Hallo Leute!
Seit langem ein neuer Thread von mir. Gleiche Frage habe ich bereits im Amazon-Forum gestellt, dort kann mir das jedoch niemand glaubhaft erklären:
In letzter Zeit passiert mir immer mehr, dass ich Marketplace Artikel erwerbe, die direkt von Amazon versendet werden.
Ich gehe davon aus, dass diese in den meisten fällen aus einen Distri-Center aus Deutschland kommen.
Und ich gehe davon aus, dass meine Vertragspartner in den meisten fällen nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
Entsprechend müsste also deutsche Umsatzsteuer abgeführt werden und auch (gegenüber Unternehmern) entsprechende Rechnung gestellt werden.
Ein Beispiel zum Verständnis:
http://www.amazon.de/gp/produc…psc=1&smid=A3UDMZXC15EGEA
Dies ist ein Angebot eines Händlers, der in seinem Impressum selber angibt, ein "globaler Online Händler" zu sein, also fällt er mit Sicherheit nicht unter die Kleinunternehmerregelung. Er hat seinen Sitz in Texas, USA. Der Versand erfolgt laut Tracking aus Bruchsal, DE.
Der Händler stellt Rechnung ohne Umsatzsteuer aus mit Rechnungsabsenderadresse Shenzhen, China. Die Rechnung an sich sieht schon relativ dubios aus.
Meiner Meinung nach gibt es umsatzsteuerrechtlich zwei Möglichkeiten:
1. ) Die Ware lagert im Zollfreilager, wird also beim Versand zu mir steuerrechtlich importiert, dann fällt Einfuhr-Umsatzsteuer an, welche mir (als Unternehmer) ausgewiesen werden muss.
2.) Die Ware wurde bereits importiert und verzollt, dann fällt normale Umsatzsteuer an.
Ich denke, da wird das deutsche Finanzamt keinen Cent gesehen haben... und da es nicht um eine einzelne Armatur geht, dürfte sich ein ganzes Sümmchen ergeben...
In letzter Zeit sehe ich immer mehr, dass chinesische Firmen bei Amazon einlagern. Ist ja auch relativ praktisch. Nur wer kontrolliert die umsatzrechtliche korrekte Besteuerung? Amazon ist als reiner Dienstleister ja raus...
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen!