Wie lange dürfen Unternehmen Unterlagen von Bewerbern aufheben?

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Archivieren ist illegal. Zumindest wenn es den gesetzlichen erlaubten Zeitraum überschreitet, s.o.

    Der Datensparsamkeitsparagraf ist doch nun wirklich keine scharfes, zwischen Legalität und Illegalität trennendes Schwert. Dann wären alle Datensammler illegal und Adressbuchkopisten wie Facebook und Whatsapp müssten als kriminelle Vereinigungen behandelt werden. Und die genannte Zweimonatsfrist für etwaige Ablehnungsansprüche definiert ja auch keineswegs ein Archivierungsende, schon weil aus anderweitigen Verfehlungen andere Ansprüche mit anderen Fristen entstanden sein können. Erwähnt sei nur die ungemahnte Forderungsverjährung bei Ablauf des dritten Folgejahres. Grundsätzlich gibt's ja eine Archivierungspflicht geschäftlicher Vorfälle für zehn Jahre, von allgemeinen, konkreten Archivverboten außerhalb amtlicher (z.B. Strafregister) oder privater Daten (z.B. private Emails) habe ich nicht gehört.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Der Datensparsamkeitsparagraf ist doch nun wirklich keine scharfes, zwischen Legalität und Illegalität trennendes Schwert.

    Es ist eine klare Trennung vorhanden. Zur Schärfe des Schwertes hatte ich mit dem zahnlosen Tiger schon etwas geschrieben. Trotzdem ist Gesetz nun mal Gesetz.


    Zitat

    Dann wären alle Datensammler illegal

    Sind sie doch auch sofern keine ausdrückliche Genehmigung zur Speicherung vorliegt!?


    Zitat

    Erwähnt sei nur die ungemahnte Forderungsverjährung bei Ablauf des dritten Folgejahres.

    Langsam wird es ein wenig abstrus. Aus Bewerbungsverfahren heraus? :confused:


    Zitat

    Grundsätzlich gibt's ja eine Archivierungspflicht geschäftlicher Vorfälle für zehn Jahre

    Ja korrekt, die gibt es. Aber beachte: lex specialis derogat legi generali


    Zitat

    von allgemeinen, konkreten Archivverboten außerhalb amtlicher (z.B. Strafregister) oder privater Daten (z.B. private Emails) habe ich nicht gehört.

    Ich habe nicht genau verstande, was du hier nun konstruieren möchtest. Aber zum Archivverbot hast du doch gestern nun etwas gehört im Rahmen des Grundsatzes Datenvermeidung bzw. Datensparsamkeit.

  • Bewerbung hinschicken ohne lange zu überlegen! Im schlimmsten Fall kommt halt wieder eine Absage. Dann verliert der Bewerber aber nichts, was er auch jetzt nicht hat. Insofern gibt es keinen Grund, sich nicht zu bewerben.


    Die ganze Situation veranschaulicht sehr schön ein Phänomen, das auch in Bewerbungsgesprächen Vielen das Genick bricht: man sucht schon vorsorglich nach Lösungen/Erklärungen/Vorbehalten und entwirft Rechtfertigungen, die gar nicht nötig sind. Aber dadurch, dass man es selber thematisiert und ungefragt Erklärungen abliefert, weist man die Gegenseite überhaupt erst auf einen Schwachpunkt hin. Man nennt das "Second guessing".


    Für Bewerber gilt deswegen immer: Schwachpunkte sollte man natürlich nicht selber erwähnen, aber eben auch keine prophylaktischen Erklärungen abgeben weil man glaubt, vorbauen zu müssen wenn der Interviewer in die Nähe des Schwachpunktes kommt. Viele Leute springen allein auf gewisse Stichworte an und spulen dann ihre vorbereitete Erklärung ab, obwohl gar nicht konkret Kritik geäußert oder nach Begründungen gefragt wurde: sollte einen Übergewichtigen beispielsweise jemand fragen, ob er Hunger hat, ist das nur die Frage, ob er Hunger hat. Die Frage lautet nicht "Warum isst du soviel, warum nimmst du nicht ab?"
    Man sollte sich also nicht ohne Not selber auf's Glatteis begeben...


    Es ist nichts Schlimmes dabei sich erneut zu bewerben und auch mit einem klaren Ja zu antworten wenn der Interviewer fragt, ob man sich schonmal beworben habe. Sollte nicht gefragt werden muss man es aber auch nicht selber erwähnen und eben auch keine devoten Sprüche klopfen, dass man hofft, dass es jetzt erfolgreicher läuft als vor ein paar Jahren...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Hallo Lord.


    Ohne, dass ich jetzt die Beiträge meiner Vorredner gelesen habe, möchte ich Dir dazu sagen, dass ich davon ausgehe, dass sich das Unternehmen an das Bundesdatenschutzgesetz und an das Datenschutzgesetz, des jeweiligen Land halten muss, in der es seine Betriebsstätte/Niederlassung hat, wo die Bewerbung eingegangen ist.


    Unabhängig davon, ob es die Bewerbung noch hat oder nicht. Ihnen auffällt, dass sich die Person schon einmal beworben hat oder nicht. Ich sehe kein Problem sich ein zweites Mal auf die Stelle oder eben beim gleichen Unternehmen zu bewerben. Warum auch?


    Es kann sich in den Jahren ja was geändert haben. Entweder die Qualifizierung des Bewerbers, die Einstellung des Bewerbers, das gesuchte Anforderungsprofil an den Bewerber. Der mögliche Bewerberkreis der für die Stelle zur Verfügung steht.


    Ein Arbeitsplatz oder Arbeitgeber ist nicht wie eine Frau, bei der man es kein 2tes mal versucht :D;)

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  • Es spricht nichts gegen eine neuerliche Bewerbung.


    Es sei denn - und davor muss gewarnt werden - die heute eingereichten Unterlagen würden in eklatanter oder auch subtiler Weise den damaligen widersprechen. (Wobei ich hiermit natürlich niemandem unterstellen möchte, dass er in der Zwischenzeit die vorhandenen Zeugnisse am PC nachbearbeitet oder andere Unterlagen ein bisschen aufgehübscht hat ... ;)).


    Spätestens im Vorstellungsgespräch ist damit zu rechnen, dass du, pardon: dein Kollege, wiedererkannt wird, und womöglich schlummert die damalige Bewerbung doch noch irgendwo im Dateisystem.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Spätestens im Vorstellungsgespräch ist damit zu rechnen, dass du, pardon: dein Kollege, wiedererkannt wird, und womöglich schlummert die damalige Bewerbung doch noch irgendwo im Dateisystem.


    Soweit ich mich jetzt belesen habe, müssten diese Daten, sofern Sie nicht mehr gebraucht werden, unverzüglich gelöscht werden. Das ist dann der Fall, wenn die Stelle besetzt wurde oder der Bewerber eine bindende Absage erhalten hat

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Soweit ich mich jetzt belesen habe, müssten diese Daten, sofern Sie nicht mehr gebraucht werden, unverzüglich gelöscht werden. Das ist dann der Fall, wenn die Stelle besetzt wurde oder der Bewerber eine bindende Absage erhalten hat


    Jepp, so viel zur Theorie.


    In der Praxis aber ist davon auszugehen, dass elektronische Unterlagen auch gerne mal zwecks Meinungsbildung an zig andere Empfänger weitergeleitet werden. Und ob sich die Leute aus den Fachabteilungen um den Datenschutz scheren, kann man getrost bezweifeln.

  • Dann muss man dafur Sorge tragen, dass man seinen Rechten geltung verschafft. Man kann ja die Weitergabesperre und Löschung seiner Daten fordern.

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  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    "Dürfte" ist immer ein untrügliches Zeichen dafür, dass jemand vollkommen ins Blaue hinein spekuliert und keinerlei Wissen dahinter steht. :rolleyes: ;)


    Wie viele Paragraphen brauchst du denn noch? Archivieren ist illegal. Zumindest wenn es den gesetzlichen erlaubten Zeitraum überschreitet, s.o. Also weg damit. Entweder vernichten oder auch zurückschicken, wenn die Unterlagen durch das Unternehmen ausdrücklich angefordert wurden und nicht ohne Aufforderung zugeschickt wurden.



    Ich schrieb deswegen dürfte, weil bei der Wahl zwischen Verletzung irgendwelcher Datenschutzvorschriften und einer Straftat zweifelsohne der Datenschutzverstoß das geringere Übel sein dürfte.


    Es gibt nämlich Unternehmen, die die hohen Rücksendeaufwand und die entsprechenden Kosten eventuell hunderter Bewerbungen nicht tragen können oder wollen, andererseits diese Kosten aber auch nicht vom Bewerber erhalten (haben).


    Dann hat man die Wahl: doch alles selbst zahlen, Datenschutz verletzen oder Straftat begehen.


    Sehe ich das richtig?


    Allein die Portokosten können leicht 1.000 EUR erreichen, nämlich wenn mal von der Arbeitsagentur ein ganzer Stadtteil zur Bewerbung auf eine Stelle genötigt wird.


    Ich zum Beispiel zahle keinen Cent für das Rückporto und archiviere lieber. Manchmal liegt allerdings ein frankierter Rückumschlag bei; das geht dann in Ordnung.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

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