Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    [tl;dr] aber die Straftat ist die gleiche!


    Warum nicht direkt der Vergleich mit "wer hat nicht auch schonmal was verbotenes getan"? ;)
    Körperverletzung ist auch eine Straftat, die häufig vorkommt.
    In meinen Augen macht es schon noch einen Unterschied, ob sich jemand eine Backpfeife eingehandelt hat - oder halbtot geprügelt wurde.


    Wir reden hier nicht über ein paar Mark fünfzig, sondern über systematische Hinterziehung in Millionenhöhe - und zwar von jemand, der es finanziell eigentlich gar nicht nötig hat! Das ausgerechnet derjenige sich noch öffentlich über die gierige Finanzindustrie aufregt, sagt viel aus über seine Charaktereigenschaften.


    Das Urteil ist für mich ok. Das Strafmaß erscheint recht gering, rechnet man jedoch noch die öffentliche Demütigung und das neue Image (Knasti statt großmütiger Spender) hinzu, gleicht sich das wieder aus.


    Leid tut mir eigentlich nur seine Frau, die mit ihm schon verdammt harte Zeiten durchmachen musste.

  • :D


    "Sind wir nicht alle ein bischen Uli ?" (... oder war das Bluna?)


    Ich arbeite nicht schwarz, lasse nicht schwarz arbeiten, bin akkurat bei meinen Steuererklärungen.


    NEIN, NEIN und nochmals NEIN! Mit einem, wie dem U.H. mache ich mich nicht gemein!


    In Talkshows Wasser predigen, aber selber Wein saufen... so ein 'falscher Fuffziger'! :mad:



    Ausserdem steht schon in der Bibel geschrieben:


    "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist,
    und Gott, was Gottes ist!"
    Luk 20,25


    (Steuern zahlen als biblischer Auftrag von Jesus 'himself' so vorgegeben) :D


    Und mit dem Kaiser war/ist nicht der "gute Freunde kann man nicht trennen"-Kaiser gemeint. ;)

  • Nein, ein kleiner Steuerhinterzieher handelt völlig unglaubwürdig wenn er einen "großen Steuerhinterzieher" kritisieren will. Auch für Steuerhinterziehung im kleinen gibt es keine Rechtfertigung oder Realitivierung. Dies kann nur für die Höhe des Strafmaßes eine Rolle spielen,aber nicht am grundsätzlichen Fehlverhalten.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Oh doch, da selbst das Strafgesetzbuch da einen Unterschied macht. Insbesondere im Steuerrecht.


    Warst du es nicht, der hier auf der Strafbefreiung der Selbstanzeige rumgeritten hat? Also kann man doch "Rechtfertigen" und "Relativieren"



    Im übrigen gilt sonst, was ich schon hier gesagt habe:


    Zitat

    Wobei da immer noch ein gewaltiger Unterschied zwischen "ich malere die Bude schwarz in weiß an" und "repariere meinem Nachbarn das Auto" und 28,8 Millionen Euro + Summe X + Fragwürdigkeit des Geldes + Auftreten als Moralapostel, als es gegen andere ging + Gerichtsverfahren.


    Äpfel mit Birnen und so.


    Das Frau M. Herrn H. "Respekt" zollt, ist ebenfalls fragwürdig, das stimmt. Habe ich auch so direkt nicht mitbekommen

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    [...] ich malere die Bude schwarz in weiß an [...]


    Wenn das der Malermeister in der Freizeit macht (ohne dass es sein AG weiss) dann ist das kein Unterschied. Der riskiert sogar seinen Job. Aber wenn man das als Nachbarschaftshilfe macht und dafür 20,- Euro pauschal verlangt ist das etwas anderes, sonst wären ja alle Jugendlichen Steuerhinterzieher.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Nachbarschaftshilfe ist keine Schwarzarbeit,solange dies unentgeltlich erfolgt, also keine Bezahlung erfolgt. Eine kleine Aufmerksamkeit ist da noch erlaubt,mehr aber nicht

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard


  • Nein, grundsätzlich macht das keinen Unterschied ob viel oder wenig Steuern hinterzogen wurden,es ist ein Straftatbestand. Der Unterschied besteht lediglich beim Strafmaß.Die strafbefreiende Selbstanzeige ändert daran Garnichts, die kann jeder Steuerhinterzieher unabhängig von der hinterzogenen Summe in Anspruch nehmen. Ab 50000 Euro gibt es halt einen Strafaufschlag von 5 Prozent.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Bemerkenswert das die Doppelmoral die UH vorgelebt hat, hier nun als Relativierung genannt wird.


    Die Höhe der hinterzogenen Steuern ist das eine (nicht vergleichbare), öffentliche Aussagen das andere.


    Loyalität seinem Verein gegenüber in allen Ehren.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Das sehen einige LG doch ziemlich anders:


    http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/iii1302.htm


    Hier:200€ als Aufwandsentschädigung(!) als Umzugshilfe.


    Und was hat das jetzt mit Steuern zu tun?

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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