Kinderwagen bei ebay ersteigert, falsche Modellbeschreibung

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor ein paar Tagen einen Kinderwagen bei ebay ersteigert und abgeholt. Der Kinderwagen war als Modell BeYou der Firma Teutonia verkauft worden.


    Zuhause bemerkte ich, dass es sich bei dem Modell allerdings nicht um den "BeYou" handelt, sondern um den "Mistral S".


    Ich habe den Verkäufer angeschrieben, dieser weigert sich allerdings den Kinderwagen zurückzunehmen.


    Ist er im Recht?


    Schöne Grüße


    Simon

  • Nein, ich habe den Kinderwagen bar bezahlt und abgeholt. Mir ist allerdings erst Zuhause aufgefallen (genauer gesagt, meiner Frau), dass es kein BeYou ist....

  • Das erschwert die Sachel leider etwas. Hast du vielleicht einen schriftlichen Beleg der bezeugt, dass der Verkäufer sich bewusst ist, den falschen Kinderwagen verkauft zu haben?


    Dann könnte es sich vielleicht lohnen Ebay einzuschalten, ansonsten sieht es meiner Vermutung nach schlecht aus.

  • Kaufvertrag ist über einen "BeYou" zustande gekommen. Er muss nicht nur den jetzigen Kinderwagen zurückzunehmen sondern müsste dir auch noch einen "BeYou" besorgen.


    Zurückgeben und Geld zurück sollte für beide die einfachste Lösung sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Kaufvertrag ist über einen "BeYou" zustande gekommen. Er muss nicht nur den jetzigen Kinderwagen zurückzunehmen sondern müsste dir auch noch einen "BeYou" besorgen.


    Zurückgeben und Geld zurück sollte für beide die einfachste Lösung sein.


    oh jetzt kommen wieder die hobbyjuristen... in der wirklichen welt siehts leider anders aus.

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

  • Hi


    Problem ist hier die Nachweisbarkeit. Verkäufer kann sagen, der richtige Kinderwagen wurde abgeholt. Wenn der Käufer nun einen anderen Kinderwagen hervorzaubert und sich beschwert, ist das seine Sache.


    Hilfreich wäre es daher, einen Ausdruck des Inserats, in dem der streitgegenständliche Kinderwagen auf einem Foto nebst falscher Modellbezeichung im Text zu sehen ist.


    Ist dies vorhanden? (Dumm, wenn das Inserat bereits gelöscht wurde).


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Der Knackpunkt an der Sache ist die Abholung und die damit einhergehende Prüfung der Ware vor Ort...


    Der Kaufvertrag jedoch ist eindeutig, verkauft wurde ein falsches Produkt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von MK83
    oh jetzt kommen wieder die hobbyjuristen... in der wirklichen welt siehts leider anders aus.


    Das ist eindeutig der falsche Wagen. Da gibt es nichts zu diskutieren.


    Wie sieht es denn in deiner wirklichen Welt aus?

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