Hat mein Freund die Chance auf finanzielle Unterstützung?

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Lohnt sich denn bei einer pfändungsfähigen, also nicht niedriglohnigen Vollzeitstelle ein Insolvenzverfahren bei 20.000 Euro? Bei sechs Jahren und angenommenen 10 Prozent Sollzinsen wären ja ohne Insolvenzverfahren 370,67 Euro pro Monat aufzubringen. Da müsste das Einkommen ja ganz knapp oberhalb des Existenzminimums liegen, daß eine Privatinsolvenz sinnvoll oder nötig erscheint - auch, da sie ja selbst wieder nicht unerhebliche Kosten erzeugt. Mit dem Stichwort Privatinsolvenz könnte man ja durchaus trotzdem bei den einzelnen Gläubiger eine Streckung oder einen Teilverzicht zu erwirken versuchen.


    Ganz genau so ist es.


    MMn hat die Beratungsstelle die hier zu einem Insolvenzverfahren geraten hat (ich tippe mal auf eine Karitative mit überforderter Halbtagskraft, und diese wahrscheinlich auch noch Ehrenamtlich?) entweder falsch bzw nicht in vollem Umfang beraten, oder hatte nur ungenaue Informationen. Natürlich kann man dieser wiederum auch keinen wirklichen Vorwurf machen !


    Das beste für "den Kumpel" wäre ein aussergerichtlicher Vergleich mit Befriedigung der Gläubiger durch eine Teilsumme zum Ziel einer sofortigen Beendigung des Insolvenzverfahrens. Das kann sich etwas hinziehen und man sollte hartnäckig bleiben, rein rechnerisch macht es bei der Summe auf jeden Fall Sinn - und um so schneller er aus der Sache raus ist, wird es ihm sicherlich wirtschaftlich und auch mental wieder besser gehen.


    Zudem: Die negative Bankenauskunft die er jetzt schon sein Leben mit sich rumschleppen wird, egal wie es ausgeht, lässt sich bei späteren Geschäften so bestimmt mit einem besseren Gewissen erklären. Sollte er z.b. nochmal einen Kredit benötigen kann er später sagen das er sich frühzeitig "aus eigener Kraft" aus der Schuldenschlinge gezogen hat :top:

  • Lustig ist das bestimmt nicht. Es gibt Leute die wegen bedeutend weniger Schulden ein Insolvenzverfahren eröffnen (7000€ ist mir mal zu Ohren gekommen).


    Natürlich macht das rechnerisch keinen Sinn, viele sind aber einfach mit der Situation total überfordert, haben den Überblick verloren etc und suchen dann nach irgendeinem Strohhalm, den sie nur bei Schuldnerberatungsstellen finden. Viele dieser Anlaufstellen tendieren dann leider schnell zum Insolvenzverfahren, weil ihnen im Endeffekt auch wiederum die Zeit und das Geld fehlen, um die einzelnen Fälle lösungsorientiert bearbeiten zu können.

  • Warum sollte das Inso-Verfahren nicht von Vorteil sein? Größter Vorteil ist, dass man Vollstreckungsschutz für alle und vor allen Gläubigern hat, egal ob bekannt oder unbekannt.


    Insolvent ist man nicht, wenn man kein Geld mehr hat, sondern wenn man einen (die) Gläubiger nicht mehr befriedigen kann oder auch der Anschein besteht. -> Es können auch die Gläubiger eine Insolvenz beantragen, dass nur mal dazu.

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Größter Vorteil ist, dass man Vollstreckungsschutz für alle und vor allen Gläubigern hat, egal ob bekannt oder unbekannt.


    das ist afaik so nicht richtig, wenn man einen Gläubiger nicht angibt, aus welchen Gründen auch immer, kann der auch während des Verfahrens munter weiter vollstrecken ..

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova Es ist oft so das Partner oft von den Banken regelrecht zu solchen Buergschaften genoetigt werden, weil sie nicht bereit sind fuer Existenzgruendungen faire Kredite zu geben, sondern sich dann an den Partner mit unbefristeten Arbeitsvertrag wenden.


    Richtig ist:
    Der eine Partner nötigt oft den anderen Partner in unverantwortlicher Weise dazu, mit seinem Einkommen für den Kredit des Partners zu bürgen: Der andere Partner soll seine Existenz aufs Spiel setzen, und für die Flausen des einen Partners bürgen.


    Im geschilderten Fall war es für die Bank richtig, auf der Bürgschaft zu bestehen, weil die Bank sonst kein Geld gesehen hätte. Sicherlich haben beide Partner die Bank bekniet, trotz schlechter Bonität der Frau Kredit zu vergeben.
    Noch besser wäre es von der Bank gewesen, keinen Kredit zu vergeben.


    Hier wurde geraten, beruflich kürzer zu treten ("ist ja egal ob 50 oder 300 Euro gepfändet werden"). Das würde ich nicht ohne Rechtsberatung machen, denn den Gläubigern ist es nicht egal, ob sie 50 oder 300 Euro bekommen. Es könnte sogar die Restschuldbefreiung gefährdet sein.


    Eine Erstberatung beim Anwalt wäre angebracht.

  • @sar:


    Falsch. Im Inso-Verfahren kann ein Gläubiger, der vorher nicht bekannt war, nicht mehr vollstrecken.
    Voraussetzung ist, dass ohne grobe Fahrlässigkeit und ohne eigenes Verschulden die Gläubiger vollständig erfasst wurden und zusätzlich die Auskunftsteien hinsichtlich Eintragungen befragt wurden.


    Der Gläubiger kann versuchen, das seine Schulden noch mit eingetragen werden bzw. die Restschuldbefreiung zu verhindern. Was aber ohne gute Gründe (s.o.) nicht möglich ist.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    ... Im Inso-Verfahren kann ein Gläubiger, der vorher nicht bekannt war, nicht mehr vollstrecken. ...

    Aber natürlich kann vollstreckt werden. (z. B. Bußgeld, Geldstrafen, ...)

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Warum sollte das Inso-Verfahren nicht von Vorteil sein? Größter Vorteil ist, dass man Vollstreckungsschutz für alle und vor allen Gläubigern hat, egal ob bekannt oder unbekannt.


    Spaetestens seit es das P-Konto gibt, ist das aber nicht mehr wirklich ein Vorteil.


    Bei "nur" 20.000 EUR Schulden waere ein Vergleich sicher die bessere Loesung gewesen, sowas wie:


    50% Glauebigerverzicht
    30% in Raten ueber 48 Monate (circa 150 Euro pro Monat)
    20% Sofortzahlung (Fuenf Leute die bereit sind nachrangig 800 Euro zu leihen)


    Dann haette er monatlich so 235 EUR bezahlt, und waere in 4 Jahren die Schulden los gewesen.

  • @beesdo: Das ist klar. Denn Geldstrafen, Verfallsgegenstände/Erlöse aus Straftaten und ähnlich sind nicht vom Inso-Verfahren gedeckt. Aber um diese Art von Vollstreckung ging es nicht. Sondern um die Vollstreckung von Zivilsachen.


    Anja:


    Das P-Konto schützt aber nicht von Gerichtsvollzieherbesucher, EV-Abnahmen, Taschenpfändungen und ähnlich.


    Also ÜBERHAUPT nicht vergleichbar.

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