Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Bei diesem Fall hättest du wahrscheinlich applaudiert und eigentlich eine längere Haftstrafe gefordert.
    Aber der Uli wurde "zu hart" bestraft!
    Mich wundert so langsam nichts mehr.


    Ich empfinde deine Anspielung als unverschämt und zu persönlich.


    Aber Äpfel mit Birnen vergleichen kommt bestimmt an. :rolleyes:

  • Schlechter Vergleich, normal gibt es halt bei Ladendiebstahl bei Ersttätern eine Geldstrafe. Bei unverbesserlichen Wiederholungstätern gibt es dann halt eine Haftstrafe.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Nur hilft in solchen Fällen eine Haftstrafe nicht. Denn wenn man hungert....

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Wo gibts denn das in Deutschland, das jemand wegen Hunger klauen muß? Neben der Sozialhilfe gibt es doch die Tafeln und andere Einrichtungen wo es Nahrungsmittel für Bedürftige fast umsonst gibt. Wenn so jemand an meiner Türe klingelt bekommt er selbstverständlich auch was ab.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Es gibt Leute die sich schämen zum Amt zu gehen, da hungern oder stehlen sie lieber. Sieht man doch bei einigen Obdachlosen. Die verzichten auf ihr Recht und betteln stattdessen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Wieso je Fall?
    Sie hat es doch nur zum verzinsen auf dem Konto gehabt - das ist IMHO eine Tateinheit.


    Nein!


    Mit jeder falschen Steuererklärung (also i.d.R. je Kalenderjahr) wird eine Straftat der Steuerhinterziehung vollendet. Frau Schwarzmoos hat jährlich erneut die für die Zinseinkünfte im betreffenden Kalenderjahr zu zahlenden Steuern hinterzogen. Tateinheitlich können die Taten also nicht begangen werden.


    Uli Hoeneß wurde im Übrigen wegen Steuerhinterziehung in sieben (gesonderten) Fällen verurteilt.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Nein!


    Mit jeder falschen Steuererklärung (also i.d.R. je Kalenderjahr) wird eine Straftat der Steuerhinterziehung vollendet. Frau Schwarzmoos hat jährlich erneut die für die Zinseinkünfte im betreffenden Kalenderjahr zu zahlenden Steuern hinterzogen. Tateinheitlich können die Taten also nicht begangen werden.


    Uli Hoeneß wurde im Übrigen wegen Steuerhinterziehung in sieben (gesonderten) Fällen verurteilt.


    Dabei übersiehst du,dass keine Steuererklärungen gemacht worden sind!
    (Falsche Steuererklärungen und das Verschweigen von Einkünften,die vom FA nicht unmittelbar überprüfbar sind (z.B. im Ausland und vor allem außerhalb der EU),sind eine gesonderte Sachprägorative.


    Die "Richtigen" werden erst in der Selbstanzeige berücksichtig.


    Was du aber geschrieben hast ist in der Tat richtig,so stand es auch in der "Frankfurter Rundschau" - diese Auslegung ist aber mehr als zweifelhaft - das FA oder das Gericht werden darüber entscheiden müssen.


    Ich bin der Meinung,wenn sich jemand vor über 3 Jahrzehnten entschlossen hat eine Verzinsung im Ausland vorzunehmen,um den deutschen Fiskus zu betrügen,dann ist das EINE(!)Tateinheit.


    Bei Hoeneß ist die Sachlage anders - sehr viel anders.

  • BTW:


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    [...] Die 260 € kommen wo her [...]


    Das ist das was ich verlangen würde, damit es sich auch lohnt. ;)

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Das schweizer Konto ist m.E. unerheblich, es zählt nur die Steuerschuld bzw. die Steuerhinterziehung. Bei welcher Bank der deutsche Bürger ein Konto eröffnet spielt dabei überhaupt keine Rolle, solange er pflichtgetreu seine Steuern zahlt.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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