LIDL Connect by Vodafone | 02/21 mehr Volumen | 06/21 Jahrespakete | 08/23 5G

  • Kann es sein, dass Du gar nicht richtig weißt was Du da für einen Unsinn geschrieben hast?

    Dann schließe ich Morgen direkt so viele Verträge wie möglich und mit der höchst möglich Provision jeweils mit einem iPhone ab und kündige dann wieder alle Verträge ohne Angabe von Gründen fristlos. Erst denken, dann posten...

    Da verpflichten sich beide Parteien, den Vertrag 24 Monate aufrechtzuerhalten. Daran sind dann beide Vertragsparteien gebunden. Darum geht es hier aber nicht, weil wir im LIDL-Connect-Forum sind, und meines Wissens bietet Lidl solche Verträge gar nicht an.


    Dennoch gibt es auch bei solchen Verträgen (sogar bei Prepaid!) die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. bei Mißbrauch. Das muß dann aber - wie der Name schon sagt - begründet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von uwest ()

  • Da verpflichten sich beide Parteien, den Vertrag 24 Monate aufrechtzuerhalten. Daran sind dann beide Vertragsparteien gebunden. Darum geht es hier aber nicht, weil wir im LIDL-Connect-Forum sind, und meines Wissens bietet Lidl solche Verträge gar nicht an.


    Dennoch gibt es auch bei solchen Verträgen (sogar bei Prepaid!) die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. bei Mißbrauch. Das muß dann aber - wie der Name schon sagt - begründet werden.

    Das habe ich auch die ganze Zeit geschrieben: Es dürfen keine strafbaren Handlungen erfolgen und man darf kein Call Center mit der Simkarte betreiben. Die Privatperson die viel telefoniert, betreibt aber keinen Mißbrauch. Irgendwie führt die Diskussion zu nichts...

  • Da verpflichten sich beide Parteien, den Vertrag 24 Monate aufrechtzuerhalten. Daran sind dann beide Vertragsparteien gebunden. Darum geht es hier aber nicht, weil wir im LIDL-Connect-Forum sind, und meines Wissens bietet Lidl solche Verträge gar nicht an.


    Das habe ich auch die ganze Zeit geschrieben: Es dürfen keine strafbaren Handlungen erfolgen und man darf kein Call Center mit der Simkarte betreiben. Die Privatperson die viel telefoniert, betreibt aber keinen Mißbrauch. Irgendwie führt die Diskussion zu nichts...

    Mir erschließt sich nicht, woher Du das mit dem Call Center nimmst. Die Ausschlüsse sind in Punkt 5.5 der AGB recht klar beschrieben. Generell wird sich aber kein Prepaid-Anbieter auf den schmalen Grat der Kündigung aus wichtigem Grund begeben. Die Hürden sind recht hoch, und er kann alternativ den Kunden innerhalb eines Monats ohne Begründungserfordernis loswerden.

  • Magst Du uns aufklären, wie Du "Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden" in den AGB z.B. von Lidl Connect und den Begriff der Kündigung generell interpretierst?

    Hast Du mal in das Dokument geschaut was Du dort verlinkt hast? Wahrscheinlich nicht.


    Mir erschließt sich nicht, woher Du das mit dem Call Center nimmst.

    Das der Begriff Call Center in dem Zusammenhang eine "witzige Umschreibung" sein soll, hast Du leider nicht verstanden.

    Und gerne noch mal für alle User die gerne in Foren unendlich über Dinge diskutieren die es nicht gibt. Die Telefon Flat im privaten Bereich ist eine Telefon Flat. Es gab bis jetzt nicht einen einzigen Fall bei dem jemand ein Post- oder Prepaid Vertrag gekündigt wurde, weil er zu viel telefoniert hat. Jeder der jetzt meint wieder AGBs oder Sonstiges posten zu müssen, der kann doch lieber mal einen aktiven Fall posten, bei dem jemand eine Prepaid Karte gekündigt wurde weil man privat zu viel telefoniert hat. Und hoffentlich kommt jetzt nicht wieder der Ex Callcenter Mitarbeiter mit seinem Taschenrechner an, dann macht es wirklich keinen Spaß mehr hier.

    2 Mal editiert, zuletzt von Riva () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Riva mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich habe das verlinkt, was auch Lidl Conecct auf der Webseite unter "AGB" verlinkt. Warum fragst Du?

    Zitat aus den von dir verlinkten Lidl Connect AGBs:

    Absatz 1 Vertragsinhalt

    2.2 Leistungsumfang


    Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf sein Kündigungsrecht hin.

    Und wenn es keine Änderungen zu Ungunsten des Kunden gibt, kann der Kunde den Prepaid Vertrag nicht kündigen? Irgendwie passt das nicht so ganz...

  • Zitat aus den von dir verlinkten Lidl Connect AGBs:

    Absatz 1 Vertragsinhalt

    2.2 Leistungsumfang


    Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. In der Änderungsmitteilung weist Vodafone den Kunden auf sein Kündigungsrecht hin.

    Und wenn es keine Änderungen zu Ungunsten des Kunden gibt, kann der Kunde den Prepaid Vertrag nicht kündigen? Irgendwie passt das nicht so ganz...

    Diese AGB sind offensichtlich für mehrere Vertragsarten gemacht worden. Und dem Kunden ein bestimmtes Recht einzuräumen heißt nicht automatisch, daß man ihm ein anderes Recht verwehrt. Unter Punkt 4 bekommen die Vertragspartner ihre "gewöhnlichen" Kündigungsrechte, also wenn sich der Dienst nicht verändert.


    Wenn Dich diese AGB stören, solltest Du aber nicht Kunde bei Lidl Connect werden... Es besteht ja Vertragsfreiheit!

  • Diese AGB sind offensichtlich für mehrere Vertragsarten gemacht worden. Und dem Kunden ein bestimmtes Recht einzuräumen heißt nicht automatisch, daß man ihm ein anderes Recht verwehrt. Unter Punkt 4 bekommen die Vertragspartner ihre "gewöhnlichen" Kündigungsrechte, also wenn sich der Dienst nicht verändert.


    Wenn Dich diese AGB stören, solltest Du aber nicht Kunde bei Lidl Connect werden... Es besteht ja Vertragsfreiheit!

    Mich stören die AGBs nicht. Ich interessiere mich gar nicht für die AGBs. Du zitierst mir hier AGBs die absolut unpassend sind. Verdrehe doch bitte nicht die Tatsachen.
    Ein Prepaid Kunde muss nicht erst eine zu Ungunsten des Kunden ausgelegte Vertragsänderung bekommen, damit er seinen Prepaid Vertrag kündigen kann.
    Merkst Du nicht selber, dass Du dich mit Dingen beschäftigst, die absolut überflüssig sind?

  • Mich stören die AGBs nicht. Im interessiere mich gar nicht erst für die AGBs. Du zitierst mir hier AGBs die absolut unpassend sind.
    Ein Prepaid Kunde muss nicht erst eine zu Ungunsten des Kunden ausgelegte Vertragsänderung bekommen, damit er seinen Prepaid Vertrag kündigen kann.

    Bevor Du darüber urteilst, ob Du etwas für überflüssig halten möchtest, solltest Du Dich damit auseinandersetzen.


    Die AGB sind die rechtliche Grundlage für den Mobilfunkvertrag mit Lidl Connect. Sie haben Gültigkeit, wenn man die Leistung in Anspruch nimmt. Dabei ist unerheblich, ob Du sie "unpassend" findest oder nicht. Allerdings bemerke ich, daß Du es nicht geschafft hast, bis zu Punkt 4 zu lesen, wo Du gefunden hättest, daß Lidl Connect dem Kunden (und sich selbst) sehr wohl das Recht zur jederzeitigen Kündigung mit einer Frist von einem Monat einräumt.

    Einmal editiert, zuletzt von uwest ()

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