Frage zu Rücktrittsfrist vom Arbeitsvertrag

  • Moin,


    ich bin nun seit einiger Zeit wieder im Bewerbungsprozess. Eine Firma hat mir nun angeboten, dass ich eine Teilzeitstelle für ein Jahr erhalten kann(evtl. auch Verlängerung danach, liegt an öffentlichen Geldern). Ich soll am kommenden Do. den Vertrag unterschreiben, Arbeitsbeginn ist der 15.7.14.
    Nun habe ich am Freitag noch ein Bewerbungsgespräch wahrgenommen. Das verlief m.E. auch ganz gut, Teilzeitstelle unbefristet inner Behörde. Die können mir leider vor Do. nicht sagen, ob ich der Auserwählte bin. Nun stehe ich vor einem Problem. Vom Prinzip ist die unbefristete Stelle her reizvoller, das Aufgabenspektrum interessant. Momentan sieht es so aus, dass ich am Do. den Arbeitsvertrag zum 15.7. unterschreibe, weil lieber den Spatz in der Hand ;). Aber was mache ich, wenn die Behörde mir in 10Tagen sagt, sie möchten mich auch. Wie sieht die Kündigungsfrist bei einer nicht angetretenen Stelle denn aus? Außerdem ist mir das ggü. des Arbeitgebers wo ich jetzt unterschreibe auch sehr unangenehm.. . Wie würdet Ihr vorgehen?


    greetz

  • Moin,


    das Problem ist, dass die Behörde sagte, das eine verbindliche Auskunft noch drei bis vier Wochen dauern könnte. Sie können es nicht einschätzen, weil noch x Personen drauf schauen und zustimmen müssen. Am liebsten würden sie den Arbeitsvertrag schon zum 1.7. machen... .
    Aber dem anderen AG nun auf in zwei Wochen vertrösten? Nicht das ich am Ende keinen der beiden Jobs habe... .


    greetz

  • Hängt von deiner Situation ab. Grundsätzlich macht es keinen guten Eindruck im Lebenslauf ;-)
    Schon mal versucht mit offenen Karten zu spielen und dem aktuellen zu sagen das Du noch 4 Wochen warten musst, da eine Zusage auf unbefristete Anstellung aus steht?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Re: Frage zu Rücktrittsfrist vom Arbeitsvertrag


    Zitat

    Original geschrieben von caoz Wie würdet Ihr vorgehen?


    Evtl. enthält ja der befristete Vertrag auch eine Probezeit, so dass Du dort im Zweifelsfall am Anfang schnell wieder rauskommst. Das solltest Du in jedem Fall vor Unterschrift wissen.


    Abgesehen davon:
    Ein Vorstellungsgespräch in einer Behörde bedeutet meist nichts, weil die Gespräche meist nur pro forma geführt werden. Den Job bekommt zu fast 100% jemand von innerhalb der Behörde, der versetzt werden will, oder dessen Job wegfällt.


    Zitat

    Original geschrieben von caoz Wie sieht die Kündigungsfrist bei einer nicht angetretenen Stelle denn aus


    Kündigung mit Termin vor Arbeitsantritt ist in der Regel arbeitsvertraglich ausgeschlossen.


    Wie schon geschrieben: Sofern eine Probezeit vereinbart ist, bist Du dort schnell wieder raus.
    Zwar musst Du dann in der Firma theoretisch noch eine eventuelle Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit arbeiten (z.B. 10 oder 14 Tage). In der Praxis wird die Firma aber nicht darauf bestellen, wenn Du schon vor Arbeitsantritt mitteilst, dass Du was besseres gefunden hast, und nur Deine z.B. 14 Tage absitzt, ohne Nutzen für die Firma. Im Ernstfall wird sich ein Weg finden, die 14 Tage abzusitzen, da Du ja beide Jobs in Zeilzeit hast.

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    ...
    Schon mal versucht mit offenen Karten zu spielen und dem aktuellen zu sagen das Du noch 4 Wochen warten musst, da eine Zusage auf unbefristete Anstellung aus steht?


    Das habe ich mir auch schon überlegt. Ich sehe nur die "Gefahr", dass der Träger dann den nächsten auf der Liste anruft, um möglichst schnell die Stelle bsetzt zu haben. So würde ich zumindest auf der anderen Seite des Schreibtisches agieren ;).


    Goyale Es kam mir ziemlich glaubhaft vor, dass die Behörde gerade sucht. Es gehen gerade viele in Rente.. . Und bevor extern ausgeschrieben wird, wird meist auch intern ausgeschrieben.


    greetz

  • Zitat

    Original geschrieben von caoz Und bevor extern ausgeschrieben wird, wird meist auch intern ausgeschrieben.


    Richtig ist: Behörden MÜSSEN meist immer auch extern ausschreiben, obwohl von Beginn an feststeht, dass ein interner Bewerber den Job bekommt.


    Und hast du nun eine Probezeit in Deinem Vertrag, oder nicht?


    Nochmal Thema Auflösung von Arbeitsverträgen:


    Verträge sind einzuhalten, aber es gibt hier für den Arbeitgeber die Regel "Reisende soll man nicht aufhalten".
    Mich hat auch mal jemand gebeten, den Vertrag mit kurzer Frist aufzulösen, weil die Dame sonst ihren Traumjob nicht hätte antreten können. Ich habe dem entsprochen, weil die Dame sonst bei mir keine Leistung mehr gebracht hätte.
    Jemand anderes kam mal plötzlich zu mir ins Büro und hat mir mitgeteilt, dass sie am nächsten Montag woanders arbeitet. Auf meinen Einwand, dass ihr Vertrag bei mir 1 Jahr befristet und nicht kündigbar ist, hat sie nur mit den Schultern gezuckt und gemeint, dass sie eh ab kommende Woche weg wäre.
    Es hat hier für den Arbeitgeber in der Regel keinen Sinn, auf Einhaltung des Vertrages zu bestehen, erst Recht dann, wenn beim Arbeitnehmer nichts zu holen ist.

  • Moin,


    mir war bis jetzt nicht bewusst, dass es Arbeitsverträge ohne Probezeit gibt. Ich hatte bisher (fast) immer Jahresverträge mit sechs Monate Probezeit... .
    Den Vertrag hab ich ja auch noch nicht in der Hand, soll ihn wie geschrieben am Do. erhalten und gegenzeichnen.
    Wann Behörden extern ausschreiben müssen weiß ich nicht. Das sie es immer müssen, kann ich aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Habe mein Anerkennungsjahr im Amt gemacht. Aufgrund der zeitlichen Befristung durfte ich mich aus formalen Gründen nicht auf die intern ausgeschriebene Stelle bewerben, obwohl ich im Rahmen der Krankheitsvertretung die meisten Fälle für exakt diese Position bearbeitet habe. Und das mit Fürsprechern aus dem Team und von der Leitung... .



    Gruß

  • Zitat

    Original geschrieben von caoz Den Vertrag hab ich ja auch noch nicht in der Hand, soll ihn wie geschrieben am Do. erhalten und gegenzeichnen.


    Ich würde NIE einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, ohne ihn vorher in Ruhe geprüft zu haben. Das ist auch eine übliche Norm!


    Du kannst ja mal höflich anfragen, ob der AG Dir den Vertrag schon mal per Email senden kann, damit Du ihn in Ruhe prüfen kannst. Ist aber natürlich Deine Entscheidung.


    Du weißt ja jetzt noch nicht einmal, was zu Kündigungsmöglichkeiten vereinbart werden soll etc.


    Vielleicht erübrigt sich ja die Unterzeichnung, nachdem Du weißt, was Du unterschreiben sollst.


    Bei befristeten Verträgen von z.B. 1 Jahr Laufzeit ist es in der Regel so, dass z.B. der erste Monat als Probezeit vereinbart wird, und dass danach nicht mehr ordentlich gekündigt werden kann (außer natürlich eine fristlose Kündigung bei erheblichen Verfehlungen von AN oder AG).

  • Wieso lässt du dir den Arbeitsvertrag nicht im Vorfeld per Email zuschicken?


    Mögliche Szenarien:
    -ordentliche Kündigung wird vor Arbeitsbeginn ausgeschlossen.
    -Staffelung einer Strafzahlung bei der ordentlichen Kündigung v.A.
    ........
    etc


    Vor allem die erste Möglichkeit ist immer mehr verbreitet.


    Es ist aber nicht unüblich sich einen Arbeitsvertrag vor dem Unterzeichnungsdatum nach Hause zuschicken zu lassen. ;)


    Steht dazu nichts im Arbeitsvertrag gilt:
    Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Ende des Kalendermonats (maßgebend ist der im Vertrag bestimmter Solltag).


    Ausnahme "vereinbarte Probezeit":
    Kündigungsfrist 2 Wochen

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