WEG-Gesetz - Einbau Pelettofen mit Edelstahlaußenkamin welche Möglichkeiten rechtlich

  • Hallo TT´per heute benötige ich mal die Rechtsanwälte und Paragraphenprofis von Euch.
    Folgender Fall ein guter Freund von mir hat vor einigen Monaten eine Eigentumswohnung in einer Anlage mit insgesamt 5 Partien gekauft. In der Anlage befindet sich eine Nachtspeicherelektroheizung. Mein Bekannter möchte nun gerne eine Einzelpelettofen einbauen, dazu braucht er zwingend einen Edelstahlaußenkamin, dieser wäre an einem Platz wo auch die Optik des Hauses (der Außenfassade) so gut wie nicht oder gar nicht beeinträchtigen würde. Es gibt einen Hausverwalter der meinte er bräuchte die Zustimmung und Unterschrift von allen anderen Eigentümern im Haus, sonst könne er das Vorhaben nicht umsetzen (da optische Änderung der Außenfassade). Es ist so das 3 Parteien unterzeichnet haben, über 50% der Anteile! Jedoch eine Partei aus diversen Gründen keine Zustimmung gibt. Meine Frage nun, muss er sein Vorhaben komplett aufgeben? Gibt es ggf. einen rechtlichen Weg oder eine Möglichkeit das Vorhaben mit einen Mehrheitsbeschluss und keinen 100% zu erlagen? Ich sage Danke für Eure Ausführungen und Tipps. Danke Achim :top:

    Beziehungen schaden nur dem, der sie nicht hat! *** über 40 Einträge in der VL *** Apple what else? ***

  • Re: WEG-Gesetz - Einbau Pelettofen mit Edelstahlaußenkamin welche Möglichkeiten rechtlich


    Zitat

    Original geschrieben von achim007
    einen Edelstahlaußenkamin, dieser wäre an einem Platz wo auch die Optik des Hauses (der Außenfassade) so gut wie nicht oder gar nicht beeinträchtigen würde.


    das dürfte der knackpunkt sein. solch ein kamin beeinträchtigt die aussenansicht. "gar nicht" dürfte eher nicht gegeben sein und "wenig" mag subjektiv so sein, aber dadurch sind trotzdem alle beeinträchtigt. IMHO muss in diesem fall einstimmigkeit vorliegen. §22 WEG.


    habt ihr denn jetzt 3/5 oder 4/5 zustimmung?

  • Re: WEG-Gesetz - Einbau Pelettofen mit Edelstahlaußenkamin welche Möglichkeiten rechtlich


    Zitat

    Original geschrieben von achim007
    Gibt es ggf. einen rechtlichen Weg [...] ?


    Natürlich gibt es den - verklage die restlichen Eigentümer auf Zustimmung bzw. den Hausverwalter auf Umsetzung ohne Mehrheitsbeschluss.

  • Grundsätzlich bedeutet die Umsetzung de Maßnahme eine bauliche Veränderung, die einstimmig beschlossen werden muss. Vielleicht ist es möglich, um diese Voraussetzung herum zu kommen, wenn es sich um eine energetische Modernisierung handelt, was hier der Fall sein dürfte. Das Problem sehe ich aber darin, dass nur dein Freund und nicht die ganze Eigentümergemeinschaft von der Maßnahme profitieren würde.



    Dein Freund sollte bei Haus&Grund eintreten und sich beraten lassen oder die Erstberatung eines Fachanwalts in Anspruch nehmen, danach kann er seine Aussichten hoffentlich besser einschätzen.


    Einen guten Überblick über die Rechtslage bietet folgender Artikel:


    http://www.enbausa.de/finanzie…ote-nicht-voran-3491.html

  • WEG ist eins, aber was steht denn konkret in der Teilungserklärung? Das ist doch erstmal viel wichtiger...


    Gruß Jörg

  • Die Fassade gehört allen Eigentümern. Änderungen müssen alle Eigentümer zustimmen. In der Teilungserklärung wird das mit Sicherheit stehen.


    Den Einbau eines Einzelofens mit Abgasanschluss an der Fassade sehe ich auch nicht als Modernisierung gegenüber dem vorhandenen Nachtspeicherofen. Im Gegenteil: Eine Modernisierung wäre der Abbau vorhandener Einzelöfen.


    Dein Freund kann nur individuelle Rechtsberatung einholen.

  • hallo Leute, also die Sache von meinem Freund ist nun bei seinem Anwalt. Da er über 25% Anteile hat wird er im Januar eine außerordentliche Eigentümerversammlung über den Hausverwalter einberufen lassen. Dort wird dann sein Wunsch vorgetragen und logischerweise von einer oder zwei Parteien abgelehnt. Sein Anwalt wird dann umgehend die Entscheidung anfechten und den Fall vor Gericht bringen. Nach Aussagen von seinem Anwalt (Fachanwalt WEG) meinte die Chance das er den Fall dann gewinne liege bei ca. 80% da die andere Partei vor Gericht nachweisen müsse das Ihre Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt würden und nicht nur die Außenfassade geändert würde. Wie gesagt für die Hausgemeinschaft entstehen keinerlei Kosten! Weiterhin ist die Außenfassade von meinem Freund auf der Rückseite des Hauses und es gibt hier keinen Balkon keine Fenster oder sonstiges von anderen Parteien. Was meint Ihr kann er das auf diesem Wege durchsetzen und vor Gericht gewinnen? Danke :top:

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  • Nein. Ich denke nicht. Dazu gibt es genug Urteile. Das der Anwalt meint, gewinnen zu können, ist klar. Denn der will was verdienen.


    BTW:
    Es kostet die Hausgemeinschaft doch etwas. Wenn der Wert der Anlage sinkt (eben durch Bebauung) oder wenn Defekte an der Anlage auftreten, die Beschädigungen nach sich ziehen, etc...


    Dazu kommt, das tatsächlich auch ein Recht der anderen Miteigentümer besteht, dass die Ansicht des Hauses nicht verändert wird.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • ... und sollte der Prozess gewonnen werden, wünsche ich viel Spass mit der Nachbarschaft.

  • na ja es ist etwas komplizierter als es zu erklären ist in der Kürze der Zeit. Mit der Nachbarschaft wird es keine Probleme geben! Aber er muss diesen Weg gehen, da sich zwei Parteien gegenseitig bewusst blocken und er somit der Spielball ist. Beide Parteien würden ihr ok geben, aber nur ihm und eine andere Partei möchte auch gerne! So mal im groben, deshalb werden beide Nachbarn nichts dagegen haben, aber nur auf dem Weg kann er die Sache regeln. Leider.

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