[Mietwohnung] Kosten für Ablesung der Heizung bei Auszug?

  • §14 Beendigung des Mietverhältnisses


    2. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass bei allein in der Mietsache befindlichen Messgeräten (Heizung, Warm-, Kaltwasser etc.) auf seine Kosten eine Zwischenablesung stattgefunden hat. Das Protokoll über die Zwischenablesung ist dem Vermieter bei der Übergabe auszuhändigen.

  • Somit ist es eine "stinknormale" Vertragsklausel - oder steht es unter den "AGB" und würde somit einer speziellen Kontrolle genügen müssen?

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Somit ist es eine "stinknormale" Vertragsklausel - oder steht es unter den "AGB" und würde somit einer speziellen Kontrolle genügen müssen?


    Auch eine "stinknormale Vertragsklausel" kann rechtliche eine AGB darstellen. ;)

  • Wenn man keine gegenteilige Urteile dazu finden kann,was ich allerdings auch eher ausschließe,dann ist die Klausel soweit gültig.


    An deiner Stelle würde ich mit den Vermieter nochmal reden,nach Möglichkeit bei einem Kaffee,und ihm die Lage mit den Urlaubstagen etc. erklären. ;)


    Miteinander reden ist zudem fast immer sinnvoller,als sich sein Recht durchsetzen zu wollen und das sollte auch dem Vermieter klar sein.


    Oder gab es schon andere Differenzen im Schuldverhältnis,die es problematisch machen könnten?
    Musst du dir am besten selber beantworten (können). ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Auch eine "stinknormale Vertragsklausel" kann rechtliche eine AGB darstellen. ;)


    Ich hatte ja schon oben von Individualabreden gesprochen und die AGB sind Formularklauseln und weiter:


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981


    Solange es als Individualvereinbarung in deinem MV steht ist es auch zulässig - warum auch nicht.
    Ob das der Fall ist musst du ggf. prüfen lassen. ;)


    Eine genau Prüfung kann nur bei Vorlage des gesamten Vertrags erfolgen,aber es ist wohl so,wie ich es mir denke! ;)


    Beratungen für Mieter gibt es in fast jeder Stadt - z.T. auch kostenlose Anlaufstellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave
    §14 Beendigung des Mietverhältnisses


    2. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass bei allein in der Mietsache befindlichen Messgeräten (Heizung, Warm-, Kaltwasser etc.) auf seine Kosten eine Zwischenablesung stattgefunden hat. Das Protokoll über die Zwischenablesung ist dem Vermieter bei der Übergabe auszuhändigen.

    Wo steht hier, dass dies nicht durch den Mieter selbst gemacht werden darf? Nötigenfalls Zeugen hinzuziehen bzw. aussagefähige Fotos mit eindeutigem Datumsbezug (z.B. aktuelle Tageszeitung im Foto sichtbar) dem Protokoll hinzufügen.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave
    dazu extra einen Urlaubstag nehmen, da der Ablesedienst nur vormittags Termine macht


    Mach den Termin dan einfach am letzten oder vorletzten Tag vom Mietvertrag wen du bereits ausgezogen und in der neuen Wohnung bist


    Dann kansnst du schon vorher die Schluessel uebergeben oder notfalls die Wohnungstuer offen lassen - wen nichts mehr drin ist kan man das notfalls schon machen

  • Immer wieder das gleiche Theater. Da unterschreiben Leute Verträge, und hinterher werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um sich nicht dran halten zu müssen.


    Einfach das machen, auf was man sich bei Vertragsabschluss geeinigt hat und gut ist.


    Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave dazu extra einen Urlaubstag nehmen, da der Ablesedienst nur vormittags Termine macht


    Und da ist es besser, wenn der Vermieter einen Tag Urlaub nehmen muss...?

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Immer wieder das gleiche Theater. Da unterschreiben Leute Verträge, und hinterher werden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um sich nicht dran halten zu müssen.


    Einfach das machen, auf was man sich bei Vertragsabschluss geeinigt hat und gut ist.


    @ jof :top:


    Ganz deiner Meinung, aber das passt wohl nicht mehr in die heutige Zeit. :mad:

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