Darf Mindestvertragslaufzeit aufgerundet werden?

  • Ich habe am 11.04.2014 bei FreenetMobile (klarmobil) einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit 3 Monaten bestellt, der schließlich am 14.04.2014 begann. Kündigungsfrist waren 2 Wochen, das wurde mir auch vom Kundenservice bestätigt. Nun habe ich am 15.06.2014 "fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt, bekomme aber nur eine Bestätigung für die Kündigung zum 31.07.2014. Da wurde also aufgerundet!


    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt so de facto dreieinhalb Monate. Ansonsten hätte der Vertrag regulär zum 14.07.2014 auslaufen müssen. In meiner Rechnung für Juli steht nun aber bereits die Grundgebühr für den Zeitraum vom 14.07. bis 31.07. drin.


    Komme ich aus der Sache irgendwie raus oder können die wirklich die Mindestvertragslaufzeit aufrunden und so den halben Monat mehr Grundgebühr abzwacken?

  • Zitat

    Original geschrieben von Stromae
    Nein dürfen Sie nicht.

    dito


    Siehe § 309 Nr. 9 a) BGB


    2 Jahre sind 2 Jahre und nicht 2 Jahre und bspw. 17 Tage. Ist eine übliche Masche der Drittanbieter. Versuchen kann man's mal und in 90% der Fälle klappt es. Also machen sie es immer weiter, bis ihnen mal wieder die Verbraucherzentrale o.ä. auf die Finger klopft.

  • Sicher das in den AGB nichts steht von wegen "Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende" oder so ähnlich ?

  • Das ist wie beim Kartenspiel, BGB ist Trumpf und schlägt hier jede AGB-Formulierung. Da kann sich der Anbieter noch so sehr auf den Kopf stellen.

  • Wozu klagen? Der Anbieter will doch Geld, nicht der Kunde.


    Zumal in 99,9% der Fälle der Hinweis auf o.g. Gesetzestext ausreicht, um eine korrigierte Kündigungsbestätigung zu erhalten, in welcher von einem technischen Fehler und blablabla erzählt wird und man das Versehen sehr bedauert. Inzwischen schon 10 Jahre bekannte Masche, die - wie man an Martyn sieht - immer noch gut funktioniert.

  • Danke für eure Antworten!


    Gut, nun steht in dem BGB-Artikel natürlich nur was von 2 Jahren Laufzeit, nichts über kürzere Laufzeiten. Es geht auch nicht wirklich um den konkreten Fall: Der Anbieter bewirbt den Vertrag mit X Monaten Laufzeit, nimmt dann aber stillschweigend X Monate plus Zeitraum zum nächsten Monatsende an.


    So, wie ich den Vertrag abgeschlossen habe, ist er in den aktuellen Preislisten von klarmobil nicht mehr vorhanden. Ich habe aber einen Screenshot vom Vertragsabschluss gemacht. Die AGB sagen auch nichts von "zum Monatsende". Was da passiert ist, scheint mir also auch nicht durch irgendeine Klausel in den AGB gestützt zu sein.


    Achso, ich habe natürlich Beschwerde eingelegt und eine Korrektur des Rechnungsbetrags gefordert. Mal sehen, wann die antworten.

  • Ok, dann habe ich das falsch interpretiert bzw. überlesen. Für Kurzzeitverträge ist das Genannte nicht anwendbar. Sorry. Hätte mich auch gewundert, dass die Masche immer noch jemand fährt trotz vieler Abmahnungen.

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