidrige Kriege im Kaukasus geführt hat? Seit wann entschuldigt ein Völkerrechtsverstoß des einen Staates einen anderen Völkerrechtsverstoß?


    Oder dient diese Aufrechnerei doch nur der platten Apologie?


    :top: Genau so ist es. Fast scheint es, die Krim-Krise ist nur ein willkommener Anlass einiger Foristen mal wieder genüsslich über die USA herziehen zu dürfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich gehe davon aus, dass Russland inzwischen keine Möglichkeit mehr hat, die pro-russischen Kräfte zur Aufgabe zu bewegen. Dafür sitzt ein wirklicher Hass aufeinander schon viel zu tief.


    Bedeutet im Umkerhschluss, dass Russland mal die Möglichkeit besaß. Dadurch, dass sie nichts gemacht haben, ist alles noch viel schlimmer geworden.

  • Das bestreite ich doch gar nicht.


    Allerdings sehe ich es nicht als verwerflich an, Bürger bei der Verteidigung gegen ein gewaltsam an die Macht geputschtes Regime zu verteidigen. Zumal der legitime Präsident der Ukraine noch ausdrücklich um solche Unterstützung gebeten hatte. Die zum Übergangspräsidenten ernannte Marionette werte ich aus juristischer Sicht als ein "Nichts".


    Oder sehe ich das falsch?



    Edit


    Und noch etwas für diejenigen, die auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften (hoffentlich nicht nur durch Russland) pochen:


    Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die von der EU verhängten Sanktionen? Wie begründet eine Bank es, wenn der mit einer Sanktion belegte Russe x von seiner Bank die Rückzahlung seines Guthabens verlangt? Wie werden diese Guthaben etwa in Deutschland nach deutschem Recht "eingefroren"?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das bestreite ich doch gar nicht.


    Nein. Du haust aber bei weitem, weitem nicht so drauf, wie du es bei den Amerikanern und ihren Fehlern machst.



    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Allerdings sehe ich es nicht als verwerflich an, Bürger bei der Verteidigung gegen ein gewaltsam an die Macht geputschtes Regime zu verteidigen. Zumal der legitime Präsident der Ukraine noch ausdrücklich um solche Unterstützung gebeten hatte. Die zum Übergangspräsidenten ernannte Marionette werte ich aus juristischer Sicht als ein "Nichts".


    Oder sehe ich das falsch?


    Solche Artumentation führt dazu, dass du Revolutionen unterstützt, die dir genehm sind und solche verurteilst, die dir nicht genehm sind. Revolutionen haben es an sich, dass sich jemand an die Macht "putscht". Die Frage ist eher, was danach passiert. Und wenn es in der Ukraine nun zu freien und fairen Wahlen kommen sollte, sollte man diese erst einmal abwarten.


    Und nur, weil der Präsident zu einem bestimmten Zeitpunkt legitim gewählt wurde, bedeutet es nicht, dass er dies auf Ewigkeit bleiben muss. Es gib genug Fälle in der Geschichte, in dem Präsidenten "legitim" ernannt wurden, danach aber gestürzt wurden - in so manchen sogar vollkommen verdient.


    Edit:
    Eine Privatbank, ebenso wie jedes andere private Unternehmen auch, kann Geschäftsbeziehungen aufbauen oder beenden, wie es will. Und das ganze sogar ohne jeglicher Begründung. Im Fälle von Sanktionen dient das Strafrecht wohl als Grundlage.


    Edit II:
    Auf EU Ebene kannst das hier nachlesen:
    http://eeas.europa.eu/cfsp/sanctions/index_en.htm

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die von der EU verhängten Sanktionen? Wie begründet eine Bank es, wenn der mit einer Sanktion belegte Russe x von seiner Bank die Rückzahlung seines Guthabens verlangt? Wie werden diese Guthaben etwa in Deutschland nach deutschem Recht "eingefroren"?


    Schau mal in den "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union", kurz EAUV. Insb. Art. 215 Abs. 2. Nicht alles glauben, was in irgendwelchen pro-russischen Blogs verbreitet wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    ...
    Solche Artumentation führt dazu, dass du Revolutionen unterstützt, die dir genehm sind und solche verurteilst, die dir nicht genehm sind. Revolutionen haben es an sich, dass sich jemand an die Macht "putscht". Die Frage ist eher, was danach passiert. ....
    ...


    Das sehe ich genau anders. Entscheidend ist für mich, was vorher war. Abgesehen davon, dass ich Putschen/Revolutionen gegenüber stets skeptisch eingestellt bin, weil nicht abzusehen ist, wohin sie führen, hat ein Putsch gegen eine demokratisch gewählte und legitimierte Regierung für mich jedenfalls keinerlei Rechtfertigung.


    Diese Sichtweise sollte für Bürger einer Demokratie selbstverständlich sein.


    Und dass einem Putsch Verhältnisse wie in der Ukraine entstehen können, ist doch kein Geheimnis ... insbesondere dann, wenn (wie in der Ukraine) ein nennenswerter Bevölkerungsteil hinter der amtierenden Staatsführung steht. Dass diese Bürger sich den Putschisten kampflos ergeben, widerspräche jeder Erfahrung.


    Im Westen der UA hatte der Putsch Erfolg, aber der Osten wehrt sich (noch) gegen eine landesweite Machtübernahme. Insbesondere in einem Flächenstaat wäre nichts anderes zu erwarten gewesen. Der "arabische Frühling" hat doch gezeigt, dass nach dem Fall einer etablierten Regierung die Interessengruppen aufeinander losgehen.




    Hmm ... vielleicht weiß ja jemand was wirklich Konkretes, was etwa ein Mitarbeiter der Deutschen Bank einem Bevollmächtigten entgegensetzen kann, wenn der die Auszahlung eines "eingefrorenen" Guthabens verlangt. Das Eigentum und das Verfügungsrecht darüber haben in Deutschland schließlich Grundrechtsrang


    Mir fällt dazu im Moment rein gar nix ein ... :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Schau mal in den "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union", kurz EAUV. Insb. Art. 215 Abs. 2. ...


    Danach können Sanktionen zwar verabschiedet werden, hat m.W. aber keine unmittelbare Wirkung im Bereich der Nationalstaaten.


    Oder kann der Bankmitarbeiter unter Vorlage einer Abschrift der Sanktion die Auszahlung verweigern?


    Es muss doch auf nationaler Ebene Rechtsvorschriften geben, wie das umzusetzen ist.


    Die Fragen, die sich aufdrängen:


    - Gelten die Guthaben als gepfändet/beschlagnahmt? oder
    - Wird dem Gläbiger gegenüber eine Einrede erhoben? oder
    - etc.


    Der Bankmitarbeiter muss dem Verlangen auf Auszahlung nachgeben, wenn nicht etwas im deutschen Recht Vorgesehenes das verbietet. Immer noch ... :confused:



    Edit: Was steht denn in den Russland-Blogs? Worauf berufen sie sich?


    Auf Anhieb habe ich dazu rein gar nichts finden können.


    Edit2: Die Frage nach der Rechtsgrundlage soll jetzt nicht den Thread sprengen. Sie war lediglich Ausfluss eines rein persönlichen Interesses und betrifft auch alle anderen Fälle wie Libyen etc.


    Edit 3:
    So, ich habs: Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das sehe ich genau anders. Entscheidend ist für mich, was vorher war. Abgesehen davon, dass ich Putschen/Revolutionen gegenüber stets skeptisch eingestellt bin, weil nicht abzusehen ist, wohin sie führen, hat ein Putsch gegen eine demokratisch gewählte und legitimierte Regierung für mich jedenfalls keinerlei Rechtfertigung.


    Auch nicht, wenn sich diese Regierung gegen das eigene Volk wendet? Wenn sie Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht?



    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Hmm ... vielleicht weiß ja jemand was wirklich Konkretes, was etwa ein Mitarbeiter der Deutschen Bank einem Bevollmächtigten entgegensetzen kann, wenn der die Auszahlung eines "eingefrorenen" Guthabens verlangt. Das Eigentum und das Verfügungsrecht darüber haben in Deutschland schließlich Grundrechtsrang


    Mir fällt dazu im Moment rein gar nix ein ... :confused:


    A) so wird das wohl kaum vor sich gehen. Die Leute haben schließlich nicht nur 1.000€ angelegt. B) ist das Geld in den seltensten Fällen als Sichteinlage vorhanden. C) wird das Konto mit einem Sperrvermerk belegt. Hier genügt es, wenn der Mitarbeiter an die interne Rechtsabteilung verweist.


    Und in dem Link von mir wird die Rechtsgrundlage genannt.

  • Zitat

    Original geschrieben von autares
    Auch nicht, wenn sich diese Regierung gegen das eigene Volk wendet?
    ...


    Es waren bereits Neuwahlen für dieses Jahr festgelegt, Janukowitsch hatte seinen Rücktritt im Rahmen der Neuwahlen angekündigt.


    Und vor diesem Hintergrund noch einen Putsch durchführen (oder meinetwegen eine Revolution)?


    Ein gewaltsamer Aufstand, der schon auf dem Maidan Tote gefordert hat, obwohl Janukowitsch die erstürmten Regierungsgebäude nicht einmal ernsthaft verteidigt hat (sonst hätte es noch viel mehr Tote gegeben)?


    Ein bewaffneter Umsturz unter Entmachtung der legitimen Staatsführung mit der Folge, dass mehrere Interessengruppen versuchen werden, sich der führerlosen Republik zu bemächtigen?


    Und das alles im Angesicht bereits beschlossener Neuwahlen?


    Ich weiß nicht so recht ...



    Mal abgesehen davon, dass sich sehr eindrucksvoll gezeigt hat, dass die Aufständischen des Maidan keineswegs "das Volk" sind. Wie im Übrigen angesichts aller Revolutionen der jüngeren Vergangenheit, bei denen deutlich wurde, dass es "das Volk" mit einer gemeinsamen Interessenlage nicht gibt.


    Eine funktionsfähige Staatsführung gewaltsam zu entmachten und den Staat damit zu destabilisieren, ist stets eine brandgefährliche Angelegenheit, die fast immer nach hinten losgeht. Aus mehreren Ecken werden Interessenvertreter auf den Plan gerufen, die jeweils versuchen werden, das Beste für sich und ihre Klientel herauszuschlagen - notfalls wieder mit Gewalt.

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