Brief oder Paket, Rückruf möglich?

  • Hallo Leute,
    kann man einen aufgegebenen Brief (Einschreiben/Wertbrief) oder ein aufgegebenes DHL-Paket zurückrufen, bevor es zugestellt wurde? :confused:
    Ich kann mir das fast nicht vorstellen, aber die Verkäuferin einer Ware behauptet das. Normalerweise werden Brief oder Paket einen Tag nach Einlieferung zugestellt, spätestens nach 2 Tagen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Nachdem die Ware, die angeblich am Di. 10.03.15 aufgegeben wurde, heute, am Do., 12.03.2015 noch nicht angekommen ist, hatte ich einen heftigen E-Mail Austausch mit ihr und habe den Eindruck, dass sie nie etwas aufgegeben hat. Sie behauptet jedoch fest, dass sie die Ware zurückrufen kann. Einen Einlieferungsschein mit der entsprechenden Nummer hat sie mir trotz mehrmaliger Nachfragen nicht gemailt. :rolleyes:
    Zum Glück ging die Vorabüberweisung der 1200 € wg. einer Valutaüberschneidung nicht raus und ich wollte dann erst mal abwarten, ob tatsächlich geliefert wird. Da wir beide bei der Postbank sind, wäre eine Umbuchung in Echtzeit möglich gewesen und sie hätte keine Verzögerung gemerkt. :rolleyes:
    Mittlerweile gehe ich davon aus, dass die mich vera..... hat. :mad:

    Herbert

  • Beim drastisch befehlpreisten LTE-Tablet der Telekom letzten Sommer war davon zu lesen, daß bei manchen das Paket mitten in der Sendungsverfolgung kehrtmachte oder sogar nach Ablieferung von Boten wieder eingefordert wurde. Das könnte aber an gemeinsamen Herkunft von Post und Telekom liegen oder zumindest am Größtkundenstatus der Telekom. Nie sonst von sowas gehört und auch nicht davon, daß Privatleute oder Kleingewerbler sowas könnten. Auch unsere Versandabteilung mit DHL-LKW-Abholung und entsprechenden Konditionen kann sowas nicht. Aus dem eigenen Postausgang kann man's natürlich zurückholen und dort ist's ja schon elektronisch bei DHL gebucht. Schon, ob Postamt oder Postagentur das auf Anfrage und unter Einbehalt des Portos wieder herausrücken können oder dürfen, erscheint mir zweifelhaft.

    Je suis Charlie

  • die wird das Paket schön bei sich absendebereit liegen lassen und auf den Geldeingang warten, die wäre ja schön blöd die Ware loszuschicken bevor Geld da ist...

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    die wird das Paket schön bei sich absendebereit liegen lassen und auf den Geldeingang warten, die wäre ja schön blöd die Ware loszuschicken bevor Geld da ist...


    Ich hatte einen Bildschirmausdruck mit der Überweisung Freitag Abend gemailt, da sie das so haben wollte. Am Samstag wollte sie angeblich sofort versenden und mir die Einlieferungsnummer mailen. Dann hatte sie angeblich erst am Dienstag Zeit, zur Post zur gehen. Da sie trotz mehrmaliger Aufforderung keine Einlieferungsnummer gemailt hat, gehe ich mittlerweile davon aus, dass sie mich betrügen wollte. Zunächst hatte sie auch geschrieben, dass sie kein Paypal hat, weil es schon mal Ärger gab und jetzt soll ich plötzlich per Paypal bezahlen. Es gibt noch weitere Widersprüche in der Kommunikation. Außerdem mag ich es überhaupt nicht, wenn man mir Lügen erzählt. Ich werde morgen mal im Einwohnermeldeamt anrufen und die Adresse überprüfen, die sie mir gegeben hat. Sollte die falsch sein, ist die Sache eindeutig.

    Herbert

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Eigentlich sollte ich dann Anzeige wg. Betrugsveruch erstatten. :mad:


    die stelle ich mir irgendwie lustig vor:


    "ich schickte einer Geschäftspartnerin einen Screenshot einer Überweisung die wegen fehlender Deckung nicht ausgeführt wurde, diese Tatsache verschwie ich meiner Geschäftspartnerin. Diese wiederum behauptet dass Sie die Ware abgeschickt hat, die Ware kommt aber nicht an. Meinen Fehler mit der Deckung meines Girokontos habe ich wissentlich nicht behoben und bin meiner vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist weiterhin nicht nachgekommen. Meine Geschäftspartnerin ebenfalls nicht. Ich stelle deshalb Strafantrag wegen eines versuchten Betrugs."

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    die stelle ich mir irgendwie lustig vor:


    "ich schickte einer Geschäftspartnerin einen Screenshot einer Überweisung die wegen fehlender Deckung nicht ausgeführt wurde, diese Tatsache verschwie ich meiner Geschäftspartnerin. Diese wiederum behauptet dass Sie die Ware abgeschickt hat, die Ware kommt aber nicht an. Meinen Fehler mit der Deckung meines Girokontos habe ich wissentlich nicht behoben und bin meiner vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist weiterhin nicht nachgekommen. Meine Geschäftspartnerin ebenfalls nicht. Ich stelle deshalb Strafantrag wegen eines versuchten Betrugs."


    Hmm, für den Straftatbestand des Betruges ist u. a. Vorsatz erforderlich und dem muß man ihr erst mal nachweisen. Die kann sich jedoch gut herausreden.
    Zunächst wollte sie, dass ich die Überweisung beauftrage, ihr den Bildschirmausdruck sende und Sie am nächsten Tag früh zur Post geht. Das hat sie nicht eingehalten und mir die Einlieferungsnummer trotz mehrmaliger Nachfragen nicht gesandt. Damit war sie hier auf jeden Fall in Verzug und ich habe Verdacht geschöpft. Erst hatte sie angeblich wg. ihrer 3 Kinder und dann wg. der Arbeit keine Zeit.
    Mittlerweile bin ich froh, dass die Überweisung nicht ausgeführt wurde, denn sie scheint auch etwas schusselig zu sein und ich frage mich, ob ich jemals für die 1200 € Ware bekommen hätte. Die E-Mails von ihr beinhalten viele Rechtschreibfehler und Widersprüche und manche Fragen beantwortet sie einfach nicht. Wie gesagt, wenn sie die Vereinbarung eingehalten hätte, wäre es gar nicht aufgefallen, dass die Überweisung nicht ausgeführt wurde.
    Würdest Du bei so vielen Ungereimtheiten ihr tatsächlich 1200 € als Vorkasse überweisen? :rolleyes:
    Ich werde jetzt sehr viel vorsichtger sein, denn das hätte für mich böse ins Auge gehen können. :mad:

    Herbert

  • In der Hinsicht würde ich den Ball auch eher flach halten. Es ist ja durchaus möglich, daß sie sich ebenfalls einem Betrüger gegenüber wähnt, zumal ihr ja bei derselben Bank seid und die Überweisung sofort oder längst hätte ankommen müssen. Trotz zugesagter und angeblich ausgeführter Überweisung erstmal auf's Eintreffen der nach Zahlung vereinbarten Zusendung zu warten ist ja nun wirklich alles andere als die feine Art.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Mittlerweile bin ich froh, dass die Überweisung nicht ausgeführt wurde

    Hättest du die Ware gehabt und Verkäuferin kein Geld.
    Da die Bezahlung laut deinen Texten vor dem Versand erfolgen sollte bist immer noch du in Verzug.
    Die Verkäuferin hat ja gesehen das trotz deines Screenshots kein Geld da war.
    Die Einstellung mancher Leute bei Geschäften ist einfach zum K**** :mad:


    Wir können Pakete für unsere Kunden solange zurückrufen bis der Fahrer das Paket übergeben hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Würdest Du bei so vielen Ungereimtheiten ihr tatsächlich 1200 € als Vorkasse überweisen? :rolleyes:

    Ich würde keinem Händler 1200 € Vorkasse überweisen. Keinem!


    Ich zahle ausschließlich per Kreditkarte oder Lastschrift, da man die im Zweifelsfall widerrufen kann. Und nach Möglichkeit bestelle ich bei namhaften Händlern.


    Bei Kleinbeträgen bis 30 Euro zahle ich auch mal Vorkasse, aber sonst niemals.

  • Lustig. Das kommt dabei heraus, wenn keiner dem anderen traut.


    Jeder erzählt dem anderen, dass er seine Verpflichtung erfüllt hat, und jeder von beiden will erst abwarten ob der andere die Wahrheit gesagt hat. Also wartet die eine (erst) aufs Geld und der andere (erst) auf die Ware.


    Und da bei keinem was ankommt misstraut jetzt jeder (zu Recht) dem anderen.


    Lösung: zum Telefonhörer greifen, die Sache aufklären (anstatt weiter zu lügen), sich treffen, und dann gibt's Ware gegen Geld. Da kann man auch gleich schauen, was man für sein Geld bekommt.


    Gruß Jörg

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