ZitatOriginal geschrieben von phonefux
Alles richtig.
Falsch. Diese Versorgungsverpflichtung hat jeder, der bei der aktuellen Auktion Frequenzen ersteigert. Egal wieviel und in welchen Frequenzbereichen.
Der Absatz ist genau so von der Bundesnetzargentur kopiert!
Die Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich werden bislang für terrestrisches Fernsehen genutzt. Durch die Umstellung auf DVB-T2 werden sie frei und können für mobiles Breitband genutzt werden. Die Netzbetreiber können mit nur relativ wenigen Funkstationen schnelles Internet auch in bisher wenig erschlossene Regionen bringen. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, dass mit dem Einsatz dieser Frequenzen eine nahezu flächendecke Versorgung der Bevölkerung mit Breitband-Internet erreicht wird – wie bisher schon mit mobiler Sprachtelefonie. Daher beinhalten die Frequenznutzungsrechte eine Versorgungsverpflichtung von 98 % der Bevölkerung
In dem Absatz ist nur die Rede von 700Mhz