[Mietwohnung] Kosten für Ablesung der Heizung bei Auszug?

  • Zitat

    Original geschrieben von Boomer64
    @ jof :top: Ganz deiner Meinung, aber das passt wohl nicht mehr in die heutige Zeit. :mad:

    Verrutscht zwar etwas ins Offtopic, aber zum einen hatte ich nicht den Eindruck des Einsatzes aller Hebel, zum anderen gab es ja eben etwas sehr ähnliches mit einer entlastenden Gerichtsentscheidung, zum weiteren ist ja nicht ganz klar, ob das ein Unternehmen machen muss und zu guter letzt könnte der Vermieter ja sowieso anwesend und auch kooperativ sein, wenn man lieb fragt. (-:=

    Je suis Charlie

  • Man kann die Ablesung auch selber durchführen bei den Digitalen Geräten sogar noch einfacher als bei den Verdunsterrörchen.
    Ein Firma mus man nicht beauftragen dazu kann einen der VM nicht zwingen. Aber ich verstehe nicht warum einem das erst einfält wenn der VM auf die Vertragsklausel beim Auszug hinweißt.
    Die stand doch sicher schon immer da drin. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Aber ich verstehe nicht warum einem das erst einfält wenn der VM auf die Vertragsklausel beim Auszug hinweißt.
    Die stand doch sicher schon immer da drin. :rolleyes:



    Das können die letzten 2 Diskutanten vor dir auch nicht so recht verstehen. ;)


    Die Wohnsituation in Deutschland ist schon seit Jahren prekär.
    Vornehmlich in den Städten ist die Sachlage katastrophal und in einer Stadt,wie z.B. Frankfurt/M,fehlen zehntausende Wohnungen.


    Die Folge sind Massenbesichtigungen,exorbitante Mietpreise und zwielichtige Vermittlungsgestalten/Eigentümer.


    Da darf man sich nicht wundern,wenn der Arbeitspflichtige froh ist überhaupt unter einen Vertrag eine Signatur setzten zu dürfen......;)


    Ich bin selbst Vermieter und wenn ich hier eine Wohnung in Ffm oder HH auspreise kommen z.T. Bewerbungen an als hätte ich einen Superjob zu vergeben.


  • Was heißt denn hier es werden ALLE Hebel in Bewegung gesetzt? Ich hab bisher rein gaaaar nichts unternommen, außer das Thema zu googeln und hier den Thread zu eröffnen. Also halt mal den Ball flach!


    Ich wußte sicherlich, was ich bei Einzug unterschreibe. Nur ist das einige Jährchen her und wie bereits geschrieben gab es zu diesem Thema bereits in Vergangenheit immer wieder mal Diskussionen. Nicht zuletzt durch das Urteil des BGH.


    Und ja, es ist besser, wenn der Vermieter einen Tag Urlaub nehmen muss! Sorry, aber wenn ich eine Wohnung vermiete, sollte ich mich auch um diese ordentlich kümmern, oder? Außerdem bekommt der Vermieter Miete, so ganz umsonst und gutherzig stellt er seine Wohnung nicht zur Verfügung!

  • Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave Ich wußte sicherlich, was ich bei Einzug unterschreibe. Nur ist das einige Jährchen her und wie bereits geschrieben gab es zu diesem Thema bereits in Vergangenheit immer wieder mal Diskussionen. Nicht zuletzt durch das Urteil des BGH.


    Und ja, es ist besser, wenn der Vermieter einen Tag Urlaub nehmen muss! Sorry, aber wenn ich eine Wohnung vermiete, sollte ich mich auch um diese ordentlich kümmern, oder? Außerdem bekommt der Vermieter Miete, so ganz umsonst und gutherzig stellt er seine Wohnung nicht zur Verfügung!


    Genau die Einstellung habe ich erwartet. Kein Wunder, dass das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter häufig so angespannt ist.


    Anstatt gemeinsam eine vernünftige Lösung zu finden, werden BGH-Urteile serviert.


    Und ja, wenn man eine Wohnung mietet sollte man sich (als Mieter) um diese ordentlich kümmern, schließlich stellt er Dir SEINE Wohnung zur Verfügung...


    Hier kam auch mal einer zur Vertragsunterzeichnung an mit einem Urteil, dass es "sein Recht" wäre, die Kaution in 3 Raten zu zahlen.Der hat sich dann tatsächlich gewundert, dass das Gespräch nach 10 Minuten beendet war und er ohne Mietvertrag aus der Tür ging.


    Ruf' den Vermieter an und frag' ihn, wie man das mit der Ablesung pragmatisch lösen kann. Und immer dran denken: Druck erzeugt Gegendruck.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave Ich wußte sicherlich, was ich bei Einzug unterschreibe. Nur ist das einige Jährchen her und wie bereits geschrieben gab es zu diesem Thema bereits in Vergangenheit immer wieder mal Diskussionen. Nicht zuletzt durch das Urteil des BGH.


    Das Problem für Deine Vertragspartner ist, dass Deine Unterschrift nix wert ist, weil Du immer wieder versuchen wirst, Dich aus geschlossenen Verträgen rauszuwinden.


    Wenn das in bestimmten Branchen bekannt wird (z.B. unter Vermietern...), kommst Du auf die Blacklists, und die Auswahl Deiner Geschäftspartner wird kleiner, oder durch Risikoaufschläge teurer.


    Das ist bei uns ähnlich: Wer damals Kreditverträge mit sauber ausgewiesener Bearbeitungsgebühr=Vermittlungsprovision unterschrieben hat, und später wegen BGH- Urteil die Bearbeitungsgebühr zurückfordert, kann diese zum einen gern einklagen (oder bekommt sie bei eindeutiger Rechtslage sofort erstattet), und wird zum anderen (falls er für uns nicht interessant ist) als Kunde komplett fristgemäß gekündigt. Denn fristgemäße Kündigung ist auch immer unser Recht, nicht nur das vom Kunde... Die Auswahl der Geschäftspartner ist für denjenigen dann kleiner geworden.


    Schon alleine ein versuchter Vertragsbruch ist für Dich evtl. insgesamt teurer als durch Vertragsbruch evtl. gesparte Geld.


    Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave Und ja, es ist besser, wenn der Vermieter einen Tag Urlaub nehmen muss! Sorry, aber wenn ich eine Wohnung vermiete, sollte ich mich auch um diese ordentlich kümmern, oder? Außerdem bekommt der Vermieter Miete, so ganz umsonst und gutherzig stellt er seine Wohnung nicht zur Verfügung!


    Die Miethöhe ist so hoch kalkuliert, dass Du beim Auszug wie vertraglich vereinbart die Kosten der Ablesung trägst. Du hättest sicherlich auch einen Mietvertrag bekommen können, in dem steht, dass der Vermieter das trägt. Da würdest Du halt monatlich z.B. 5€ mehr Grundmiete zahlen, und alle wären zufrieden.


  • Ich hatte bisher keineswegs ein angespanntes Verhältnis zu meinen Vermietern. Ganz im Gegenteil.
    Und ja, auch ich habe mich um SEINE Wohnung bestens gekümmert, habe sie sogar in einem besseren Zustand (fast neuer Laminatboden in der kompletten Wohnung, neue und moderne Armaturen in Bad und Küche, Schönheitsreperaturen durchgeführt, die bei Einzug schon da waren etc. etc. etc.) hinterlassen als ich damals eingezogen bin. Man möchte sich ja in einer Wohnung wohlfühlen.... Naja, das ist nicht das Thema hier.


    Bei Auszug bzw. Übergabe der Wohnung haben wir uns beide (Ich und der Vermieter) sämtliche Zählerstände notiert und abfotografiert. Dass dann aber trotzdem ein Ablesedienst kommen sollte um die Stände nochmals abzulesen, empfand ich als unnötig. Nun gut, habe letztendlich die Ablesefirma beauftragt, bezahlt und den Ablesebeleg dem Vermieter zukommen lassen.


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Das Problem für Deine Vertragspartner ist, dass Deine Unterschrift nix wert ist, weil Du immer wieder versuchen wirst, Dich aus geschlossenen Verträgen rauszuwinden.


    Aaaah ja! Und das hat dir heute morgen deine Glaskugel verraten? *Kopfschüttel*

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Das Problem für Deine Vertragspartner ist, dass Deine Unterschrift nix wert ist, weil Du immer wieder versuchen wirst, Dich aus geschlossenen Verträgen rauszuwinden.


    [...]


    Schon alleine ein versuchter Vertragsbruch ist für Dich evtl. insgesamt teurer als durch Vertragsbruch evtl. gesparte Geld.

    Seltsame Einstellung. Wenn in einem Vertrag eine rechtswidrige Klausel enthalten und dies höchstrichterlich festgestellt ist, dann ist es der Verwender der Klausel (= der Vermieter), der sich rechtswidrig verhält, wenn er auf die Einhaltung der Klausel besteht. Das hat nichts mit Rauswinden aus Verträgen und erst recht nichts mit Vertragsbruch zu tun.


    Und um nichts anderes ging es dem TE: Ist die (einseitig vom Vermieter vorgegebene) Klausel rechtmäßig oder ist sie es nicht. Das ist eine absolut legitime Frage.


    (M.E. ist sie übrigens rechtmäßig.)

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Seltsame Einstellung. Wenn in einem Vertrag eine rechtswidrige Klausel enthalten und dies höchstrichterlich festgestellt ist, dann ist es der Verwender der Klausel (= der Vermieter), der sich rechtswidrig verhält, wenn er auf die Einhaltung der Klausel besteht. Das hat nichts mit Rauswinden aus Verträgen und erst recht nichts mit Vertragsbruch zu tun.


    Und um nichts anderes ging es dem TE: Ist die (einseitig vom Vermieter vorgegebene) Klausel rechtmäßig oder ist sie es nicht. Das ist eine absolut legitime Frage.


    (M.E. ist sie übrigens rechtmäßig.)


    Wenigstens einer, der objektiv richtig auf meine Frage antwortet. :top:
    Mir ging es niemals darum sich aus einem Vertrag rauszuwinden. Es hat mich nur ein wenig gestört, dass es nicht ausgereicht hat, dass ICH UND DER VERMIETER die Zählerstände beide gleichzeitig abgelesen, notiert und fotografiert hatten. Er bestand halt darauf, dass die Ablesefirma noch zusätzlich das ganze dokumentiert.


    Naja, jedenfalls ist nun alles seinen vertragskonformen Gang gegangen!

  • Im Mietpreis ebenfalls schon enthalten ist ein Risikoanteil, um Eventualitäten wie Mietnomaden, nachträgliche Mietschäden, nicht streitlohnende Kleinigkeiten, Gesetzesänderungen und sonstwas abzudecken. Gehört ja alles zum Großen Ganzen, der uns alle am Lebensende auf Null herauskommen lässt. (Yoursig <-;< )


    Ja, eventuell geht schon ein versuchter Vertragsbruch nach hinten los. Na und? Schon die obige Verknüpfung von Eventualitäten zeigt ja, daß der große Hammer aus Spekulation und Suggestion geschwungen wird.


    Wenn deine Bank Kunden bei Rückforderung unberechtigter Bankforderungen kündigt, dann ist das natürlich einerseits ihr sowieso vertragsgemäßes Recht. Die Einklammerung des bankseitig durchaus weiterbestehenden Interesses am Kunden zeigt ja immerhin, daß die gesamte Beziehung betrachtet wird, nicht nur die einzelne Buchung zuungunsten der Bank. Und dann ist das ganze auch schon wieder nichts besonderes. Auf einen wackeligen Vertragspartner verzichtet man nach einem Zwischenfall gern. Den kleinen Privatkunden wird das aber auch nicht jucken, heutzutage angesichts von Direktbanken nichtmal beim Wohnsitz im Einbankendorf.


    Die Blacklist zwischen privatgesellschaftlichen Vermietern über Wohnungskunden über solchen Kleinkram bei Aus- und Einzug möchte ich gern mal sehen. Kann man sich angesichts der Vielzahl Akteure überhaupt nicht vorstellen, deren Geheimhaltung eigentlich noch weniger. Größere Vermietungsgesellschaften hingegen haben - wie obige Banken sowieso - Rechtsabteilungen, die Rechtsänderungen zeitnah in die Abläufe einarbeiten, sodaß Handlungen und Reaktionen rechtskonform erfolgen sollten.


    Die anfängliche, lebenseinnehmende Schlussfolgerung ist natürlich purer Blödsinn und unzulässige Vereinfachung sondergleichen. <-:<

    Je suis Charlie

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!