Frequenzauktion 2015

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Alles richtig.


    Falsch. Diese Versorgungsverpflichtung hat jeder, der bei der aktuellen Auktion Frequenzen ersteigert. Egal wieviel und in welchen Frequenzbereichen.


    Der Absatz ist genau so von der Bundesnetzargentur kopiert!


    Die Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich werden bislang für terrestrisches Fernsehen genutzt. Durch die Umstellung auf DVB-T2 werden sie frei und können für mobiles Breitband genutzt werden. Die Netzbetreiber können mit nur relativ wenigen Funkstationen schnelles Internet auch in bisher wenig erschlossene Regionen bringen. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, dass mit dem Einsatz dieser Frequenzen eine nahezu flächendecke Versorgung der Bevölkerung mit Breitband-Internet erreicht wird – wie bisher schon mit mobiler Sprachtelefonie. Daher beinhalten die Frequenznutzungsrechte eine Versorgungsverpflichtung von 98 % der Bevölkerung


    In dem Absatz ist nur die Rede von 700Mhz

  • Ich weiß, dass das auf der Internetseite so steht -- war hier auch schon Thema.


    Es gilt trotzdem das, was die BNetzA offiziell entschieden hat:


    Zitat

    Die Kammer stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die Versorgungsverpflichtung mit dem gesamten zugeteiltem Spektrum erfüllt werden kann und nicht nur mit den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erworbenen Frequenzblöcken. [...] Die Versorgungsverpflichtung gilt auch dann, wenn ein Netzbetreiber keine Zuteilungen im 700-MHz-Band erhält.

    Entscheidung zur Versteigerung, Rn. 658



    Das steht da so auf der Internetseite, weil das natürlich ursprünglich der Gedanke war, die Versorgung mit 700 MHz zu verbessern. Jetzt werden die Frequenzen aber leider erst ab 2017 langsam frei. Und dummerweise gibt es die politische Vorgabe, die Breitbandabdeckung bis 2018 zu erreichen. Da wird aus gutem Grund im letzten Satz nur von "die Frequenznutzungsrechte" gesprochen und nicht von "die Frequenznutzungsrechte im 700-Mhz-Band".

  • Bei der Versteigerung einmal ganz nach unten gehen:


    Insgesamt werden Frequenzen im Umfang von 270 MHz aus den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1500 MHz sowie 1800 MHz versteigert. Die Frequenzen aus den Bereichen bei 900 MHz und 1800 MHz haben die Grundlage für den Aufbau der heutigen Mobilfunknetze insbesondere für die flächendeckende mobile Sprachkommunikation gebildet und sollen künftig auch für breitbandige Internetanschlüsse genutzt werden.


    Die Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich werden bislang für terrestrisches Fernsehen genutzt. Durch die Umstellung auf DVB-T2 werden sie frei und können für mobiles Breitband genutzt werden. Die Netzbetreiber können mit nur relativ wenigen Funkstationen schnelles Internet auch in bisher wenig erschlossene Regionen bringen. Ziel der Bundesnetzagentur ist es, dass mit dem Einsatz dieser Frequenzen eine nahezu flächendecke Versorgung der Bevölkerung mit Breitband-Internet erreicht wird – wie bisher schon mit mobiler Sprachtelefonie. Daher beinhalten die Frequenznutzungsrechte eine Versorgungsverpflichtung von 98 % der Bevölkerung.

  • Du kannst den Absatz hier noch zehnmal posten. Die Versorgungsverpflichtung ist trotzdem nicht an die 700 MHz gebunden. Und das steht da auch nicht.



    So, Schluss für heute. Nahezu gleiches Ergebnis wie gestern - VF hat jetzt 4 reguläre 1800er Blöcke, TF hat statt drei regulärer nur zwei und den 1800J. Wieder 300 Mio. mehr auf der Uhr.

  • Das mit 98% der Haushalte mit mindestnes 10 MBit/s von einem Standort der mindestens 50 MBit/s pro Sektor kann versorgt werden muessen gilt doch nur fuer die 700 MHz Frequenzen. Ob dann die Versorgung tatsaechlich mit LTE700 oder schon mit LTE800 oder UMTS erreicht wird, ist aber wohl egal.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Das mit 98% der Haushalte mit mindestnes 10 MBit/s von einem Standort der mindestens 50 MBit/s pro Sektor kann versorgt werden muessen gilt docht nur fuer die 700 MHz Frequenzen. Ob dann die Versorgung tatsaechlich mit LTE700 oder schon mit LTE800 oder UMTS erreicht wird, ist aber wohl egal.

    Rede ich chinesisch? Was kann man denn an "Die Versorgungsverpflichtung gilt auch dann, wenn ein Netzbetreiber keine Zuteilungen im 700-MHz-Band erhält." nicht verstehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Rede ich chinesisch? Was kann man denn an "Die Versorgungsverpflichtung gilt auch dann, wenn ein Netzbetreiber keine Zuteilungen im 700-MHz-Band erhält." nicht verstehen?


    Und wo genau steht das?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Siehe oben.


    Hast recht!


  • Zitat

    Original geschrieben von Stromae
    Und wo genau steht das?


    "658 Die Kammer stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die Versorgungsverpflichtung mit dem gesamten zugeteiltem Spektrum erfüllt werden kann und nicht nur mit den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erworbenen Frequenzblöcken. Insofern kann die Kammer der Ansicht von Kommentatoren, die Auferlegung der Versorgungsverpflich- tung für jeden Netzbetreiber sei unverhältnismäßig, nicht folgen. Die Versorgungs- verpflichtung gilt auch dann, wenn ein Netzbetreiber keine Zuteilungen im 700-MHz- Band erhält."

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