Letzter Tipp erscheint mir der erste Schritt.
Man erbt ja meistens von Verwandten, da gibt es Freigrenzen wo keinerlei Erbschaftsteuer anfällt. Liegt der hoehere Wert innerhalb der Freigrenzen kann man sich jede Muehe sparen und diesen akzeptieren... es sei denn, aus der Erblinie heraus sind fuer die oder den Erblasser noch weitere Nachlaesse zu erwarten