ZitatOriginal geschrieben von mws55
Archivieren ist illegal. Zumindest wenn es den gesetzlichen erlaubten Zeitraum überschreitet, s.o.
Der Datensparsamkeitsparagraf ist doch nun wirklich keine scharfes, zwischen Legalität und Illegalität trennendes Schwert. Dann wären alle Datensammler illegal und Adressbuchkopisten wie Facebook und Whatsapp müssten als kriminelle Vereinigungen behandelt werden. Und die genannte Zweimonatsfrist für etwaige Ablehnungsansprüche definiert ja auch keineswegs ein Archivierungsende, schon weil aus anderweitigen Verfehlungen andere Ansprüche mit anderen Fristen entstanden sein können. Erwähnt sei nur die ungemahnte Forderungsverjährung bei Ablauf des dritten Folgejahres. Grundsätzlich gibt's ja eine Archivierungspflicht geschäftlicher Vorfälle für zehn Jahre, von allgemeinen, konkreten Archivverboten außerhalb amtlicher (z.B. Strafregister) oder privater Daten (z.B. private Emails) habe ich nicht gehört.