ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
[...] Wo soll der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt worden sein? [...]
Der TO schrieb dass andere Zuschläge bekommen.
Aber dennoch würde ich diese Klausel nicht unterschreiben. Deshalb würde ich zwar trotzdem keine Zuschläge bekommen, würde mir aber für die Zukunft die Option freihalten welche bekommen zu können.
Wir bekommen auch Zuschläge und haben trotzdem an anderen Tagen frei. Also lasse ich die Aussage "Du bekommst ja ersatzweise an anderen Tagen frei" nicht gelten. M.E. sollte ja das Arbeitszeitgesetz greifen. Oder nicht? Ein zusätzlicher Ruhetag zu den "normalen Ruhetagen", also eine Art Freizeitausgleich, wäre etwas anderes.