PC-WELT: Existiert ein grundsätzliches Verbot, den eigenen Internetanschluss mit Mitbewohnern oder Nachbarn zu teilen?
Professor Niko Härting: Nein, ein solches Verbot gibt es nicht. Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, Nachbarn, Freunden oder Mitbewohnern Zugang zum eigenen WLAN zu geben.
PC-WELT: Können die Zugangsprovider in ihren AGBs die Weitergabe untersagen?
Härting: Jeder Verbraucher sollte die AGBs seines Providers lesen. Die Deutsche Telekom untersagt beispielsweise die gewerbliche Nutzung eines privaten Internetanschlusses. Dies dürfte AGB-rechtlich auch zulässig sein. Untersagt ist nach den Telekom-AGBs auch die Überlassung des Internetanschlusses an einen anderen „zur alleinigen Nutzung“. Wenn man somit seine Wohnung untervermietet, muss der Untermieter Vertragspartner der Telekom werden.
Dass Provider in ihren AGBs die Mitnutzung des WLANs durch Nachbarn, Mitbewohner oder Gäste untersagen, ist mir noch nicht zu Ohren gekommen. Eine solche Klausel wäre auch überraschend und unangemessen und daher unwirksam.