Frage zu Rücktrittsfrist vom Arbeitsvertrag

  • Arbeitgeber agieren ganz selbstverständlich so, dass sie unter verschiedenen Bewerbern aussuchen, sich melden oder auch nicht, dieses wann sie wollen... Nun ist der Spieß mal umgedreht und du als Arbeitnehmer hast die Wahl - wenn du sie denn bekommst. Ich würde deswegen ohne jede Hemmung - die haben Arbeitgeber nämlich auch nicht - die für dich bestmögliche Lösung anstreben.


    Rein praktisch gesehen solltest du den angebotenen Vertrag also auf jeden Fall unterschreiben um schon mal gesichert zu sein. Wenn dir die Behörde dann auch eine Stelle anbietet musst du schauen wie man es maggeln kann.


    Ich finde nur die grundsätzliche Einstellung wichtig, dass du nicht aus falsch verstandener Solidarität dem/den Arbeitgebern gegenüber deine eigene Sicherheit zur Disposition stellst. Dann hat die Firma eben Pech gehabt, wenn du bei der Behörde unterkommen kannst. Die sind umgekehrt auch nicht zimperlich wenn es darum geht, Bewerber und Mitarbeiter zu ihrem Vorteil zu heuern und zu feuern.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Printus:


    Nur eins hast du übersehen:


    Der Arbeitgeber bindet sich eben nicht vertraglich an seinen möglichen zukünftigen Arbeitnehmer.
    Wenn überhaupt kann in einigen Fällen von einer c.i.c. (Vorvertrag) ausgegangen werden.


    Somit hinkt der Vergleich mit dem "Spieß umdrehen".;)


    Auch ohne den genauen Vertrag zu kennen,halte ich deine pauschale Aussage für etwas waghalsig.
    Ich kenne Fälle bei denen das Nichtantreten wegen einer anderen Stelle und folgerichtig eine nicht zu dem Zeitpunkt wirksame Kündigung (finanzielle) Nachteile hatte.


    Es ist zudem auch immer erstaunlich wieviele Personaler sich untereinander kennen.;)

  • Handyman,


    wahrscheinlich haben wir uns missverstanden. Ich rate natürlich niemandem, vertragswidrig nicht zur Arbeit zu erscheinen. Pacta sunt servanda....


    Sollte der Vertrag eine Strafzahlung im Falle des Nichtantretens der Stelle oder Kündigung vor Arbeitsbeginn etc. vorsehen tut man gut daran, nicht gegen entsprechende Klauseln zu verstoßen - es sei denn man kann sich das finanziell leisten. Das hatte ich nicht extra erwähnt, aber vorausgesetzt.


    Solche Situationen wie hier beschrieben sind nicht mit einer Patentlösung zu beheben, man muss flexibel sein und ein bisschen Glück haben, meistens fügen sich die Dinge dann von alleine. Wenn es ganz saublöd läuft, hat man ein Problem.


    Ich würde aufgrund der gutem Chance aber auf Risiko spielen. Ein verständiger Arbeitgeber legt einem Mitarbeiter, der gehen will, niemals Steine in den Weg weil er davon ausgehen muss, dass der Aspirant sich nicht mehr für das Unternehmen bemühen wird.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Ich würde deswegen ohne jede Hemmung - die haben Arbeitgeber nämlich auch nicht - die für dich bestmögliche Lösung anstreben.


    Deine ständigen Pauschalisierungen und Dämonisierung gehen mir so unglaublich auf den Sack....


    Es tut mir echt leid, dass Du es zu nichts gebracht hast und damit immer auf andere, entweder böse Arbeitgeberkapitalisten oder teuflische Arge-Mitarbeiter angewiesen bist. Nur am jammern.


    Sorry für OT

  • Zitat

    Deine ständigen Pauschalisierungen und Dämonisierung gehen mir so unglaublich auf den Sack....


    .. und mir gehen solche (geistreichen) Kommentare auf den Sack, die nichts anderes bezwecken, als Forumsmitglieder rabiat anzugehen :flop: und nu?


    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Soviel zum Thema "Pauschalisierungen"

    Zitat

    Solche Situationen wie hier beschrieben sind nicht mit einer Patentlösung zu beheben, man muss flexibel sein

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus


    Sollte der Vertrag eine Strafzahlung im Falle des Nichtantretens der Stelle oder Kündigung vor Arbeitsbeginn etc. vorsehen tut man gut daran, nicht gegen entsprechende Klauseln zu verstoßen - es sei denn man kann sich das finanziell leisten. Das hatte ich nicht extra erwähnt, aber vorausgesetzt.


    Die "Strafzahlung" kann sich auch aus dem allgemeinen Schadenersatzanspruch herleiten.
    Aber wie schon richtig festgestellt:
    In den meisten Fällen wird man sich mit dem Arbeitgeber schon einig,nur sollte eben dieser merken,dass die Pflichtverletzung vorsätzlich herbei geführt worden ist (sprich:"den Arbeitgeber verkohlen"),braucht es nicht unbedingt eine vertraglich vereinbarte Geldzahlung;sie ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981 In den meisten Fällen wird man sich mit dem Arbeitgeber schon einig,nur sollte eben dieser merken,dass die Pflichtverletzung vorsätzlich herbei geführt worden ist (sprich:"den Arbeitgeber verkohlen"),braucht es nicht unbedingt eine vertraglich vereinbarte Geldzahlung;sie ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.


    Es reicht die Verletzungshandlung aus (hier:den Job nicht antreten), Vorsätzlichkeit ist nicht erforderlich, abgesehen davon hier aber immer gegeben: Kein AN kann für denselben Zeitraum 2 Arbeitsverträge "nicht vorsätzlich" unterschreiben.


    Der Schadenersatz kann erheblich sein. Mindestens muss sich der AG um einen neuen Angestellten kümmern, und hat bis dahin Gewinnausfall, womit regelmäßig Kosten verbunden sind, für welche der vertragsbrüchige AN evtl. regresspflichtig ist.


    Wie schon geschrieben wissen AG's, dass zum einen bei manchem AN nichts zu holen ist, und dass man Reisende nicht aufhalten soll.


    Ich würde wahrscheinlich auch den angebotenen Vertrag unterschreiben und sobald etwas besseres greifbar ist versuchen, da einvernehmlich mit dem AG rauszukommen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe Es tut mir echt leid, dass Du es zu nichts gebracht hast und damit immer auf andere, entweder böse Arbeitgeberkapitalisten oder teuflische Arge-Mitarbeiter angewiesen bist. Nur am jammern.
    Sorry für OT


    Printus zeigt das sogenannte "Angestelltendenken": Das maximale aus dem Betrieb rausholen, und wenn ein Betrieb auch wegen Printus den Bach runter geht dann heuert er eben beim nächsten Betrieb an und weint dem bisherigen AG, der evtl. in der Insolvenz ist, keine Träne nach.


    Das halte ich aber für Angestellte für legitim.
    Der AG muss schauen, dass die Interessen der AN, und seine eigenen, übereinstimmen.


    AG denken meist sozialer als AN:
    Der AN geht woandershin, wenn es dem Betrieb schlecht geht, oder der AN einen besseren Job woanders bekommt.
    Der AG schließt seine Bude nicht so schnell, wenn sich andere Möglichkeiten eröffnen oder wenn es wirtschaftlich nicht mehr optimal läuft, auch damit die AN nicht ihre Arbeitsplätze verlieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Es reicht die Verletzungshandlung aus (hier:den Job nicht antreten), Vorsätzlichkeit ist nicht erforderlich, abgesehen davon hier aber immer gegeben: Kein AN kann für denselben Zeitraum 2 Arbeitsverträge "nicht vorsätzlich" unterschreiben.


    Bitte genau lesen! ;)
    Normalerweise wird man sich unter den Parteien einig,nur ich habe explizit den Vorsatz erwähnt,weil hier eben die verletzte Partei (Arbeitgeber) mit höchster Wahrscheinlichkeit den Schadenersatzanspruch durchsetzten wird.


    Dass kein Vorsatz notwendig ist steht ja schon im Gesetz (Vertretenmüssen des Schuldners;wird solange unterstellt,bis eventuelle Ausschliessungsgründe vorliegen,die aber streng zu prüfen sind und somit meistens ausscheiden).


    Edit:
    Um es vielleicht besser verstehen zu können,sollte man den Paragrafen 276 BGB kennen:


    http://dejure.org/gesetze/BGB/276.html


    Im Gegensatz zum Strafrecht wird hier im Zivilrecht nicht zwischen "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" großartig unterschieden.Die Partei entscheidet selbst,wann sie ihren Anspruch durchsetzen möchte.

  • Moin,


    ich danke Euch allen für Eure Beiträge :top:. Auch Printus klare Worte finde ich richtig! Leider konnte ich die Situation, wie erwartet, im Vorfeld nicht klären. Es wird nun so sein, dass ich morgen den Vertrag unterschreibe. Falls die Behörde dann auf mich zukommt, muss ich versuchen das beste aus der Situation zu machen. Habe mit einigen Leuten gesprochen und die sagen alle, dass kann sich bei der Behörde bezüglich des Verfahrens noch um einiges hinziehen. Insbesondere gibt es eigentlich gerade einen Einstellungstop... :confused: .


    Gruß

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