WEG-Gesetz - Einbau Pelettofen mit Edelstahlaußenkamin welche Möglichkeiten rechtlich

  • Zitat

    Original geschrieben von achim007
    hallo Leute, also die Sache von meinem Freund ist nun bei seinem Anwalt.

    Ich verstehe nicht warum man sich kein Haus kauft wenn man unbedingt sein Ding durchdrücken muss. :confused:
    Eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus ist nunmal kein Einzelhaus und man muss Rücksicht auf andere nehmen. :top:

  • also man kann es sehen wie man will, warm muss immer der der etwas will nachgeben? Wenn in einer WEG keiner etwas zulässt dann kommt es dazu wie so oft, Stress, Streit und Zoff. Wenn jeder mal einen Schritt auf den anderen zugehen würde wäre vieles besser. Aber leider ist es in der heutigen Gesellschaft genau so, wie hier geschildert, ohne eine unparteiische Stelle wie hier das Gericht geht nichts mehr. Jeder denkt an sich und tut keinem anderen einen Gefallen. Na ja mir solle egal sein, ich wohne in einem Haus und habe den Gammel nicht - Gott sei Dank.

    Beziehungen schaden nur dem, der sie nicht hat! *** über 40 Einträge in der VL *** Apple what else? ***

  • Hat das Haus keinen Kamin und ist quasi nur mit Strom zu beheizen? Da sollte man sich zweimal überlegen ob man kauft. Billig ist das Heizen auch mit Nachtstrom nicht mehr.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass Häuser ohne Kaminzüge existieren.


    Baurechtlich mussten früher selbst dann Kaminzüge vorhanden sein, wenn sie (aktuell) nicht genutzt wurden. Meine Eltern wohnen in solch einem Haus aus den 1960er Jahren. Obwohl von Beginn an durch eine dezentrale Heizungsanlage beheizt, mussten die Wohnungen mit Kaminzügen ausgestattet sein (die aktuell als Kabelschächte dienen).


    Bei neueren Bauten kann das allerdings anders sein.



    Edit:
    Mit mir als Miteigentümer gäbe es keinen Außenkamin - jedenfalls nicht freiwillig. Denn eins muss man bedenken: Gesteht man dies einem Miteigentümer zu, wird man anderen das später nur schwer versagen können. Und nun stell Dir vor, jeder Miteigentümer hätte ein bis zwei Außenkamine für Pellet- oder sonstige Öfen. :rolleyes:


    Dein Freund könnte versuchen, die übrigen Miteigentümer für die Beteiligung an einer Zentralheizung im Keller (mit insgesamt einem einzigen Außenkamin) zu bewegen. Damit wäre letztlich allen gedient.


    Andererseits ist die nun zu klärende Frage eine, die man zwingend vor dem Kauf klärt. Deinem Freund wird sicher nicht plötzlich über Nacht die Erleuchtung heimgesucht haben, dass er keine Nachtspeicherheizung wünscht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die fehlende Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden wird. Theoretisch ist das zwar möglich - rechtlich aber an sehr enge Voraussetzungen gebunden. Und das ist auch gut so - jedenfalls in der Gesamtbetrachtung.

  • Zitat

    Original geschrieben von achim007
    Sein Anwalt wird dann umgehend die Entscheidung anfechten und den Fall vor Gericht bringen. Nach Aussagen von seinem Anwalt (Fachanwalt WEG) meinte die Chance das er den Fall dann gewinne liege bei ca. 80% da die andere Partei vor Gericht nachweisen müsse das Ihre Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt würden und nicht nur die Außenfassade geändert würde.


    Die Begründung klingt für mich völlig absurd: Was soll denn bitte der Einbau eines Pelletofens mit den Persönlichkeitsrechten der Miteigentümer zu tun haben? Es ist im Wohnungseigentumsgesetz nun mal geregelt, mit welchen Mehrheiten bestimmte Entscheidungen zu beschließen sind. Mit Persönlichkeitsrechten hat das doch absolut nichts zu tun.


    Ich würde mir dringend eine Zweitmeinung einholen, bevor ich hier ein Prozessrisiko eingehe. Es gibt extra einen Verein - Wohnen im Eigentum e.V. - für Wohnungseigentümer, die bieten auch Rechtsberatung an und wären hier m.E. der richtige Ansprechpartner:


    http://www.wohnen-im-eigentum.…atung/rechtsberatung.html

  • Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick Es ist im Wohnungseigentumsgesetz nun mal geregelt, mit welchen Mehrheiten bestimmte Entscheidungen zu beschließen sind.


    In der Teilungserklärung steht das ggf. präzisiert.


    Und:
    Mit mir würde der Fragesteller auch nicht seine Abgase an der Fassade ablassen.


    Mir ist schon klar dass der Fragesteller mit der Pelletheizung Betriebskosten sparen möchte, und wegen der Ersparnis Dinge wie Asche und Dreck in Kauf nimmt, von der Arbeitszeit beim Heizen abgesehen.
    Diese Dinge klärt man aber vor Kauf der Wohnung.

  • Zitat

    Original geschrieben von der.kleine.nick
    Die Begründung klingt für mich völlig absurd: Was soll denn bitte der Einbau eines Pelletofens mit den Persönlichkeitsrechten der Miteigentümer zu tun haben? ...


    Das frage ich mich allerdings auch.


    Als einzig chancenreiches Argument sähe das einer notwendigen (oder zumindest sinnvollen) energiewirtschaftlichen Modernisierung, welches beim Austausch asbesthaltiger Nachtspeicheröfen durchaus zum Zuge kommen könnte. Bei den Erfolgsaussichten wäre ich allerdings nicht all zu zuversichtlich, zumal der Erwerber den Zustand der Wohnung beim Kauf gekannt und akzeptiert hatte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!