Ist Wasseruhr mit Absperrventil Sonder- oder Gemainschaftseigentum ?

  • Wenn in einem Mehrparteienhaus älterer Bauart die Steigleitungen für Wasser durch die einzelnen Wohnungen gehen, bleiben sie ja auch im Bereich der Wohnungen (also im jeweiligen Sondereigentum) Gemeinschaftseigentum.
    Wo aber ist genau die Grenze zum Sondereigentum an den verzweigenden Leitungen innerhalb der Wohnungen ?


    Trotz langem Suchen finde ich immer wieder nur diesen Spruch:


    "Wasser- und Heizleitungen sind nur dann Sondereigentum, wenn die Teilungserklärung das vorsieht und zwar erst ab der ersten Absperrvorrichtung im Bereich des Sondereigentums."


    Wie habe ich das "ab" zu interpretieren ?
    NACH der ersten Absperrvorrichtung oder INKLUSIVE derselbigen ?


    Konkret: Wenn nun in dieser Absperrvorrichtung eine Reperatur nötig wird, weil z.B. das Ventil tropft, zahlt dann die Gemeinschaft oder der Wohnungseigentümer?
    Wer kennt eine Textstelle, die genau dies behandelt ?

  • Die Wasseruhr gehört zwingend zum Gemeinschaftseigentum, selbst wenn sie hinter dem ersten Absperrventil liegt, da sie notwenig ist, um Wasserkosten gemäß Teilungserkärung umzulegen. Die Kosten für Reparaturen trägt die Gemeinschaft.


    Aus dem WEG ergibt sich keine konkrete Aussage zur "Wasseruhr". Aber wenn dem nicht so wäre könnte ja der Sondereigentumsnutzer die theoretisch abmontieren und sein Verbrauch kann nicht umgelegt werden.


    Grüße Fran

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Gehoeren solche Messvorrichtungen nicht meistens dem Liefernetzbetreiber ?




    Im Keller eine Uhr für Gesamtverbrauch Eigentümer Wasserwerk
    In Wohnungen Uhr für Abrechnung Wohnungseigentümer

  • Zitat

    Original geschrieben von fran050266
    . Aber wenn dem nicht so wäre könnte ja der Sondereigentumsnutzer die theoretisch abmontieren und sein Verbrauch kann nicht umgelegt werden.


    Interessanter Punkt !
    Trifft jedoch auf unsere Gegebenheiten nicht zu.
    So ist es bei uns mit den Heizkosten. Wir haben EINEN einzigen Zähler, dort wo die Fernwärme ins Haus kommt. Der stellt die Gesamtmenge des ins Haus fliessenden heissen Wassers fest. Auf jedem Heizkörper sitzen Verdunstungsröhrchen. Die werden jährlich abgelesen und daraus die Verteilung der Gesamtkosten untereinander auf die einzelnen Parteien berechnet.


    Beim Trinkwasser dagegen gibt es keine Verteilung der Kosten untereinander. Hier hat jede Wohneinheit einen eigene Wasseruhr kurz hinter der Steigleitung und rechnet DIREKT mit den Wasserwerken ab. Die mechanische Konstruktion ist schwierig zu beschreiben.
    Zunächst geht von der Steigleitung eine etwa 10cm lange Abzweigung ab. Dann kommt ein dickes T-Stück wo in die Sackgasse Wasser zunächst hinein läuft und dann wieder heraus (also innen wohl zwei dünnere Röhrchen). In das Ende der Sackgasse ist das Absperrventil hineingeschraubt.
    Oben drauf sitzt dann die Wasseruhr. In Fliessrichtung erreicht das Wasser also zuerst das Ventil und danach die Wasseruhr. Beide Teile sitzen aber eindeutig HINTER der Abzweigung aus der Steigleitung. Isofern eigentlich eindeutig Sondereigentum. Wenn aber die Wasseruhr hier anders behandelt wird, könnte das doch evtl. auch für das Absperrventil gelten ?

  • Dann sieht die Sache anders aus. Die WEG ist dann ja draußen, da ja ihre Belange nicht tangiert sind. Was steht denn in Deinem Vertrag mit dem Wasserwerk. Stellen sie Dir den Zähler zur Verfügung, um Deinen Verbrauch messen zu können oder bist Du verpflichtet einen Zähler zu betreiben?


    Grüße


    Fran

  • Zitat

    Original geschrieben von fran050266 Stellen sie Dir den Zähler zur Verfügung, um Deinen Verbrauch messen zu können oder bist Du verpflichtet einen Zähler zu betreiben?


    Ich nehme an, beides.
    Die Wasseruhr wurde eingebaut, BEVOR ich hier einzog.

  • Hab ich das richtig verstanden? Es gibt im Vertrag keine Aussage wer den Zähler betreibt (Kunde oder Lieferant) bzw. betreiben muß. Dann muß das wohl juristisch geklärt werden, wer für was zuständig ist. Um welchen €-Betrag geht's denn? Oder einfach mal dem Wasserwerk mitteilen, daß "ihr" Zähler defekt ist.


    Grüße


    Fran

  • Das Teil ist eine höchst beschissene Konstruktion !
    War aber wie gesagt so schon drin.


    Trotz der physikalischen Nähe der Teile (die meisten Laien würden behaupten, das sei EINE Einheit), vertritt der Wasserversorger den Standpunkt er habe nichts mit dem Absperrventil zu tun.
    Die Wasseruhr selber sei aber deren Eigentum.

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