Arbeitsrecht/Kündigung/Aufhebungsvertrag..

  • Hi Ihr,


    für das Thema habe ich mal eben einen 2 Acc gemacht ;)


    Also folgende Situation, ich möchte meine aktuelle Stelle kündigen da ich ein neues Jobangebot bekommen habe.


    Die Details:


    Lt. Meinem aktuellen Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist zum 31.03.15 – kündigen möchte ich aber zum 31.01.15 da ich meine neue Stelle ab 01.02. antreten könnte.


    Dies ist auch mit meinem aktuellen Chef besprochen und lt. Ihm geht diese Verkürzung auch in Absprache mit der Personalabteilung alles klar.


    Nun meine Fragen:


    Mein aktueller Chef sagte mir ich soll einfach eine normale Kündigung schreiben an Ihn geben & er würde dies dann direkt an die Perso weitergeben und die Kündigung würde trotz meiner eigentlich längeren Frist durch die Absprache so durchgehen.


    Nun bin ich mir unsicher, entstehen mir hierdurch irgendwelche Nachteile im Gegensatz zu einem evtl. Aufhebungsvertrag oder wäre mein oben aufgezeigter Weg auch vollkommen in Ordnung?


    Hinzu kommt, meinen neuen Vertrag unterschreibe ich voraussichtlich erst an diesem Freitag, sollte ich die Kündigung trotzdem vorher abgeben, obwohl die neue Stelle (da ja noch keine Unterschrift von mir existiert) noch nicht 100% sicher ist?


    Dann frage ich mich noch wie ich am besten das Kündigungsschreiben gestalte, wir duzen uns, behalte ich dennoch die Sie Form bei?


    Ich glaube das wars erstmal..


    Grüße :)

  • Hi.


    Mal vorweg, ich bin kein Rechtsexperte, ich schreibe das mal so wie ich das sehe.


    Wenn du aus dem Arbeitsvertrag raus willst, ist die normale Kündigung als erster Schritt m.E. sowieso immer der richtige Weg. Die würde dich bei einem extraausgehandelten Aufhebungsvertrag auch nicht benachteiligen. Ganz im Gegenteil weiß dein Noch-Chef so, das du das Ernst meinst. Ich würde daher die Kündigung gemäß deines Arbeitsvertages abgeben und dann Anfragen, ob er die mündliche Zusage schriftlich zusätzlich fixieren würde.
    Ich halte es sehr bedenklich schon mit dem Chef die Ausstiegsmodalitäten auszuhandeln, ob wohl der neue Job noch nicht fix ist. Da spielt es IMHO auch fast keine Rolle mehr, ob du jetzt oder später die Kündigung abgibst.
    Ich würde in jeden Fall beim Sie bleiben, das ist in Geschäftsbriefen, wozu ich jetzmal eine Kündigung zähle, immer Mittel der Wahl.




    Gruß Kai

  • Hi, erstmal danke für deine Meinung dazu.


    Ich werde die Mündliche Absprache einfach mit einbauen, hat ja schliesslich auch so stattgefunden.

    Zum mit dem Chef reden, obwohl noch nichts unterschrieben ist: Das musste ich ja machen um zu klären, ob ich das gewünschte Eintrittsdatum vom neuen AG annehmen kann, ohne das meine Kündigungsfrist im Wege steht, zudem möchte ich meinen AG ja auch im guten Verlassen und bleibe daher so offen wie die bisherige Mitarbeit auch war. Das ich gehen werde bzw. es Ernst meine ist bei ihm nach unseren ersten Gespräch schon angekommen.


    Zur Kündigung ohne Unterschrieben zu haben, ich bin mir ja selber sehr unsicher ob ich das tun sollte, obwohl mir vom neuen AG bereits zugesagt wurde und ich den neuen Arbeitsvertrag schon zum drüber schauen bekommen hatte. Nur möchte mein aktueller AG natürlich auch zeitnah die fixe Bestätigung haben, damit er sich auf die Suche nach meinem Nachfolger machen kann. Sofern ich den "Unterschriftstermin" bei dem neuen AG nicht vorziehen kann, besteht dieses Problem leider.

  • Es geht um DEINE Zukunft = wenn sie dir egal ist kannst du handeln wie du es schon angefangen hast und hier den Eindruck machst es fortzusetzen.


    Ansonsten (=auch für andere Mitleser):
    zuerst mal den neuen Vertrag fix machen und dann erst deinen bisherigen Arbeitgeber informieren.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Hi,


    Ich weiß ja was du/Ihr meint aber wie sollte ich einen neuen Vertrag unterschreiben können ohne das ich weiss ob ich zum besagten Datum überhaupt eintreten kann? Ohne Rücksprache mit dem aktuellem AG kann ich ja nicht an diese Info kommen.

  • Re: Arbeitsrecht/Kündigung/Aufhebungsvertrag..


    Zitat

    Original geschrieben von malkurz2accou
    Lt. Meinem aktuellen Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist zum 31.03.15 – kündigen möchte ich aber zum 31.01.15 da ich meine neue Stelle ab 01.02. antreten könnte.


    Ich würde den neuen Vertrag auf Start 1.4. datieren lassen und ihn dann unterschreiben.
    Nach Rücksprache mit Deinem alten AG und Abgabe der Kündigung zum 31.3. einen Auflösungsvertrag aufsetzen und einen vorherigen Ausstieg vereinbaren.


    Mit dieser Info dann beim neuen AG Bescheid sagen, dass Du füher kommen kannst & Dir den geänderten (neuen) Vertrag nochmals zusenden lassen & unterschreiben.


    Alles andere ist grob fahrlässig!


    Viel Erfolg
    JJo


    EDIT: Die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes wegen Kündigung vor dem 1.4. im Auflösungsvertrag ausschließen

  • Re: Re: Arbeitsrecht/Kündigung/Aufhebungsvertrag..


    Zitat

    Original geschrieben von JJo
    Ich würde den neuen Vertrag auf Start 1.4. datieren lassen und ihn dann unterschreiben.
    Nach Rücksprache mit Deinem alten AG und Abgabe der Kündigung zum 31.3. einen Auflösungsvertrag aufsetzen und einen vorherigen Ausstieg vereinbaren.


    Mit dieser Info dann beim neuen AG Bescheid sagen, dass Du füher kommen kannst & Dir den geänderten (neuen) Vertrag nochmals zusenden lassen & unterschreiben.


    Alles andere ist grob fahrlässig!


    100% Zustimmung. Ohne unterschriebenen neuen Vertrag niemals den alten Vertrag auflösen/kündigen. Niemals!
    Wenn der neue AG Dich wirklich haben will, sieht er ein, dass Du Deinen Vertrag ggf. erfüllen musst, und nimmt Dich trotzdem.


    Zitat

    Original geschrieben von JJo EDIT: Die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes wegen Kündigung vor dem 1.4. im Auflösungsvertrag ausschließen


    Das wird wohl nicht klappen, weil der Fragesteller keinen Verhandlungsspielraum hat...

  • Ich habe ja geschrieben mit dem aktuellen AG ist die Fristsituation ohne Probleme geklärt, es geht mir nur darum ob es für mich negative Unterschiede zwischen meiner eigenen Kündigung und einem Aufhebungsvertrag gibt?


    Daher brauche ich ja nicht mit Terminen und Vertragsänderungen rumwursteln (:

  • Negative Folgen hat das nur, wenn du in die Arbeitslosigkeit gehen würdest. Bei Eigenkündigung verzichtest du dann nämlich bis zu 90 Tage auf Arbeitslosengeld, was bei einem Aufhebungsvertrag i. d. R. nicht so ist. Ansonsten nimmt sich das aber meines Wissens nichts...


    Was das "rumwursteln" angeht: Naja - wenns (aus welchen Gründen auch immer) doch nix mit dem neuen Vertrag wird, hättest du dir gewünscht, lieber etwas mehr gewurstelt zu haben. ;)

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