Vorhin haben sie im Radio gesagt, dass auch jede Menge Pakete liegen geblieben sind, die verderbliche Ware enthalten und es in manchen Paketzentren schon ordentlich mieft.
Poststreik - Erfahrungen, Tipps für Umgang mit der Situation, Hinweise
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Alles raus und einmal durchlüften, und dann ist es wieder gut

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Ich frag mich gerade, ob die Post für verdorbene Lebensmittel haftet.
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Da man verderbliche Lebensmittel nicht verschicken darf, wohl kaum.
Ja, natürlich wird es gemacht weil niemand den Inhalt der Pakete kontrolliert. -
Jeder vernünftige Mensch schickt keine verderblichen Lebensmittel per Post. (als Privatmann mit der Hauspost - kein Spezialversand). Wer da irgendwas entschädigt bekommen sollte dann falle ich echt vom Glauben ab !
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Ich wohne in einem Spargelanbaugebiet. Du glaubts gar nicht wieviel Spargel von den ansässigen Kleinbauern mit der Post verschickt wird und jetzt zur Luftverpestung in den Paketlagern beiträgt.
Absolut krank, ich würde sowas nie bestellen. -
Zitat
Original geschrieben von t-tommy1
Da man verderbliche Lebensmittel nicht verschicken darf, wohl kaum.Wo steht das? Ich kann in den AGB dazu nichts finden.
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Zitat
Original geschrieben von Martin Reicher
Gejammert wurde aber nur über die Bahn, da wurde nach wenigen Tagen schon rumgejammert, das sei unverhältnismäßig etc.Anscheinend haben die Bundesbürger Verständnis für Arbeitskämpfe im Allgemeinen.

Wenn aber eine Arbeitsgruppe alljährlich (mehrmals) streikt und es offensichtlich um Machtkämpfe der Gewerkschaft geht,dann eben nicht.
Schwer zu verstehen?
Nö,der? :p -
Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Schwer zu verstehen?Das scheint viele zu überfordern. Das dürfte aber hauptsächlich daran liegen, dass sie das Dummgeschwafel von Weselsky geglaubt haben, dass es bei den Streiks ja nur um Inhalte ginge...
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Zitat
Original geschrieben von Gag Halfrunt
Wo steht das? Ich kann in den AGB dazu nichts finden.
Ich schon:Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter) sind:
1. .......
2. Sendungen, die, ohne Abschluss einer entsprechenden Einzelvereinbarung
mit DHL, besondere Einrichtungen (z. B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen
oder Genehmigungen erfordern;
3. .....
.
.Zumindest ergibt sich das für mich aus dem Absatz.
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