Frage zu Vermietung und Wohngeld

  • Folgende Situation: Eigentumswohnung abbezahlt, wird aber wegen Nachwuchs zu eng und da auch das Verlangen da ist, mal was Richtiges mit eigenem Garten usw. zu haben werden wir wohl demnächst ein Einfamilienhaus kaufen.
    Es macht natürlich keinen Sinn, die ETW (Altbau, 69m² aus den 70ern aber in ruhiger Wohnlage) parallel dazu mit Hausgeld usw. zu halten. Jedoch ist es auch nicht so einfach, diese Immobilien zu einem vernünftigen Kurs an den Mann oder die Frau zu bringen. Jetzt kommt meine Schwägerin (Single) ins Spiel, welche im Sommer ihre Ausbildung abschließen wird und sich vorstellen könnte, die Wohnung zu beziehen. Da sie mir als Mieterin auch viel lieber wäre, als ein Fremder, habe ich ihr ein super Angebot gemacht, welches nur geringfügig teurer wäre als ihre derzeitige 49m² Wohnung.
    Wie das in der heutigen Zeit leider häufig der Fall ist, gibt es in ihrem Laden keine Garantie, dass sie nach erfolgreich abgeschlossener Lehre zur Bürokauffrau auch übernommen wird, hat sie jedoch Bedenken, dass bei drohender Arbeitslosigkeit das Amt sie nicht bei der Miete unterstützen würde. Ich würde in diesem Fall die Miete sogar vorübergehend senken, damit sie nicht ausziehen muss, bis sie wieder Arbeit gefunden hat. Leider kenne ich mich mit der ganzen Wohngeld-Geschichte, mit Grenzen wieviel eine Single-Wohnung maximal kosten darf usw. überhaupt nicht aus und würde mich freuen, wenn ihr Licht ins Dunkel bringen könntet. :)

    5x Vertrauensliste

  • Wie hoch wäre die Miete denn überhaupt ?


    Ein Bekannter von mir bekommt seit kurzem HartzIV und das Amt zahlt ihm knapp 300€ (kalt). Deine Schwägerin hätte bei sofortiger Arbeitslosigkeit aber sowieso erstmal 1 Jahr Ruhe vor denen und könnte zudem noch Wohngeld beantragen während sie Arbeitslosengeld bezieht. So schwarz würde ich die Sache daher nicht sehen


    Ich würde an deiner Stelle eher bedenken das sie irgendwann mal mit einem Freund zusammenziehen will ! D.h. du kannst dir in ein paar Jahren doch einen Mieter suchen und erwischt vielleicht einen Mietnomaden, Messi, Ausländerhasser oder sonstige spassige Zeitgenossen ;)


    Warum lässt sich die Wohnung denn schlecht verkaufen ?

  • Ich bin da jetzt nicht sicher aber direkt nach der Ausbildung hat man eigentlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - also afair sofort Hartz IV.
    Bei Hartz IV ist afaik die max. Größe der Wohnung vorgeschrieben, weshalb die Schwägerin dann nicht mehr eine 69qm-Wohnung bewohnen dürfte.
    Außerdem könnten Familienmitglieder zur sogenannten 'Bedarfsgemeinschaft' mit herangezogen werden, so dass u. U. durch einen Mietnachlass sogar das Gegenteil erreicht würde -> weniger Anspruch nach SGB.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    Ich bin da jetzt nicht sicher aber direkt nach der Ausbildung hat man eigentlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - also afair sofort Hartz IV


    Wäre es so wie du sagst, dann würde wohl bald keiner mehr eine Ausbildung machen

  • wie "geringfügig" teurer als ihre 49 m² wohnung ist deine wohnung denn?
    ist die miete der 49 m² bereits marktgerecht oder vergleichsweise teuer/billig zu anderen wohnungen der gleichen größe?


    für h4 ist in erster linie die höhe der miete entscheidend und nicht die größe der wohnung. es wird geschaut, was eine bedarfsgerechte wohnung kostet und dies wird bezahlt. bei wohnungsgenossenschaften wird als bedarf oft mit 1 zimmer pro im haushalt lebende person gerechnet. bei einem single-haushalt gibt es ggf. eine abweichung davon auf 1,5 zimmer. ich könnte mir vorstellen, dass bei h4 ähnliches gerechnet wird.


    wenn eine größere wohnung durch persönliche umstände genauso viel kostet, dann wird man nicht dazu gedrängt werden, in eine kleinere wohnung mit gleichen kosten zu ziehen... davon hat niemand was.
    auch bei einer geringfügig höheren miete wird man sich genau überlegen, ob man dafür lieber einen umzug bezahlt, der ja auch nicht billig ist. das dann wohl eher, wenn keine aussicht besteht, dass jemand in absehbarer zeit h4 verlässt.


    wenn deine wohnung sowieso schon "billig" ist bzw. du im fall der fälle auch noch mit einer geringeren miete einverstanden wärst, glaube ich nicht, dass es diesbezüglich probleme geben wird. wenn der vermieter ein familienmitglied ist, würde ich aber bereits jetzt penibel darauf achten, alles ganz offiziell mit mietvertrag und monatlichen banküberweisungen zu machen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    Bei Hartz IV ist afaik die max. Größe der Wohnung vorgeschrieben, weshalb die Schwägerin dann nicht mehr eine 69qm-Wohnung bewohnen dürfte.


    Ist sie nicht, sofern eine entsprechend "kleine" Wohnung nach aktuellem Mietspiegel nicht günstiger wäre.


    Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    Außerdem könnten Familienmitglieder zur sogenannten 'Bedarfsgemeinschaft' mit herangezogen werden


    Nur wenn sie im selben Haushalt leben oder eine Verpflichtung (Ehe, Lebenspartnerschaft) eingegangen sind. Wäre ja noch schöner.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Wie ich schon eingangs einräumte bin ich in der Thematik nicht 'sattelfest'.
    Ich habe aber selbst bei einer Mieterin erlebt, dass sie aus einer zu großen Wohnung ausziehen musst, obwohl ich bereit gewesen wäre, die Miete vorrübergehend 'anzupassen'. Dabei ging es um rund 10qm zu viel Fläche, als gesetzlich zugestanden.
    Bei bewusst geminderter Miete spricht das Finanzamt von geldwertem Vorteil. Da die H4-Behörde auch Einsicht in Steuerunterlagen hat, könnte das auch hier anrechenbare Bedeutung erlangen.


    Zum Anspruch auf Arbeitslosengeld: Afaik kann man diesen erst durch Beiträge erlangen. Afaik werden von einer Ausbildungsvergütung diese nicht abgezogen.... und selbst wenn, wären doch die Ansprüche auf Grund der Höhe dieser Vergütung unter H4-Niveau, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Wäre es so wie du sagst, dann würde wohl bald keiner mehr eine Ausbildung machen


    Im Prinzip stimmt das schon - nach einer Ausbildung hat man keinen Anspruch auf ALG1.


    Es gibt jedoch auch sozialversicherungspflichtige Ausbildungen bei denen Anspruch auf ALG1 besteht, das kann ich mit 100% Sicherheit sagen. Also erstmal checken ob sie überhaupt Anspruch hat...

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt für h4 ist in erster linie die höhe der miete entscheidend und nicht die größe der wohnung.


    Leider bei uns nicht: Auch die Größe der Wohnung ist wichtig. Das führt dann zu Stilblüten wie dass z.B. ein Zimmer einer Wohnung vom Vermieter abgeschlossen und versiegelt wird, damit das Hartzamt bei einer Kontrolle eine Wohung passender Größe vorfindet.

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