O2 ungewollte Vertragsverlängerung

  • Ich Glaube du weisst nicht was ein Übergabeeinschreiben ist und ein Postbevollmächtigter (haben Grössere Firmen und O2 wird sogar eine eigene PLZ haben). Auch bei Postfach zustellung gilt deren Unterschrift.


    Ein Übergabeeinschreiben mit Unterschrift des Postbevollmächtigten reicht aus. Wenn der Unterschrieben hat, dann ist das Schreiben auch angekommen. Wenn der Empfänger das dann verliert ist das das Problem vom Empfänger.
    Man kann ein Einschreiben verfolgen lassen von der Post (Telefonnummer steht auf dem Einreichbeleg). Und die Post schickt dir unter Umständen wenn gewünscht von dir als Absender diesen Nachweis zu sogar zu.


    https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html


    Kündigungbestätigung ist nur für die eigenen Unterlagen, da kannst du deine Zeugen nicht Einheften :D

    Grüße Lady X


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  • Zitat

    Original geschrieben von Lady X Ich Glaube du weisst nicht was ein Übergabeeinschreiben ist


    Jedenfalls beweist es nicht, dass eine Kündigung übergeben wurde, sondern nur, dass irgendetwas übergeben wurde.


    Deshalb nutzt man für rechtssichere Zustellung eben den Gerichtsvollzieher oder den Bote mit Zeuge (wenn sich der Empfänger in der Nähe befindet).

  • Dann kannst du zwar den Inhalt beweisen, aber noch lange nicht die Zustellung, wo Menschen arbeiten werden Fehler gemacht.


    Ich kann das aus Erfahrung sagen da ich schon des öfteren Briefe von einem Gerichtsvollzieher bzw. Postboten zugestellt bekommen habe. Die in meinem Briefkasten gelandet sind. Aber nicht für mich waren, die Gerichtsvollzieher kann unter Umständen bei der Zustellung auch die Post beauftragen (§ 194 Zustellungsauftrag).

    Grüße Lady X


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  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Jedenfalls beweist es nicht, dass eine Kündigung übergeben wurde, sondern nur, dass irgendetwas übergeben wurde.


    Deshalb nutzt man für rechtssichere Zustellung eben den Gerichtsvollzieher oder den Bote mit Zeuge (wenn sich der Empfänger in der Nähe befindet).


    Dann lass einfach das Übergabeeinschreiben von einem Zeugen lesen, in den Umschlag packen und bei der Post abgeben. Problem gelöst ;)

  • Das geht hier in die falsche Richtung. Im seriösen Geschäftsverkehr, in dem der Empfänger den Zugang eines tatsächlich zugegangenen Schreibens nicht bestreiten wird, reicht ein Fax mit Sendebeleg vollkommen aus. Es hat schon einen Grund, warum man beispielsweise bei Gericht problemlos Schriftsätze fristwahrend per Fax einreichen kann. Es gibt hier auch keinerlei Hinweise, dass o2 den Zugang der Kündigung bestreitet. Sie bestreiten vielmehr das vom TE angenommene Vertragsende.


    Exkurs: Wenn zu befürchten ist, dass der Empfänger den Zugang bestreitet, dann ist tatsächlich die Zustellung per Gerichtsvollzieher eine rechtssichere Zustellungsart. Genauso geht die Zustellung per Boten, der den Inhalt des Schreibens vorher zu Kenntnis nimmt. Der muss dann halt im Zweifel vor Gericht als Zeuge aussagen. Das gleiche gilt für ein Übergabeeinschreiben mit Zeugen. Beim Übergabeeinschreiben gibt es ein anderes Problem: Wenn der Empfänger dieses nicht annimmt (im seriösen Geschäftsverkehr wiederum nicht zu erwarten) und auch nicht von der Post abholt, dann ist es erst gar nicht zugestellt. Eine Zustellungsfiktion gibt es da nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux Beim Übergabeeinschreiben gibt es ein anderes Problem: Wenn der Empfänger dieses nicht annimmt (im seriösen Geschäftsverkehr wiederum nicht zu erwarten) und auch nicht von der Post abholt, dann ist es erst gar nicht zugestellt. Eine Zustellungsfiktion gibt es da nicht.


    Danke für den Hinweis. Dann wäre also sogar das Einwurfeinschreiben, mit Zeuge eingebrieft und bei der Post abgegeben, noch besser, weil die Zustellung in den Briefkasten nachgewiesen werden kann. Interessant.


    Deine anderen Hinweise zum "seriösen Geschäftsverkehr" sind leider auf Telefonica (um welche es hier geht) nicht anwendbar.

  • Gibt es beim Einwurfeinschreiben nicht sowas wie einen Anscheinsbeweis? Wenn der Fall vor Gericht geht, würde ein Richter nicht eher glauben, dass in einem Schreiben kurz vor der Kündigungsfrist eine Kündigung als ein Aldi-Prospekt o.ä. steckt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Danke für den Hinweis. Dann wäre also sogar das Einwurfeinschreiben, mit Zeuge eingebrieft und bei der Post abgegeben, noch besser, weil die Zustellung in den Briefkasten nachgewiesen werden kann. Interessant.

    Ja, beim Einwurfeinschreiben gibt es nicht das Problem, dass der Zugang verhindert werden kann. Allerdings liegt in dem Wisch vom Zusteller noch kein Beweis, dass das Einschreiben wirklich zugegangen ist:

    Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    Gibt es beim Einwurfeinschreiben nicht sowas wie einen Anscheinsbeweis?

    Es ist in der Tat nur ein Anscheindsbeweis. Im Zweifel muss der Zusteller als Zeuge vernommen werden, dass das Zustellungsverfahren ordnungsgemäß eingehalten wurde.


    Zitat

    Original geschrieben von Bongomann
    Wenn der Fall vor Gericht geht, würde ein Richter nicht eher glauben, dass in einem Schreiben kurz vor der Kündigungsfrist eine Kündigung als ein Aldi-Prospekt o.ä. steckt?

    Ja, dass da was anderes drin war oder der Umschlag leer, würde ein Richter wohl kaum glauben. Da müsste der Zugang schon substantiiert bestritten werden, etwa indem ein anderes Schreiben vorgelegt wird, das tatsächlich im Umschlag war.


    Ein zugegangenes Übergabeeinschreiben ist also besser als ein Einwurfeinschreiben. Ein Einwurfeinschreiben ist besser als ein nicht zugegangenes (weil nicht angenommenes) Übergabeeinschreiben. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Deine anderen Hinweise zum "seriösen Geschäftsverkehr" sind leider auf Telefonica (um welche es hier geht) nicht anwendbar.

    Blödsinn. Ich hatte mit Faxkündigungen bei o2 noch nie ein Problem. Da habe ich teilweise schon Minuten nach dem Absenden eine Eingangsbestätigung per SMS erhalten (weiß aber nicht, ob die das noch machen).

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux Blödsinn. Ich hatte mit Faxkündigungen bei o2 noch nie ein Problem. Da habe ich teilweise schon Minuten nach dem Absenden eine Eingangsbestätigung per SMS erhalten (weiß aber nicht, ob die das noch machen).


    Wie der Fragesteller geschrieben hat, und wie ich aus eigener Erfahrung auch gepostet hatte, hat Telefonica einfach nur dummdreist behauptet, dass die Kündigung zurückgenommen wurde.
    Und: Glaube mir, ich habe in meinem Fall garantiert nicht die Kündigung zurückgenommen.


    Mindestens bei mir steht Telefonica damit auf der Blacklist der unseriösen ehemaligen Geschäftspartner, auf einer Stufe mit der Mogelcom.
    Für eine eventuelle zukünftige Zusammenarbeit muss Telefonica den zu erwarteten Ärger anders kompensieren, z.B. mit erheblichem Preisvorteil gegenüber seriösen anderen Anbietern.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    ... Das gleiche gilt für ein Übergabeeinschreiben mit Zeugen. Beim Übergabeeinschreiben gibt es ein anderes Problem: Wenn der Empfänger dieses nicht annimmt (im seriösen Geschäftsverkehr wiederum nicht zu erwarten) und auch nicht von der Post abholt, dann ist es erst gar nicht zugestellt. Eine Zustellungsfiktion gibt es da nicht.


    Du meinst wohl eher wenn der Brief nicht abgeholt wird. Zur der Annahmeverweigerung gibt es sehr wohl Urteile (vom BGH) die einen Zugang als bewirkt ansehen bzw. diesen fingieren.


    Bei Interesse kann ich diese wenn ich wieder am PC bin raussuchen.

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