Europawahl 2014

  • Ich hab jetzt fünf Minuten von dem Video gesehen und da mir war immer noch unklar, worauf der Stratege überhaupt hinaus will ... vielleicht brauchen wir den nicht unbedingt im EU-Parlament :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich hab jetzt fünf Minuten von dem Video gesehen und da mir war immer noch unklar, worauf der Stratege überhaupt hinaus will ... vielleicht brauchen wir den nicht unbedingt im EU-Parlament :cool:


    Der "Stratege" weist darauf hin, dass er sein passives Wahlrecht durch einen Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft belegen sollte. Dies gelang ihm nicht, da der Besitz eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses mit dem Vermerk der deutschen Staatsangehörigkeit keinen hinreichenden Beweis, sondern bloß eine Vermutung der Meldebehörde darstellt. Stattdessen wurde von ihm eine Staatsangehörigkeitsurkunde gefordert, die in der Regel das Standesamt ausstellt. Für diese muss der Antragsteller seine Abstammung nachweisen, z. B. durch Geburtsurkunden der Vorfahren oder Ariernachweise. Dadurch hat der "Stratege" natürlich die Frist für die Europawahl versäumt.


    Zum Schluss fordert der Platznachbar des "Strategen", dass auch alle anderen Europawahlkandidaten und eigentlich sogar alle Personen des Wählerverzeichnisses ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde belegen müssten. Schließlich wurde der "Stratege" durch diese Schikane von der Ausübung seines passiven Wahlrechts abgehalten.


    Bei den etablierten Parteien schaut sicher niemand so genau hin. Bei Kandidaten von Union und SPD zweifelt vermutlich niemand am Wahrheitsgehalt des Personalausweises.

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  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    .... Staatsangehörigkeitsurkunde belegen müssten. ...


    Das erinnert mich so an die "birther" von den US-Rechtsaussen, die niemalsnie akzeptieren können, daß einer wie Obama ein geborener Amerikaner ist.


    Und als "Zugereister" habe ich hier auch eine grüne Staatsangehörigkeitsurkunde bekommen, allerdings ohne Ariernachweis. Aber da fände sich für diese "Strategen" sicher auch ein Aberkennungsgrund ...

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Zitat

    Original geschrieben von archie83
    Der "Stratege" weist darauf hin, dass er sein passives Wahlrecht durch einen Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft belegen sollte. Dies gelang ihm nicht, da der Besitz eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses mit dem Vermerk der deutschen Staatsangehörigkeit keinen hinreichenden Beweis, sondern bloß eine Vermutung der Meldebehörde darstellt. Stattdessen wurde von ihm eine Staatsangehörigkeitsurkunde gefordert, ...


    Und was ist damit?


    Merkblatt Staatsbrgerschaftsnachweis


    Das Erfordernis eines solchen Dokuments besteht mithin nur im Ausnahmefall, dann allerdings wohl zu Recht.


    Welche Zweifel gegen die deutsche Staatsangehörigkeit wurden denn vorgebracht? Vom zwingenden Erfordernis einer solchen Urkunde habe ich persönlich noch nie was gehört. Falls ohne das Bestehen von Zweifeln nach einem solchen Dokument verlangt wird, hielte ich das für extrem bedenklich.


    Ich wollte mir die restlichen zehn Minuten des Videos nicht auch noch antun ... aber war es nicht so, dass diese Bescheinigung eben nicht so einfach ausgestellt werden konnte?



    Edit:
    In der föderalistisch organisierten Bundesrepublik scheint es tatsächlich von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein, ob und wann eine solche Urkunde verlangt wird. Hier in NRW ist sie m.W. nicht einmal zur Ernennung zum Beamten i.S. des GG erfordelich. Andere Bundesländer verfahren wohl kleinlicher.


    Es lebe der Föderalismus! :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich wollte mir die restlichen zehn Minuten des Videos nicht auch noch antun ... aber war es nicht so, dass diese Bescheinigung eben nicht so einfach ausgestellt werden konnte?


    Können sie nicht: Merkblatt Staatsangehörigkeitsausweis
    Woher soll die Ausländerbehörde denn wissen, dass ich in Deutschland geboren bin und meine Eltern ebenfalls? Laut Merkblatt müsste ich meine Geburtsurkunde, die meiner Eltern sowie die meiner Großeltern (mindestens bis 1950 zurück) im Original(!) einreichen.
    Da ich keine Geburtsurkunde meiner Eltern und Großeltern besitze, müsste ich diese erst einmal beim jeweiligen Standesamt beantragen, usw. Gegebenenfalls muss man auch noch den Geburtsort recherchieren, da die Geburtsurkunde zwingend beim Standesamt des Geburtsorts der jeweiligen Person beantragt werden muss.

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  • Aber doch nur dann, wenn die Vorlage einer solche Urkunde erforderlich ist. Diese Frage scheint hier der Dreh- und Angelpunkt zu sein.


    Also die Frage, ob die Entscheidung, die Vorlage einer solchen Urkunde zu verlangen, ermessensfehlerfrei war.


    Ein übles Problem im deutschen Verwaltungsrecht ... das von Beamten zuweilen Augenmaß verlangt. Aber wegen der Pflicht zur Inklusion Behinderter scheinen in diesem Bereich zahllose Blinde unterwegs zu sein. :p



    Edit: -

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Aber doch nur dann, wenn die Vorlage einer solche Urkunde erforderlich ist. Diese Frage scheint hier der Dreh- und Angelpunkt zu sein.


    Also die Frage, ob die Entscheidung, die Vorlage einer solchen Urkunde zu verlangen, ermessensfehlerfrei war.


    Möglicherweise ist das auch politisch motiviert, zumal der Landrat in das Geschehen involviert war. ;)

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  • Ups da hat sich mein Edit überschnitten. Daher nun an dieser Stelle:


    Au weia ... die "Vorläufige[n] Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970)" bestimmt in 1.3 (Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit) folgendes:


    "Von dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit kann ausgegangen werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht ist, dass der Betroffene und gegebenenfalls ... von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Dies gilt nicht, wenn sich im Einzelfall Zweifel ergeben, zum Beispiel wegen Geburt oder Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete, deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat, sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Eltern oder Geschwistern."


    Will heißen:
    In aller Regel ist kein Nachweis erforderlich, sondern es reicht die Glaubhaftmachung durch Vorlage eines Identitätsdokuments (BPA oder Reisepass). Lediglich wenn Zweifel am Bestehen der deutschen Staatsbürgerschaft bestehen, darf eine Staatsangehörigkeits-urkunde verlangt werden (wie es schon das zuvor von mir verlinkte - offizielle - Merkblatt bestätigt).



    Es ist doch immer wieder herrlich, wie schön und gut Alles und Jedes in Deutschland geregelt ist. Wehe, hier nörgelt noch mal Einer rum ... :p



    Allerdings:
    Wer schon mit solchen Kleinigkeiten seine Schwierigkeiten hat, sollte mal eine Nacht darüber schlafen, ob er wirklich der geeignete Kandidat zur Vertetung deutscher Interessen bei der EU ist. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    In aller Regel ist kein Nachweis erforderlich, sondern es reicht die Glaubhaftmachung durch Vorlage eines Identitätsdokuments (BPA oder Reisepass). Lediglich wenn Zweifel am Bestehen der deutschen Staatsbürgerschaft bestehen, darf eine Staatsangehörigkeits-urkunde verlangt werden (wie es schon das zuvor von mir verlinkte - offizielle - Merkblatt bestätigt).

    Hintergrund für derartig komplexe Regelungen ist das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht selbst. So verliert man in den meisten Fällen die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn man eine andere angenommen oder auch nur als Minderjähriger mit dem Staatsangehörigkeitswechsel eines Elternteils eine andere erhalten hat (Ausnahmen gibt es innerhalb der EU, und auch das erst seit wenigen Jahren), oder wenn man freiwillig in einer ausländischen Armee gedient hat. Deshalb reicht die Vorlage von BPA oder Reisepass nicht zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit aus - umgekehrt ist jedoch die deutsche Staatsangehörigkeit nötig, um überhaupt als Deutscher beim Meldeamt registriert zu werden und einen BPA oder Reisepass beantragen zu können.


    konkretes Beispiel: Gérard Depardieu blieb nach Annahme der russischen Staatsangehörigkeit Franzose - wäre er Deutscher gewesen, hätte er die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.


    Soweit ich weiß ändert sich mit dem nun diskutierten neuen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht daran nichts.


    So wie ich das Filmchen verstanden habe - bitte korrigieren, falls falsch - wollte besagter "Stratege" den Staatsangehörigkeitsausweis, weil er die Staatsangehörigkeit nach Artikel soundso bestätigen sollte. Den Nachweis dafür wollte er durch bloße Vorlage des BPA erhalten - und genau das ist aus besagten Gründen nicht möglich, denn dafür bedarf es eines aufwendigeren Verfahrens bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (oft zusammen organisiert mit der Ausländerbehörde). Dort wird auch geprüft, ob die deutsche Staatsangehörigkeit evtl. verloren gegangen ist.
    Imho hätte er auch so unterschreiben können, dass er Deutscher nach Art. sounsdo ist - solange daran keine Zweifel bestehen, wird normalerweise von der Erfordernis des Nachweises durch Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises abgesehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Will heißen:
    In aller Regel ist kein Nachweis erforderlich, sondern es reicht die Glaubhaftmachung durch Vorlage eines Identitätsdokuments (BPA oder Reisepass). Lediglich wenn Zweifel am Bestehen der deutschen Staatsbürgerschaft bestehen, darf eine Staatsangehörigkeits-urkunde verlangt werden (wie es schon das zuvor von mir verlinkte - offizielle - Merkblatt bestätigt).


    Zweifel sind subjektiv. In der Bahn reicht den Zugbegleitern die Vorlage meines Jobtickets. Nur der "Prüfdienst" besteht jedes Mal darauf, dass ich meinen Personalausweis vorzeige. Wobei eigentlich auch das nicht ausreicht, da es kein Nachweis ist, dass ich zum Zeitpunkt der Fahrt bei dem auf dem Jobticket aufgedruckten Unternehmen beschäftigt bin. Ich könnte ja gekündigt und das Ticket nicht zurückgegeben haben.


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    So wie ich das Filmchen verstanden habe - bitte korrigieren, falls falsch - wollte besagter "Stratege" den Staatsangehörigkeitsausweis, weil er die Staatsangehörigkeit nach Artikel soundso bestätigen sollte. Den Nachweis dafür wollte er durch bloße Vorlage des BPA erhalten - und genau das ist aus besagten Gründen nicht möglich, denn dafür bedarf es eines aufwendigeren Verfahrens bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (oft zusammen organisiert mit der Ausländerbehörde).


    Eben. Und am 03.03.2014 lief die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Europawahl ab. Der "Stratege" hätte den Staatsangehörigkeitsausweis bereits 2013 beantragen müssen.

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