[Mietwohnung] Kosten für Ablesung der Heizung bei Auszug?

  • Moin moin liebe Gemeinde,


    vielleicht kennt sich jemand mit der Gesetzgebung im Mietrecht besser aus als ich. Folgendes:


    Ich bin aus der Mietwohnung ausgezogen. Im Mietvertrag steht, dass ich dafür sorgen dass die Ablesung der Heizung und der Wasserstände durch mich erfolgt und das ist für diese Kosten aufkommen muss.


    Nun gab es ja vor einiger Zeit ein BGH Urteil (14.11.2007 - VIII ZR 19/07), welches aussagt, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist. Somit er auch die Kosten tragen muss.


    Nun stellt sich die Frage: Übergeht das BGH Urteil bzw. geltendes Recht den Mietvertrag oder muss ich tatsächlich die Kosten dafür übernehmen?


    Danke im Voraus.


    Greetz,
    David

  • Das Urteil ist m.E. nicht einschlägig, da die Parteien hier keine Vereinbarungen darüber getroffen haben wer die Kosten zu tragen hat - insofern bleiben diese am VM hängen.


    Du hast ja eine Regelung im MV bei der Dir die Kosten auferlegt werden - da wäre eher ein Urteil sinnvoll in dem es darum geht ob eine solche Umlage zulässig ist oder nicht.


    Davon ab:
    Was hast Du denn für Zähler? Muss dafür extra jemand anrücken oder kann man die Zählerstände nicht einfach selber ablesen?

  • Hm ja, im MV steht es leider so. Ich frage mich eben, ob diese Klausel rechtens ist....


    Wasserzähler könnte man natürlich selber ablesen. An der Heizung sind diese elektronischen Teile verbaut. Die haben auch ein Display auf dem gewiße Zahlenwerte abgelesen werden können..... Nur denke ich, dass meine Angaben nicht rechtssicher sind. Heißt, der Vermieter will das Ableseprotokoll haben.

  • Was soll denn die ganze Ableserei eigentlich kosten?


    Ganz billig ist so ein Einzeltermin nämlich nicht.


    Um was für einen Zeitraum seit der letzten Ablesung geht es überhaupt?

  • Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave
    Hm ja, im MV steht es leider so. Ich frage mich eben, ob diese Klausel rechtens ist....


    Das ist ja offenbar wie auch in dem BGH Urteil angesprochen wohl umstritten. Aber über was reden wir denn hier? 30,- - 50,- € - lohnt es sich deswegen zu streiten?

  • Ne, wirklich streiten lohnt es definitiv nicht. Die Ableserei kostet wohl knappe 100€.... dazu extra einen Urlaubstag nehmen, da der Ablesedienst nur vormittags Termine macht......


    Ist einfach nur ärgerlich. Bei den letzten 2 Wohnungen war das eben anders.

  • Bei den digitalen Geräten ist das doch unkompliziert?!?
    Es muss sowieso eine Wohnungsübergabe gemacht werden. Warum notiert man auf dem Übergabeprotokoll nicht einfach diese Stände?? Das ist für alle sicher.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave
    Weil der Vermieter unbedingt auf das Ableseprotokoll der Ablesefirma besteht :/


    Deshalb hatte ich auch oben dazu eine Frage gestellt. ;)


    Solange es als Individualvereinbarung in deinem MV steht ist es auch zulässig - warum auch nicht.
    Ob das der Fall ist musst du ggf. prüfen lassen. ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!