(Arbeitsrecht)Wer während der Arbeitszeit privat chattet, kann evtl. gekündigt werden

  • Sicherlich für manchen hier interessant:


    Wer über dienstliche Arbeitsmittel und während der Arbeitszeit mit der Freundin chattet, liefert laut EUGH eventuell einen hinreichenden Grund für eine mindestens fristgemäße Kündigung:
    http://hudoc.echr.coe.int/eng-press?i=003-5268562-6546349


    Im verhandelten Fall hatte ein rumänischer Ingenieur offensichtlich einen ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzten Yahoo-Chat-Account auch zum Chatten mit der Freundin genutzt.


    Das ist aufgeflogen, als in Abwesenheit des Mitarbeiters andere Mitarbeiter im Chatverlauf nach dienstlichen Informationen gesucht haben.


    Also:
    Wenn schon jemand während der Arbeitszeit etwas anderes macht als arbeiten (z.B. in Foren posten), dann lieber nicht mit dienstlichen Arbeitsmitteln, damit der AG davon möglichst nichts erfährt :cool: .

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead Sollte nur die AN interessieren welche evtl. eh schon auf der Abschussliste sind.


    Gut, dass das auf uns beide nicht zutrifft :D .


    Zitat

    Original geschrieben von Braindead Gut das solche Zustände bei uns nicht herrschen. :D :rolleyes:


    Die Entscheidung wurde vom EUGH und nicht von einem rumänischen Amtsgericht getroffen... Europäische Gesetze und so Zeugs... Könnte auch auf Deutschland anwendbar sein...

  • ich frage mich eher was das für eine Firma sein soll bei der ein Yahoo-Account genutzt wird um Unternehmensinformationen auszutauschen...

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek ich frage mich eher was das für eine Firma sein soll bei der ein Yahoo-Account genutzt wird um Unternehmensinformationen auszutauschen...


    Da kenne ich einige Firmen, die irgendwelche ausländischen Tools (auch z.B. Skype) lustig und unbekümmert zum Austausch von dienstlichen Infos nutzen. Die nutzen dann auch noch z.B. fremde Newsletter-Provider für den Newsletterversand, fremde live-chat-Tools auf der Unternehmens-Internetseite etc.


    Bei uns sind zum Austausch von Texten nur Email und Brief zugelassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale Bei uns sind zum Austausch von Texten nur Email und Brief zugelassen.


    Genau. Das kann ja nicht in falsche Hände geraten....................................?!?!?!?!

  • Darum, ob die Infos von Dritten abgefangen werden, geht es hier im Thread und im EUGH-Urteil nicht.


    Es geht darum, dass der EUGH entschieden hat, dass ein Angestellter, welche einen dienstlichen Messaging-Account während der Arbeitszeit privat genutzt hat, entlassen werden kann.


    Das ganze ist aus meiner Sicht auch auf Forenpostings während der Arbeitszeit und die Nutzung des dienstlichen Email-Accounts für private Zwecke anwendbar.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Genau. Das kann ja nicht in falsche Hände geraten....................................?!?!?!?!


    wenn der Server im eigenen EDV-Raum steht oder bei einem seriösen Hoster in Deutschland der die Kommunikation nicht für Werbezwecke etc. scannt und durch Werbung verfälscht ist das Risiko wesentlich geringer...


    Wenn ich z.B. eine dienstliche Mail von einer Adresse wie @gmail.com oder @hotmail.de etc. bekomme denke ich mir meinen Teil...


    Zitat

    Es geht darum, dass der EUGH entschieden hat, dass ein Angestellter, welche einen dienstlichen Messaging-Account während der Arbeitszeit privat genutzt hat, entlassen werden kann.


    eigentlich ja logisch. Man wird fürs Arbeiten bezahlt und nicht für private Dinge. Wenn es im Arbeitsvertrag geregelt ist dass private Nutzung der Kommunikationsmittel zulässig ist ist es ja in Ordnung, ansonsten muß man es als verboten betrachten...

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek eigentlich ja logisch. Man wird fürs Arbeiten bezahlt und nicht für private Dinge.


    Arbeitsrechtlich ist die Sache eindeutig: Während der Arbeitszeit steht der AN dem AG zu 100% zur Verfügung. Ausnahmen sind Notfälle, oder Sondervereinbarungen mit dem AG.
    Eindeutig ist auch: Der AN hat noch nicht einmal ein Recht darauf, während der Arbeitszeit für Dritte erreichbar zu sein ("Schatz, ich habe den Spinat vergessen, kannst Du ihn nach der Arbeit einkaufen?").


    Die Meinung sehr vieler Arbeitnehmer ist eine andere: Diese verkaufen ihre Arbeitszeit an einen Arbeitgeber (o.k.), und machen während der verkauften Arbeitszeit Bereitschaftsdienst für Dritte (Ehepartner, Handwerker etc.), ohne den AG zu fragen.


    Meist wird das vom AG toleriert, besonders dann, wenn die mit privaten Dingen gefüllten Arbeitsstunden bei Bedarf des AG nachgearbeitet werden, dann natürlich ohne Bezahlung.


    Das betrifft besonders auch AN, welche Zugang zum Arbeitsmarkt haben.
    Wenn der AG aber jemanden los werden will, reicht dieser vom AG nicht genehmigte Bereitschaftsdienst für Dritte während der Arbeitszeit mindestens für eine Abmahnung.

  • Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    (...) Der AN hat noch nicht einmal ein Recht darauf, während der Arbeitszeit für Dritte erreichbar zu sein (...)


    Das ist so nicht ganz richtig. In "Eil- und Notfällen" darf der Arbeitnehmer sehr wohl für Dritte erreichbar sein. Das wären z.B. Krankheitsfälle in der Familie, oder wenn die Ehefrau hoch schwanger ist.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!