Übernahme nach Ausbildung? (Ohne neuen Vertrag, ohne wirkliche Ablehnung)

  • Hallo,
    sorry für Zweitnick, ihr werdet es aber verstehen:
    Ich befinde mich aktuell in den letzten Zügen meiner Ausbildung. Mein Chef hat mir gesagt, dass er mir zutrauen würde, mich zu übernehmen, aber ich soll Argumente liefern, da sie mit meiner Arbeitsqualität nicht zufrieden wären (was ihnen seltsamerweise aber die 2 Jahre, die ich hier bin nicht aufgefallen ist, sondern erst jetzt, 2 Wochen vor Ausbildungsende).


    Wenn ich jetzt weiter keine definitive Entscheidung bekomme (bzw. nur eine mündliche Absage) und ich dann am Tag nach der Abschlussprüfung (oder am Tag der Abschlussprüfung) in die Firma komme und arbeite, bin ich dann in einem unbefristeten Vertrag?


    Vielen Dank und viele Grüße
    Zweituser159

  • Sorry aber was ist das denn für eine Fragestellung?


    Das Ausbildungsverhältnis endet mit bestehen der Abschlussprüfung. Diese "Ich komme einfach zur Arbeit und bekomme dann einen unbefristeten Vertrag"-Nummer die Dir wahrscheinlich vorschwebt kann u.U. klappen wenn man Dir einen befristeten Vertrag angeboten hat, die Befristung aber aufgrund von Formfehlern nicht wirksam gewesen ist.


    Du hast aktuell nach der Ausbildung weder einen unbefristeten noch einen befristeten Vertrag. Wenn Du also zur Arbeit gehst (und nicht sowieso gleich wieder rausgeschmissen wirst) hast Du damit natürlich nicht automatisch einen unbefristeten Vertrag.


    Sonst könnte nach dieser Logik ja jeder der gerade einen Job braucht sich ungefragt in ein Unternehmen "schleichen" - dort einen Tag "arbeiten" und danach dann einen befristeten Vertrag verlangen.

  • Der Azubi kann es so versuchen.
    Der Ausbilder/Arbeitgeber muss ihn dann daran hindern und darf ihn nicht weiterarbeiten lassen.
    §24 Berufsbildungsgesetz

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Sonst könnte nach dieser Logik ja jeder der gerade einen Job braucht sich ungefragt in ein Unternehmen "schleichen" - dort einen Tag "arbeiten" und danach dann einen befristeten Vertrag verlangen.


    Nein, nicht jeder, aber eben Auszubildende in ihrem bisherigen Betrieb. Cyberman hat die einschlägige Norm bereits zitiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Nein, nicht jeder, aber eben Auszubildende in ihrem bisherigen Betrieb. Cyberman hat die einschlägige Norm bereits zitiert.


    Ist hier m.E. nicht einschlägig.


    "Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet."


    Findet in Fällen Anwendung in denen der AG signalisiert hat den Azubi zu übernehmen, es liegt aber zum Zeitpunkt X noch kein Arbeitsvertrag vor in dem bestimmt wird ob es sich um eine befristete oder unbefristete Anstellung handelt. Will ich den Azubi nur befristet übernehmen dann muss ich das vor Arbeitsaufnahme schriftlich fixieren, sonst ist mit Arbeitsaufnahme der Vertrag unbefristet.


    Hier hat der AG zu verstehen gegeben, dass er den Azubi eigentlich wg. mangelnder Leistung nicht übernehmen möchte, außer er kann ihm denn Argumente bringen die einen Übernahme rechtfertigen würden. Insofern besteht zwischen AG und Azubi gar keine Einigkeit darüber, dass die Beschäftigung über das Ende der Ausbildung hinaus weitergeführt werden soll. Gibt m.E. auch hierzu entsprechende Urteile, dass es eben nicht ausreicht wenn der AG signalisiert hat, dass an einer Weiterbeschäftigung des AV kein Interesse besteht sich einfach für einen Tag still und heimlich an den Arbeitsplatz zu setzen und zu hoffen, dass es keinem auffällt.


    Soll letztendlich aber auch egal sein - wenn der TE dem AG hier mit solchen "krummen" Touren kommt bekommt er deswegen mit Sicherheit keine Anstellung sondern kann sich max. über die verschiedenen Instanzen klagen. Und ob damit jemandem geholfen ist steht noch auf einem anderen Blatt.

  • Deine Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Vorliegend hat der Auszubildende und der AG höchstens mal ein Vorgespräch geführt, aber eben nichts "vereinbart", was nach Abschluss des Ausbildungsverhältnisses gelten soll. Genau das ist von der zitierten Norm erfasst.

  • Wie gesagt es gab dazu mal entsprechende Urteile vom Landesarbeitsgericht(?) in dem festgestellt wurde, dass hier zwischen AG und Azubi grds. Einigkeit darüber bestehen muss, dass im Anschluss an die Ausbildung das AV weitergeführt werden soll (in welcher Form auch immer) und wenn man es dann schriftlich nicht auf eine Befristung festlegt das AV dann eben unbefristet ist.


    Es war in dem konkreten Fall aber nicht ausreichend das der Azubi einfach nur so bei seinem AG erschienen ist (sein "Ausbilder" hatte in der Situation gar keine Kenntnis davon, dass die Personalabteilung dem Azubi gesagt hatte das ihm keine Weiterbeschäftigung angeboten wird) um dann erfolgreich auf den § 24 zu klagen.


    Wenn der AG also im Vorfeld schon signalisiert hat, dass er keine Anschlussbeschäftigung des Azubis wünscht muss er die vom Azubi "angebotene" Arbeitsleistung am Tag X nach der Ausbildung eben nicht noch einmal explizit ablehnen.


    Aber da muss man jetzt auch keinen großen theoretischen Exkurs draus machen. Wenn der TE der Meinung ist seine Chance auf eine Anstellung mit so einem Verhalten zu erhöhen soll er es versuchen, in der Praxis wird das mit Sicherheit aber nicht dazu führen, dass er dann wirklich für dieses Unternehmen in einer Festanstellung arbeiten wird können.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wie gesagt es gab dazu mal entsprechende Urteile vom Landesarbeitsgericht(?) in dem festgestellt wurde, dass hier zwischen AG und Azubi grds. Einigkeit darüber bestehen muss, dass im Anschluss an die Ausbildung das AV weitergeführt werden soll (in welcher Form auch immer) und wenn man es dann schriftlich nicht auf eine Befristung festlegt das AV dann eben unbefristet ist.


    Ja,das passt aber hier nicht zur Ausgangslage des TE.
    Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältniss nicht wie bisher fortführen und beanstandet die (zuletzt) nicht befriedigende Arbeitsleistung.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wie gesagt es gab dazu mal entsprechende Urteile vom Landesarbeitsgericht(?) in dem festgestellt wurde, dass hier zwischen AG und Azubi grds. Einigkeit darüber bestehen muss, dass im Anschluss an die Ausbildung das AV weitergeführt werden soll (in welcher Form auch immer) und wenn man es dann schriftlich nicht auf eine Befristung festlegt das AV dann eben unbefristet ist.


    Kann es sein, dass du hier etwas mit § 16 TzBfG durcheinanderbringst? Du schreibst immer was von "befristet" und "unbefristet", darum geht es hier doch gar nicht. :confused:


    Hast du mal eine Fundstelle zu dem Urteil?


    edit: Im Übrigen muss der AG hier auch gar nichts explizit ablehnen o.ä. Voraussetzung für § 24 BBiG ist ja, dass der Auszubildende auch tatsächlich "beschäftigt" wird. Das von dir befürchtete alleinige Auftauchen im Betrieb und bloße Anbieten der Leistung durch den Auszubildenden genügt also auch ohne explizite Ablehnung durch den AG nicht, um ein Arbeitsverhältnis zu fingieren. Die Vorschrift soll nämlich lediglich verhindern, dass der Auszubildende ohne ausdrücklichen Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt wird und der AG dann irgendwann sagen kann: "Pech gehabt, du arbeitest hier ja in Wirklichkeit gar nicht mehr."


    Das ist auch völlig üblich im Arbeitsrecht, vgl. § 625 BGB oder eben § 16 TzBfG.

  • Anstelle sich hier, wieder mal, um des Kaisers Bart zu streiten, sollte man doch lieber Argumente suchen, die dem werten Herrn Zweitnick vielleicht doch noch zu einer Anstellung verhelfen würden, oder? ;)


    Warum war die Arbeitsleistung denn eventuell nicht "befriedigend"? Zu viele Fehlzeiten wegen Krankheit? Kein Engagement? Schlechte Zensuren in der Berufsschule? Dem Meister oder Ausbilder Widerworte gegeben? Ein bisschen zu viel "ruhige Kugel" geschoben?


    Was könnte zutreffen?


    Wenn man weiß, was denen nicht gepasst hat (eventuell kann man das sogar erfragen), dann ist es wesentlich einfacher positiv darauf einzugehen.


    Oder will das der TE gar nicht?

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