Arbeitsvertrag in dem auf Feiertagszulage verzichtet wird rechtens ?

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    [...] Wo soll der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt worden sein? [...]


    Der TO schrieb dass andere Zuschläge bekommen.


    Aber dennoch würde ich diese Klausel nicht unterschreiben. Deshalb würde ich zwar trotzdem keine Zuschläge bekommen, würde mir aber für die Zukunft die Option freihalten welche bekommen zu können.


    Wir bekommen auch Zuschläge und haben trotzdem an anderen Tagen frei. Also lasse ich die Aussage "Du bekommst ja ersatzweise an anderen Tagen frei" nicht gelten. M.E. sollte ja das Arbeitszeitgesetz greifen. Oder nicht? Ein zusätzlicher Ruhetag zu den "normalen Ruhetagen", also eine Art Freizeitausgleich, wäre etwas anderes.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Der TO schrieb dass andere Zuschläge bekommen.


    Wer sind die "Anderen"?
    Erfahrenes Personal,dass zumindest eine gewisse Aufsichtsfunktion über die Schicht übernehmen kann und soll.....?


    Rätsel raten über Rätsel raten,aber "nicht rechtens" nach den spärlichen Infos des TE ist es von vornherein nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Der TO schrieb dass andere Zuschläge bekommen.


    Aber dennoch würde ich diese Klausel nicht unterschreiben. Deshalb würde ich zwar trotzdem keine Zuschläge bekommen, würde mir aber für die Zukunft die Option freihalten welche bekommen zu können.


    Wir bekommen auch Zuschläge und haben trotzdem an anderen Tagen frei. Also lasse ich die Aussage "Du bekommst ja ersatzweise an anderen Tagen frei" nicht gelten. M.E. sollte ja das Arbeitszeitgesetz greifen. Oder nicht? Ein zusätzlicher Ruhetag zu den "normalen Ruhetagen", also eine Art Freizeitausgleich, wäre etwas anderes.




    Dem möchte ich zustimmen.


    Bei uns im sozialen Bereich läuft es auch so ab, wir haben Vollzeit eine 40 Stunden - 5 Tage Woche.


    Für meinen Dienst am Wochenende bekomme ich dafür unter der Woche freie Tage + Zuschläge für Samstag und Sonntag Dienst usw.


    Also ist nur eines von beiden sicher nicht die Normalität.

  • Aber es ist auch legal nicht zu unterschreiben. Und die ARGE müsste trotzdem weiterzahlen. ;)


    Und das mit der "Erfahrung" ist auch so eine Sache. Nur weil jemand neu im Betrieb ist heisst das nicht dass er keine Erfahrung hat. ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel


    Und das mit der "Erfahrung" ist auch so eine Sache. Nur weil jemand neu im Betrieb ist heisst das nicht dass er keine Erfahrung hat. ;)


    Mag sein,aber sicher kein ausgeprägtes Treueverhältnis zum AG und diesem fehlt auch noch das Vertrauensverhältnis. ;)

  • Dennoch finde ich es ungerecht wenn jemand für Sonntagsdienst Zuschläge bekommt und ein anderer nicht, für die selbe Arbeitsleistung. Das kann man m.E. auch nicht mit Erfahrung rechtfertigen, denn die Arbeit ist ja die selbe. Anders wäre es wenn für den zusätzlichen freien Tag Arbeitszeit geschrieben wird, dann würde es sich ausgleichen (Geld bekommen fürs Nichtstun=>Wer träumt nicht davon?). Aber das geht ja aus der Beschreibung des TO nicht hervor.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Danke erstmal für eure Antworten. Um noch etwas weiter auszuholen: Der Betrieb hat ca. 50 Angestellte und der Laden ist vor ein paar Jahren von einer kleinen Kette übernommen worden. Die "Altangestellten", also die deren Verträge mit übernommen werden mussten , kriegen den Sonntag mit Feiertagszuschlag bezahlt, die Neueingestellten eben nicht.


    Mein Bekannter würde den Vertrag - 40 Std. Woche im Verkauf und ohne Recht auf Feiertagszuschlag inkl. 1 Tag pro Woche frei - trotzdem so unterschreiben, da er auf einen Job angewiesen ist und Arbeitslosigkeit für ihn momentan keine Option darstellt.


    Und ja, es ist ein befristeter Vertrag (1 Jahr) mit einer ungewöhnlich langen Probezeit von 6 Monaten

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    [...] Die "Altangestellten" [...] kriegen den Sonntag mit Feiertagszuschlag bezahlt, die Neueingestellten eben nicht [...]


    Das ist m.E. etwas anderes. Hierbei können die Altverträge nicht ohne Weiteres geändert werden. Da könnten noch Tarifverträge gelten. Da werden Neueinsteiger ja nicht bevorteilt. Und der Neueigentümer wird sich schon etwas einfallen lassen um die Altverträge loswerden zu können (falls er durchkommt).



    Zitat

    Original geschrieben von SAR
    [...] inkl. 1 Tag pro Woche frei [...]


    40 Arbeitsstunden bei 6 Tagen? ;) Naja, für ein Jahr....

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Und ja, es ist ein befristeter Vertrag (1 Jahr) mit einer ungewöhnlich langen Probezeit von 6 Monaten

    Nein, es ist schlicht Standard und nicht ungewöhnlich lange und vom BGB so auch gedeckt. Man muss nicht immer und automatisch in jedem Arbeitgeber die Ausgeburt des Teufels sehen. Eine Probezeit wirkt beidseitig.

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