Sicherlich für manchen hier interessant:
Wer über dienstliche Arbeitsmittel und während der Arbeitszeit mit der Freundin chattet, liefert laut EUGH eventuell einen hinreichenden Grund für eine mindestens fristgemäße Kündigung:
http://hudoc.echr.coe.int/eng-press?i=003-5268562-6546349
Im verhandelten Fall hatte ein rumänischer Ingenieur offensichtlich einen ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzten Yahoo-Chat-Account auch zum Chatten mit der Freundin genutzt.
Das ist aufgeflogen, als in Abwesenheit des Mitarbeiters andere Mitarbeiter im Chatverlauf nach dienstlichen Informationen gesucht haben.
Also:
Wenn schon jemand während der Arbeitszeit etwas anderes macht als arbeiten (z.B. in Foren posten), dann lieber nicht mit dienstlichen Arbeitsmitteln, damit der AG davon möglichst nichts erfährt :cool: .