ZitatOriginal geschrieben von archie83
Und damit muss ICH beweisen, dass ich es nicht war, obwohl die Bank Geld von mir will.
Die Bank braucht nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass ich es war. Es reicht, eine plausible Erklärung vorzubringen.
Die Rechtsprechung hat zumindest bis vor kurzem anerkannt, dass das PIN-Verfahren "sicher" ist, d.h., dass ein Erraten/Auslesen/Ausspionieren der PIN bei ausreichender Kundensorgfalt quasi ausgeschlossen ist (auch wenn dem vielleicht tatsächlich nicht so wahr). Und damit haben sie den Anscheinsbeweis der Banken im Missbrauchsfalle gelten lassen.
Bei der Unterschrift war das nicht so - da war und ist es allgemein bekannt, dass man zumindest Laien (was eine Vielzahl der Verkaufspersonen in Bezug auf Unterschriftenverifizierung nunmal sind) mit einiger Wahrscheinlichkeit täuschen kann.
ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
Na da sich die Rechtssprechnung inzwischen geändert hat, können wir also nun mal langsam ein Schlusstrich ziehen und festhalten, dass die Zahlung per Unterschrift außer Bequemlichkeit keine Vorteile (mehr) bietet.
Nein, würde ich so nicht unterschreiben.
Wenn es hart auf hart kommt, verlasse ich mich lieber auf die Argumentation gegen die Unterschrift, als gegen die PIN.
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Und noch was kommt hinzu:
Die Meldung muss des Verlustes der Karte muss "ohne schuldhaftes zögern" (erwähnt im Paragrafen 121 BGB) erfolgen,da ansonsten der Missbrauch in der Regel zu lasten des Kunden ausgelelegt wird.
Ja natürlich, wie sollte es auch anders sein?
Soll die Bank es hinnehmen, dass der Kunde auch noch zusieht bzw. zuwartet, nachdem er den Verlust seiner Karte bemerkt hat?