Nachweis ob telefoniert wurde

  • Hallo zusammen,


    wir haben vom Vermieter eine Beschwerde über angeblich zu lautes telefonieren in der Wohnung bzw. auf dem Balkon bekommen.
    Da die Zeiträume auf die sich die Beschwerben beziehen zum Teil schon etwas zurück liegen versuche ich nachzuvollziehen, ob diese Beschwerden stimmen können.
    Dazu möchte ich prüfen, ob zu den monierten Zeiten tatsächlich telefoniert wurde. Fürs Festnetz lässt sich das einfach anhand des Anrufprotokolls der Fritzbox nachvollziehen.
    Für abgehende Gespräche vom Handy gibt es den Verbindungsnachweis des Anbieters. Gibt es eine Möglichkeit nachzuvollziehen wie es mit eingehenden Gesprächen ausschaut? Das Anrufprotokoll im Handy reicht leider nicht mehr so lange zurück.


    Viele Grüße
    Sebastian

  • Guten Abend,


    meistens gibt es doch über die Provider Einzelverbindungsnachweise auf Anforderung oder?
    Eine andere Idee hätte ich jetzt nicht auf Anhieb.

  • und mit dem nachweis der festnetz und handytelefonate ist die beschwerde dann widerlegt? andere telefone gibt es nicht? ;)

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Mir stellt sich eher die Frage warum da so ein Aufwand betrieben wird. Klar sollte man sich nicht alles gefallen lassen, aber wenn man zu laut telefoniert, wie wurde das den Begründet, einfach nicht mehr so laut telefonieren.
    Sind den vom Vermieter Konsequenzen angedroht worden, wenn weiterhin laut telefoniert wird?
    Vielleicht sollte man auch einfach mal das Gespräch mit dem Vermieter und dem Nachbarn suchen und das ganze in ruhe bei einer Tasse Kaffee oder Tee klären.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Hi


    diese Frage habe ich mir auch schon einmal intensiv gestellt, als ich von der Polizei (zu Unrecht) des Telefonierens am Steuer bezichtigt wurde.


    Ergebnis: ich habe mit telekommunikationsbezogenen Mitteln (Rechnung, EVN, Gesprächsprotokolle) keine Möglichkeit gefunden, das Nichtführen eingehender Gespräche zu beweisen.


    Ich habe es dann zwar auf andere Weise nachweisen können; diese Möglichkeit kommt hier aber nicht in Frage.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    ...
    Ergebnis: ich habe mit telekommunikationsbezogenen Mitteln (Rechnung, EVN, Gesprächsprotokolle) keine Möglichkeit gefunden, das Nichtführen eingehender Gespräche zu beweisen.
    ...


    Was im Zweifel auch garnichts gebracht hätte, da das Bußgeld schon fällig wird wenn man das Handy in der Hand hält. Telefoniert werden muss dabei nicht.



    Zur Eingangsfrage: Ich persönlich würde da nur Möglichkeiten beim Telefonanbieter sehen. Die Frage ist aber ob er die eingehenden Verbindungen gespeichert hat und falls ja, ob er diese auch herausgibt. Aber außer zur eigenen Überprüfung taugen die Daten dann wohl sowieso nicht, denn wie bereits erwähnt könnte ja auch noch ein weiteres Telefon zum fraglichen Zeitpunkt benutzt worden sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von skyrimimi
    Was im Zweifel auch garnichts gebracht hätte, da das Bußgeld schon fällig wird wenn man das Handy in der Hand hält. Telefoniert werden muss dabei nicht.


    Im Allgemeinen hast Du Recht, in meinem speziellen Fall hätte mich dieser Nachweis aber wahrscheinlich ebenfalls gerettet, weil der Polizeibeamte das Telefon an meinem Ohr gesehen haben will. Es gibt - außer telefonieren - kaum ein realistisches Nutzungsszenario, bei dem man das Telefon ans Ohr hält.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

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