Amazon Marketplace / Versand von Amazon & Umsatzsteuer

  • Was ist daran neu? Das machen zig andere Konzerne auch; nämlich alle die Logistik und Verkaufsplatz (Webseite, oder auch Offline) unter "einem Dach" haben.


    Man könnte das sogar noch weiter ausspinnen, in dem Amazon Sarl eine Tocher gründet, namens Amazon Markplatz Ltd.

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Wenn die Ware aus einem Zollfreilager geliefert wird, muss sie über den Zoll laufen, weil sie ja erst dann nach Deutschland eingeführt wird. Wie es auch bei allen anderen Lieferungen aus Drittländern der Fall ist.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Passend zu meinen Posting:


    http://www.n-tv.de/wirtschaft/…ster-article16193111.html


    Amazon ist total harmlos in Vergleich zu anderen Firmen; ich weiß, das ist relativieren, aber es ist auch die Wahrheit.

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  • An solchen Themen erkennt man die Scheinheiligkeit mancher deutscher Bürger. Irgendwo im Internet bei einem ausländischen Ramschhändler möglichst im Centbereich kaufen und sich dann beschweren dass die ausländischen Verkäufer keine Mehrwertssteuer berechnen/angeben. Wem an der deutsche Mehrwertsteuer und Wirtschaft wirklich etwas liegt kauft bei deutschen Fach- und Einzelhändlern. Dann muss man auch nicht über die ach so bösen ausländischen Schrott... äh Ramschhändler schimpfen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Mumpel,


    Einkäufe bei amazon.de sind mit Sicherheit nicht irgendwo. Wenn ich bei Aliexpress kaufe, weiß ich, worauf ich mich einlasse. Bei Amazon.de erwarte(te) ich als Kunde die Einhaltung einiger Bestimmungen.




    Ich habe mir jetzt nochmal diverse Angebote auf Amazon (FBA) angesehen. Die seriösen Händler geben in Ihrem Impressum die Umastzsteuer-ID an. Damit kann man vermutlich bereits die gröbste Spreu vom Weizen trenne.


    Interessanterweise tauchen dort aber auch öfters nicht deutsche ID-Nummern auf, z.B. schwedische oder englische. Das ist schon alles sehr interessant. Solange der Verkäufer aus bsps. Schweden seine Produkte in einem schwedischen Lager von Amazon einlagert, ist alles OK. Er kann die Produkte europaweit mit seiner schwedischen Umsatzsteuer versenden.
    Lagert der schwedische Unternehmer aber bei Amazon in Deutschland ein, dürfte er nach meinem Verständnis nach aber nur mit deutscher Umsatzsteuer verkaufen, weil diese Lieferung in Deutschland steuerbar ist.
    Nur wie bekomme ich als Kunde von Amazon jetzt raus, wo das jeweilige Produkt gelagert wird respektive, ob der Unternehmer eine korrekte Abrechnung vornimmt oder nicht?

  • Die Besonderheit beim VK aus dem Eingangspost ist aber, dass sein Sitz nicht innerhalb der EU liegt. Er kann also nicht Importeur der Ware sein.


    Nachvollziehen könnte ich das Geschäftsmodell von Amazon nur dann, wenn die Ware in einem Freilager zwischengelagert würde. Befände sich die Ware in einem gewöhnlichen Lager von Amazon, wüsste ich nicht, welchen Status sie haben sollte.


    Dennoch mag ich nicht an eine Regelungslücke glauben. Wird Ware an geltendem Recht vorbei gehandelt, kann das auch einfach nur kriminell sein.


    Wie ich bereits angeregt hatte, müssten Mitarbeiter des örtlichen Hauptzollamtes Auskunft erteilen können. Im eigenen Interesse würde ich dort aber nicht als Käufer, sondern als Kaufinteressent vorstellig werden. :cool:



    Edit Timba69:
    Im Gegensatz zum Eingangsfall folgt das Vorgehen von Starbucks und anderen einem eindeutigen gesetzlichen Model, welches den Umstand ausnutzt, dass etwa der Vertrieb von Urheberrechten in den Niederlanden nicht steuerpflichtig ist. Werden Gewinne aus Urheberrechten in die Niederlange verlagert, ist diese Konstruktion (zunächst einmal) rechtlich einwandfrei. Vergleichen würde ich das mit der früheren Praxis von Ebay-Verkäufern, einen reduzierten Verkaufspreis durch höhere Versandkosten abzufedern, die im Gegensatz zum Höchstgebot keine prozentualen Ebay-Gebühren auslösten.


    Der hier diskutierte Fall könnte dagegen an geltendem Recht vorbeilaufen. Langsam beschleicht mich das Gefühl, dass die gelieferte Ware möglicherweise nie beim Zoll angemeldet worden sein könnte - Steuern also angefallen sind, aber nicht beglichen wurden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    (...) Nur wie bekomme ich als Kunde von Amazon jetzt raus, wo das jeweilige Produkt gelagert wird respektive, ob der Unternehmer eine korrekte Abrechnung vornimmt oder nicht? (...)


    Das wirst Du nicht herausfinden. Zumal bei ausländischen Händlern deutsches Recht keine Gültigkeit hat. Da ist es egal wo der Händler seine Ware einlagert. Es sei denn der Händler hätte eine Niederlassung in Deutschland. Es kommt also darauf an nach welchem Landesrecht verkauft wird. Amazon ist für Marketplace-Händler lediglich Logistiker.

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  • Interessanter Aspekt!


    Aber warum kann denn ein chinesischer Unternehmer nicht selber nach Deutschland importieren? Was spricht dagegen? Und wie bekommt er ansonsten seine Waren durch den Zoll?

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