allerdings, von 2002 sollte es schon sein....
Pakete verschicken für 4,45 Euro!
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martin.
Interessante Sache; habe ich selber auch nicht gewusst.
Allerdings bin ich noch nicht vollends überzeugt:474 sagt aus, das 447 beim Verbauchsgüterkauf keine Anwendung findet.
Das ist aber nur der Standard.
Es wird nichts darüber ausgesagt, wie genau die Gefahrenrechte beim einseitigen Handelskauf (Verbrauchsgüterkauf - was für ein Wort - pfui!) nun stanardmäßig bestehen. Auch ist nicht angegeben, ob die Gefahrenverteilung vertraglich abdingbar ist oder nicht.... -
mein WR-Lehrer hat gesagt, dass der Gefahrenübergang bei VErbrauchsgüterkäufen iSd 474 immer beim Eintreffen beim Kunden ist.
Daran ändern kann man im neuen Schuldrecht ja fast nichts, ich kann ja am Montag nochmal fragen ob z.B. in den AGB der Gefahrenübergang anders geregelt sein kann. Ich denke nicht -
schon wieder Chat hier?!?!
Ich denke schon....
Das Problem ist ja hier, das das BGB im Normalfall vorgibt:Gefahrenübergang beim Verkäufer.
Diese Regelung wird einfach gestrichen für den einseitigen Handelskauf - sie findet keine Anwendung.
Und was man eigentlich in der 1. BWL Stunde lernt ist doch, das man alles frei vereinabren kann, was nicht eindeutig im BGB geregelt ist, oder?
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gewerbe an gewerbe -> versandrisiko trägt der verkäufer
gewerbe an privat -> versandrisiko trägt der verkäufer
privat an privat -> versandrisiko trägt der käuferich glaub so war das
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Ich hatte vor einigen Wochen, sprich kurz nachdem das Angebot der pickpackpost online ging, davon erfahren und mal 10 Paketmarken geordert. Kamen auch recht zügig, soweit alles klar. Zahlung auf Rechnung war insoweit ja auch okay.
Dann ergab es sich aber, dass ich die dann anstehenden Pakete doch erst mit der Post verschickt habe. Nun war es aber soweit, und das erste Paket sollte via PPP auf den Weg gehen. Also Montag den ganzen Kram ausgefüllt, Quittungen, Paketbegleitschein etc. ausgefüllt, ausgedruckt und Versandauftrag abgeschickt. Wurde auch umgehend vom System bestätigt mit der Meldung, dass das Paket am 03.06., sprich gestern abgeholt werden würde.
Wie zu erwarten geschah gestern - nichts.
Also abends eine Beschwerde-email hingeschickt.
Reaktion: NixDaher heute Mittag gegen 12 Uhr noch eine mail, in der ich freundlich aber bestimmt zu Verstehen gebe, dass sie Frist haben das Paket bis 16 Uhr abzuholen, ansonsten erfolgt anderweitiger Versand, ich würde die Mehrkosten in Rechnung stellen und das Geld für die bisher gekauften Paketmarken zurückfordern.
Es geschah bis jetzt - wieder nichts.
Keine email, kein Anruf - Nichts.
:mad:
Ich muss also sagen - klasse Laden, brilliantes Geschäftsmodell. Kundenservice par excellence. :flop:
Wenn also unbedingt jemand Geld verschwenden will - PPP ist da offensichtlich eine ganz hervorragende Möglichkeit!
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Zitat
Original geschrieben von VOG47
Ich kann euch nur German Parcel empfehlen. Dort gibt es keine Mindestabnahme. Ein Paket mit kürtzester + längster Seite < 35 cm kostet nur 3,70 EUR.:top:
Gewicht ist grundsätzlich bis zu 40 Kilo.
Versichert sind die Pakete bis 750 EUR. Eine Sendeverfolgung ist auch dabei.
Wenn man bedenkt, dass ein Päckchen bei der Post schon 4,10 EUR kostet....Holt GLS auch ab? Der nächste Paketshop ist knapp 40 km von mir entfernt...
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Zitat
Original geschrieben von ganymed
Holt GLS auch ab? Der nächste Paketshop ist knapp 40 km von mir entfernt...
Nein, abholen tut GLS die Pakete nicht.
Dann hat aber GLS seine Paketshops etwas schlecht verteilt. Ich hab nämlich in Marburg 3 Paketshops im Umkreis von 20 km. Naja, das wird dir auch nicht weiterhelfen
Gruß VOG47
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von MPtelecom
@ bimmelbommelleider hat die Nachbarin vor Gericht ausgesagt, sie hätte das paket dann doch nicht oder kann sich an nichts mehr erinnern. plötzlich war dann auch die deutsche Sprache verblasst: Iche nix mehr wissen, nix verstehen deutsch (Originalton bei Gericht)
Ich denke jeder machts so seine Erfahrungen mit Paketdiensten.

CU
MarcusÄÄhhh, die ganze Sache scheint ja echt blöd gelaufen zu sein.
Allerdings wäre bei uns der vermeindliche Empfänger und auch German Parcel so leicht nicht davon gekommen.
Der Empfänger hat unterschrieben die Ware empfangen zu haben. Das lässt sich also schonmal nachweisen.
German Parcel hat mit dem Absender einen Vertrag die Ware von Punkt a nach Punkt b zu befördern.
Euer Paket ist aber bei Punkt b nicht angekommen.
Rechtlich sehe ich da absolut keine Probleme.
Die AGB`s habe ich mir jetzt aber nicht durchgelesen.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das Urteil so nicht ok war und ihr nur zu früh aufgegeben habt.Es ist nicht eure Aufgabe den Verbleib der Sendung zu beweisen sondern German Parcel muß das machen.
Gruß Marco
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