Küchenbrand in vermieteter Eigentumswohnung - Fragen zur weiteren Abwicklung

  • Hallo,
    ich habe gestern Vormittag von meinem Mieter erfahren, dass es am Vorabend in meiner vermieteten Eigentumswohnung einen Küchenbrand gab und die Wohnung nun unbewohnbar ist.


    Meine ersten Fragen, die mir sofort einfielen da ich so einen Fall bisher noch nicht hatte:
    Was muss ich als Eigentümer wann erledigen?
    Wen muss ich alles informieren?
    Was sind aber auch meine Rechte?
    Wer zahlt welchen Schaden?
    Wie lange dauert das alles?
    ...


    Nun aber auch zu den Fakten, damit ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.


    Hergang:
    Küchenbrand ereignete sich weil Mieterin einen Topf mit Öl auf dem Ceranfeld erhitzte, damit sie darin irgendwelche Lebensmittel (ich glaube es waren selbstgemachte Frühlingsrollen) frittieren konnte. Jedenfalls war der Topf wohl heiß, Mieterin ging zu ihren drei Bekannten ins Wohnzimmer und als der von mir installierte Hitzemelder (in Hessen sind Rauchmelder erst ab 01.01.2015 Pflich in vermietetem Eigentum, habe aber dennoch 3 Rauchmelder und jenen Hitzemelder, weil man mir sagte, dass in der Küche eher ein Hitzemelder Sinn machen würde --> wegen Wasserdampf und ähnlichem) anschlug, stellten die Personen in meiner Wohnung eine starke Verrauchung in der Küche fest, welche sich über den Flur (2 ZKB) langsam ausbreitete. Sie verließen direkt die Wohnung und riefen die Feuerwehr. Diese kam auch wohl ganz zügig ;) und löschte mittels Feuerlöscher (ergo kein wirklicher Wassereinsatz - zum Glück!).


    Bilder:






    Bereits geregelt:
    - Mieter haben ihre Hausratversicherung (LVM Versicherung) informiert. Ich habe die Schadensnummer und Tel-Nummer des Maklers, habe mit ihm auch bereits gesprochen, ihm Bilder aus der Wohnung geschickt und klar gemacht, dass die eingebaute Küche inkl. Elektrogeräte wohl zu ersetzen sein wird. Ich tippe auf einen Hausratschaden von ca. 2.500-3.000€. Grobe Fahrlässigkeit ist wohl bis zu 10.000€ mitversichert.


    - Hausverwaltung habe ich kontaktiert, hatten noch nie einen Brandschaden, daher (verständlicherweise) etwas unbeholfen.


    - Ich habe über die Hausverwaltung die Gebäudeversicherung (Domcura, Schadensabwicklung über die Deutsche Annington) informiert, die wollen aber erst mal nichts weiter außer ein Angebot über die Instandsetzung (unter 2.500€ wird alles sofort akzeptiert, zw. 2.500 und 7.500€ wird es am Schreibtisch bearbeitet, darüber hinaus schicken sie jemanden raus). Ich tippe auf einen Gebäudeschaden von ca. 7.000€.


    - Ich habe die Polizei bzw. Kripo kontaktiert, habe dort die Bearbeitungsnummer erhalten und die haben von ihrer Seite aus keine Arbeiten mehr in der Wohnung durchzuführen, sodass wir diese auch Sanieren lassen könnten.


    - Habe heute morgen zwei Brandsanierungsfirmen (einer davon ist die PolygonVatro, empfohlen von beiden Versicherern) kontaktiert, welche sich den Schaden heute Nachmittag anschauen können und dann Weiteres regeln wollen.



    Ansonsten:
    - Da Wohnung unbewohnbar, sind die Mieter (beides Studenten) vorübergehend zur ihren Eltern in die Heimat (ca. 250km entfernt) gezogen. Sind demnach nicht vor Ort, haben aber einen Schlüssel bei einem Bekannten deponiert. Ich bin ab Sonntag wieder für einen Monat im Ausland. Relativ ungünstig...


    - Wie ist das mit der Küche? Der Herd steht direkt unter dem Ceranfeld welches wirklich sehr verbrannt aussieht. Der Herd steht direkt darunter, der Geschirrspüler nebenan. Werden diese noch funktionieren? Schräg gegenüber steht der Kühlschrank und ein weiterer Teil der Küche, werden diese ersetzt? Inwiefern habe ich ein Recht darauf, dass die neuen Teile der Küche zu den "reinigbaren" bzw. reparierbaren Teilen optisch passen müssen?


    Also, habe ich irgendetwas vergessen? Muss ich noch irgendwas beachten? Steht mir als Eigentümer irgendwas Besonderes zu? Wird die Gebäudeversicherung die Kosten bei den Mietern wiederholen wollen?


    Vielen Dank vorab für die Unterstützung.

    "You can't connect the dots looking forward, you can only connect them looking backwards. So you have to trust that the dots will somehow connect in your future. You have to trust in something — your god, destiny, life, karma, whatever." Steve Jobs

  • Wenn das Deine Küche ist, wird wohl eher die Haftpflicht des Mieters zu kontaktieren sein...!
    Und auch den Rest zahlt dessen Versicherer, prüfen aber zunächst, ob sie müssen. Bleibst Du evtl. auf Schäden sitzen, springt Deine Gebäude- und oder sonstige Versicherung, welche man als Vermieter haben sollte, ein.


    migolf

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  • ich würde darauf tippen, dass dir die komplette küchezeile ausser herd, spülmaschine und ggf. spüle ersetzt wird.
    nach den bildern dürften die unteren geräte noch funktionieren und ausser verschmutzungen dürfte da auch nix sein.


    die hausratversicherung leistet oft auch für gemietete gegenstände innerhalb der wohnung (wie etwa die küche) -> bedingungen checken. (edit: oder war das doch die haftpflichtversicherung?)

  • Okay, danke schon mal für die Rückmeldungen.


    Habe nochmals mit der Mieterin gesprochen, sie hat in ihren Hausratversicherungsbedingungen nochmals nachgeschaut und dort steht geschrieben, dass Gegenstände die dem Versicherungsnehmer vom Vermieter für die Mietdauer überlassen wurden, in der Hausratversicherung inkludiert sind. Das hört sich ja eigentlich ganz gut an, da auch im Mietvertrag festgehalten wurde, dass die Küche und die zugehörigen Elektrogeräte zur kostenfreien Nutzung in der Wohnung verbleibt.


    Demnach gehe ich davon aus, dass die Hausrat den Schaden übernehmen müsste, was sagt ihr?


    Bzgl. der Geräte bin ich mir etwas unschlüssig, Kühlschrank sehe ich auch weniger als Problem, aber Mikrowelle (hing direkt neben dem Feuer und Stromkabel ist verbrannt) und Dunstabzugshaube (ich denke dass dies offensichtlich ist ;) ) müssen in jedem Fall ersetzt werden.


    Die Stromkabel für Herd und Geschirrspüler, als auch das Wasserkabel des Geschirrspülers verläuft halt hinter der verbrannten Fläche herüber. Ich bin gespannt.

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  • Hausrat mag ja die Möbel bezahlen. Der Rest ist aber eine Haftpflichtgeschichte.


    migolf

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  • Aber greift dann nicht erstmal die Gebäudeversicherung, welche sich dann das Geld beim Mieter (sofern es als grobe Fahrlässigkeit gesehen wird) wiederholt und erst dann kommt die Privathaftpflicht ins Spiel?


    Ich verstehe dies zumindest so, auch nachdem ich dies gelesen habe:

    Zitat

    Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Brandschäden.
    Die Haftung umfasst sowohl Schäden, die am Gebäude in dem sich die Wohnung befindet entstanden sind, als auch Schäden an Nachbargrundstücken, zum Beispiel durch Rauch, Ruß oder Löschwasser. Man nennt dies den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch. Für die Schäden an Nachbargrundstücken haftet neben dem Mieter auch der Vermieter. Dabei ist die Schadensersatzpflicht nicht auf die reinen Gebäudeschäden beschränkt, sondern bezieht sich auch auf bewegliches Sachen des Nachbarn (oder eines Mieters des Nachbarn) die sich im Gebäude befinden. Beispiel: Warenbestände in einem Ladengeschäft (OLG Stuttgart Urteil vom 23. 2. 2007 - 10 U 226/06 - mit weiteren Nachweisen). Die Haftung ist unabhängig von einem Verschulden, es kommt lediglich auf die Verursachung an.
    Versicherungsleistungen:
    Sofern der Mieter den Brand nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt hat, wird der Schaden am Gebäude und an anderen Wohnungen von der Gebäudefeuerversicherung des Vermieters bezahlt, ansonsten ist die Versicherung gemäß § 81 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zu einer Leistungskürzung berechtigt. Einzelfälle dazu siehe >> Adentskranz >> brennender Fetttopf.
    Aus der besonderen Interessenslage bei Schadensfällen im Mietverhältnis folgt - jedenfalls dann, wenn die Versicherungsprämien auf die Mieter abgewälzt werden - die mietvertragliche Pflicht des Vermieters, die bestehende Versicherung auch in Anspruch zu nehmen (BGH, Urteil vom 3.11. 2004 - VII ZR 28/04). Verletzt der Vermieter seine Pflicht, den Schaden über die Versicherung abzuwickeln, kann der Mieter entsprechenden Ansprüchen des Vermieters (Zahlung der Kosten für die Schadensbeseitigung) einen Schadensersatzanspruch aus sogenannter "positiver Vertragsverletzung" entgegenhalten (BGH a.a.o.). Bezahlt die Versicherung schließlich den Schaden, so kann sie sich nicht beim Mieter im Wege des Rückgriffs schadlos halten, sofern dem Mieter nur leicht fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist (BGHZ 145,393, 397 ff [=WM 2001,122]). Etwas anderes gilt also nur dann, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Versicherung muss den Schaden des Vermieters dann zwar auch ersetzen, kann sich aber anschließend beim Mieter schadlos halten (Regress).


    Quelle: http://www.mietrechtslexikon.d…ikon2/b1/brandschaden.htm


    Grob fahrlässig wird es anscheinend werden, aber die ist ja zumindest bei der Hausrat in den Vertragsbedingungen bis 10.000€ inkludiert, bei der Privathaftpflicht hoffe ich es für die Mieter.

    Zitat

    Fettopf brannte auf dem Herd (Urteil nach neuem Recht ab 2007):
    Das Fett, in dem die Hausfrau Pommesfrites machen wollte brannte. Sie hatte den Topf auf den Herd gestellt, dann aber die Wohnung verlassen, um noch kurz ihre Tochter aus der Schule abzuholen. Dass es bei rund 11.000 € Brandschaden blieb, war nur glücklichen Umständen zu verdanken. Die Versicherung berief sich auf grob fahrlässige Verursachung, und zahlte nur 50%. Über den Rest wurde gestritten, denn die Hausfrau beteuerte, sie habe die Herdplatte nur auf kleine Stufe gestellt, eigentlich hätte nichts passieren können. Diese Auffassung teilte das Landgericht Dortmund (Az 2 O 101/11) nicht: Wer unbeobachtet und ohne Zugriffsmöglichkeit Fett erhitze, begehe einen schweren Pflichtverstoß, so das Gericht, die versicherung sei jedenfalls berechtigt, Ihre Leistung um 50% zu kürzen.


    Quelle: http://www.mietrechtslexikon.d…ikon2/a1/adventskranz.php



    Versteh' mich bitte nicht falsch, soll nichts zurechtweisen, bin nur ein bisschen überfordert mit dem gesamten Sachverhalt ;)

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  • Ich glaube Du hast recht bzgl. Vorleistung Gebäudeversicherung! Grad auch mal etwas gestöbert.


    migolf

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  • Meine bescheidene Meinung ist Folgende:


    Der Ruß hat die gesamte Küche zerstört, und der Geruch wird nie wieder rausgehen. Gesamte Küche neu und neu tapezieren....

  • So, zur Sicherung der Ansprüche habe ich ihnen mal geraten auch ihre Privathaftpflicht zu informieren. Dies hat sie wohl getan und diese fühlen sich zuständig.


    EDIT: Wohl doch nicht so ganz, lieber über die Hausrat :D

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