Frage zu säumiger Rechnung bei zwei Verträgen unter einer Kundennummer

  • Hallo,


    ich geb mal eine Frage weiter (EDIT: und hoffe, dass ich hier richtig bin):
    Person X hat unter einer Kundennummer zwei Handyverträge mit zwei verschiedenen Nummern. Nummer 1 wird von Person X selbst benutzt, Nummer 2 ist zur Nutzung an Person Y überlassen; beide Rechnungen (Flats) werden getrennt nach Nummer von Person X bezahlt.


    Aufgrund irgendwelcher Streitigkeiten mit dem Mobilfunkanbieter die Nummer 1 betreffend hat Person X die Zahlung für diese Nummer eingestellt, Bezahlung für die nicht betroffenen Nummer 2 läuft unvermindert weiter.


    Nun bekommen beide Nummern (!) regelmäßig SMS, dass eine Rechnung nicht gezahlt sei. Dies betrifft aber eben nur Nummer 1 und nicht Nummer 2. Auf Nachfrage erklärt der Mobilfunkanbieter, dass beide Nummern ja unter einer Kundennummer geführt werden und damit auch beide diese SMS bekämen.


    Sollte der Streit eskalieren und der Mobilfunkanbieter (berechtigter Weise?) die Nummer 1 für Gespräche sperren - inwiefern ist dann die eigentlich unbeteiligte Nummer 2 betroffen? Kann/sollte Nummer 2 (um der Ruhe willen) vorsichtshalber wegportiert werden?

  • Re: Frage zu säumiger Rechnung bei zwei Verträgen unter einer Kundennummer


    Zitat

    Original geschrieben von camilla
    ... inwiefern ist dann die eigentlich unbeteiligte Nummer 2 betroffen? Kann/sollte Nummer 2 (um der Ruhe willen) vorsichtshalber wegportiert werden?


    Die wird ebenso gesperrt! Base!?
    Portiere!


    migolf

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  • Re: Frage zu säumiger Rechnung bei zwei Verträgen unter einer Kundennummer


    Zitat

    Original geschrieben von camilla
    Aufgrund irgendwelcher Streitigkeiten mit dem Mobilfunkanbieter die Nummer 1 betreffend hat Person X die Zahlung für diese Nummer eingestellt


    Das ist wohl wirklich die schlechteste aller Ideen. Da wird so schnell ein Schufa-Eintrag draus, so schnell kann X nicht mal O2 sagen.


    Für Y gilt - mitgegangen, mitgehangen.


    Könnte sogar sein, dass im Mahnverfahren nicht mal mehr eine Nummer wegportiert werden kann.

  • Re: Re: Frage zu säumiger Rechnung bei zwei Verträgen unter einer Kundennummer


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Das ist wohl wirklich die schlechteste aller Ideen. Da wird so schnell ein Schufa-Eintrag draus, so schnell kann X nicht mal O2 sagen.


    Für Y gilt - mitgegangen, mitgehangen.


    Könnte sogar sein, dass im Mahnverfahren nicht mal mehr eine Nummer wegportiert werden kann.



    Was laberst du hier eigentlich für einen Müll?
    Informiere dich erst mal und schreib dann Beiträge :rolleyes:

  • Kann man das auch vernünftiger formulieren...!?


    migolf

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  • Danke für die Antworten. Ich werde also weitergeben, die Nummer unverzüglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt portieren zu lassen.


    Und ob aus einer ausdrücklich bestrittenen Forderung ein Schufa-Eintrag wird, sei mal dahin gestellt - und auch nicht Thema dieses Threads ;-)

  • Man kann mit Einverständnis des TK-Anbieters auch den bestehenden Vertrag betreffend Rufnummer 2 auf Person Y als Vertragsinhaber umschreiben.


    Das wäre aus meiner Sicht die eleganteste und einfachste Lösung.


    Die Rufnummer (kostenpflichtig) wegzuportieren, könnte bei Zahlungsrückständen unter Umständen auf Schwierigkeiten stoßen. Bevor der Anbieter kostenpflichtige Sonderleistungen erbringt, könnte er auf die Idee verfallen, diese zu verweigern, bevor das Vertragskonto glattgestellt wird. Juristische Gegenargumentationen sind oft wenig hilfreich, weil der Anbieter de facto erst einmal am längeren Hebel sitzt.



    Edit:
    Und auch den Einwand mit dem Schufa-Eintrag halte nicht für ganz unberechtigt. Würden Zahlungsausfälle der Schufa nur in zulässigen Fällen gemeldet, hätten wir die schöne neue Auskunfts-Welt, die wir uns alle wünschen. Die Stiftung Warentest hatte aber mal ermittelt, dass 40% (oder gar 60%?) aller Schufa-Einträge fehlerhaft sind - darunter auch grobe Schnitzer, die Betroffene in die Insolvenz führen.


    Hier muss Person X ziemlich wachsam sein ... zumal ein formales Fehlverhalten im ungünstigen Fall sogar einen rechtmäßigen Schufa-Eintrag zur Folge haben kann.

  • Hier wurde nur unnötig versucht dem TE Angst zu machen, auf so etwas reagier ich allergisch.
    Das man immer ein Auge auf seine Schufa haben sollte ist klar.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Edit:
    Und auch den Einwand mit dem Schufa-Eintrag halte nicht für ganz unberechtigt. Würden Zahlungsausfälle der Schufa nur in zulässigen Fällen gemeldet, hätten wir die schöne neue Auskunfts-Welt, die wir uns alle wünschen. Die Stiftung Warentest hatte aber mal ermittelt, dass 40% (oder gar 60%?) aller Schufa-Einträge fehlerhaft sind - darunter auch grobe Schnitzer, die Betroffene in die Insolvenz führen.


    Generell stimmt das, aber die Threaderstellering hat ja geschrieben das es ihr um Nummer 2 geht, also wird oder ihre Bekannten wohl Person 2 sein.


    Was Person 1 wegen den Streitigkeiten fuer Konsequenzen bekommt ist die Sache von Person 1.


    Persion 2 geht es ja nur darum das ihre Rufnummer nicht gesperrt wird, sondern das sie diese durchgehend nutzen kann. ;)

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