Europawahl 2014

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Zweifel sind subjektiv. ...


    Das ist zwar richtig ... die Fälle, in denen solche subjektive Zweifel auch geäußert werden dürfen, aber nicht.


    Zweifel sind Bestandteil des Ermessensspielraums des Entscheidenden. Überschreitet er mit seinen subjektiven Zweifeln den objektiven (oder zumindest in gewisser Weise objektivierbaren) Ermessensspielraum, muss er sie wohl oder übel herunterschlucken.


    Bei berechtigten (und darum geht es letztendlich) Zweifeln existieren stets objektive Umstände, aus denen solche Zweifel resultieren (dürfen). Ich habe das Video nicht ganz gesehen ... aber dem von mir gesehenen Teil habe ich keine Umstände entnehmen können, die zu Zweifeln berechtigen.


    Ein schräger Blick oder dummes Gequassel rechtfertigen solche Zweifel jedenfalls nicht ... wobei man letzteres vielleicht sogar noch als "typisch deutsch" ansehen könnte. :p



    Edit:
    Weil die Beurteilung dessen, was dusslig ist, in gewisser Weise auch subjektiv sein kann, schließe ich mich mal nicht aus ...



    Ein Problem sehe ich möglicherweise aber doch:
    Die Entscheidung, vom Antragsteller einen solchen Nachweis zu verlangen, könnte ein anfechtbarer Verwaltungsakt sein. Ist der Rechtsbehelf dagegen befristet und ist ihm eine Rechtsbehelfsbelehrung ausgehändigt worden, kann er sich auf den Kopf stellen oder sonst irgendwas machen.


    Hätte er diese Frist verpennt, wird er uns in Europa definitv nicht vertreten dürfen. :(


    Der Fall, dass nun "überraschenderweise" irgendetwas (möglicherweise noch rückwirkend) als Hinderungsgrund entsteht, sollte bei formal korrekten Verhalten der Behörde definitiv ausgeschlossen sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Zweifel sind Bestandteil des Ermessensspielraums des Entscheidenden. Überschreitet er mit seinen subjektiven Zweifeln den objektiven (oder zumindest in gewisser Weise objektivierbaren) Ermessensspielraum, muss er sie wohl oder übel herunterschlucken.


    Sagt wer? Ermessensspielräume werden regelmäßig überschritten. Es ist ja nicht so, dass Verwaltungs- und Sozialrichter sich langweilen würden.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!