Frage zur Beweispflicht - Rechnung vom Heizungssanitär erhalten

  • Zumindest würde ich einen Teilwiderspruch einlegen und erstmal, unter Vorbehalt, nur den/einen unstrittigen Teil zahlen (max. 1/2 Stunde plus Anfahrt). Hinterher kann man immernoch prüfen lassen ob 1,5 Stunden berechtigt sind oder überhaupt die Schuld beim Kunden liegt und somit eine Zahlungspflicht besteht.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von JaRule
    Was heißt hier wegen einer Lappalie nicht mahnen? Wenn die Rechnung gerechtfertigt ist, dann ist auch die Mahnung legitim.


    Aus meiner Sicht und Erfahrung macht es wegen so einer kleinen Summen keinen Sinn zu mahnen. Wenn der Kunde wegen Unstimmigkeiten nicht zahlen will, schreibe ich bis 250€ lieber ab.


    Welche Handwerksbude unterhält schon eine eigene Mahnabteilung, sowas ist purer Stress ...


    Ausnahme: Der Kunde handelt vorsätzlich !

  • Bis 250 € nicht mahnen ? Also wer sich sowas im Mittelstand erlauben kann dem geht es ziemlich gut. Man könnte diesen Vorgang auch von einem externen Dienstleister aufkaufen lassen der dann das ganze im Auftrag abwickelt. Dann gibt es zwar nicht die volle Summer aber besser so als gar keine Mahnung.

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    (...) schreibe ich bis 250€ lieber ab (...)


    Dann würde ich das aber in meine Preise einkalkulieren, und daraus (zusätzliche) Rücklagen bilden. Nicht jede Handwerksfirma kann es sich leisten auf Handwerkerlöhne zu verzichten, die Handwerker wohlen entlohnt werden.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Bis 250 € nicht mahnen ? Also wer sich sowas im Mittelstand erlauben kann dem geht es ziemlich gut. Man könnte diesen Vorgang auch von einem externen Dienstleister aufkaufen lassen der dann das ganze im Auftrag abwickelt. Dann gibt es zwar nicht die volle Summer aber besser so als gar keine Mahnung.


    Abgesehen davon das ein Inkassounternehmen an mir nicht viel verdienen könnte (denn Mahnungen schreibt man ja nur wenn der Kunde nicht zahlt) würde ich solche Vereine nicht auch noch unterstützen !


    Wie gesagt, rein finanziell betrachtet lohnt es sich nicht einen Rechtsstreit wegen so einer geringer Summen zu führen. Zumal es in fast allen Fällen sowieso auf einen Vergleich hinausläuft ...


    Ich kenne Firmen die schon ganz andere Summen haben sausen lassen

  • Als kleiner Handwerksbetrieb würde ich 2 Varianten wählen:


    1.) Dem Kunden sagen, er möge so viel Geld überweisen wie viel ihm der Service wert war, und danach möge er bitte nie mehr wieder anrufen.


    2.) 1x mahnen und danach entspannt die Sache dem Anwalt in die Hand geben.


    Es gibt übrigens auch Inkassounternehmen, die dem Handwerker anbieten, das Geld gegen 30...50% Provision zu beschaffen. Gelingt das nicht, muss der Handwerker auch nichts zahlen.



    Ich kann hier beide Seiten verstehen: warum soll der Handwerksbetrieb draufzahlen, wenn von irgendjemand irgendwelche Ventile geschlossen wurden? Schließlich hat der Kunde ihn gerufen.


    Und der Kunde will natürlich ungern für Dinge zahlen, die er nicht verbockt hat. Der Handwerker aber auch nicht...



    Ach ja, meine persönliche Meinung zur Frage in der Überschrift: der Kunde muss beweisen, dass die Firma schuld ist.

  • Also, bevor das Ganze hier ausartet: Es handelt sich um einen eher kleinen Betrag von knapp über 100Euro. Deswegen geht man nicht vor Gericht (würde eh nicht zugelassen werden). Vielmehr geht es mir hier ums Prinzip: Es kann ja nicht sein, dass die Firma einfach sagt "das waren wir nicht". Könnte man ja dann bei jedem Fall sagen.


    Fakt ist: Die Hahnblöcke wurden von niemandem Angefasst. Weder von uns (wir wussten nichtmal was das ist und wo die sich befinden), noch von einer anderen Firma (Maler, Techniker oder sonst wer). Und wenn die Heizungsfirma selbst, anderthalb Stunden (ohne Anfahrtszeit) benötigt, bis man solch einen lapidaren Fehler findet, dann spricht das auch nicht für sie.


    Mit dem Chef kann man auch nicht reden. Der beharrt auf unsere Zahlung, lässt nicht mit sich diskutieren und sagt immer nur, dass sie das nicht waren. Es gibt nichtmal ein kleines Entgegenkommen, wie etwa "Ok. 70:30, oder 50:50". Er legt einfach auf. Daher hab ich natürlich umso weniger lust, ihm auch nur einen Cent zu zahlen. Hab auch schon von mehreren Nachbarn gehört, dass sie ärger mit dieser Firma hatten und Fehler nur widerwillig behoben/ausgebessert wurden.


    Ich hab nur keine lust, weitere Mahnungen, oder gar Briefe und zusätzliche Kosten für Inkasso zu bekommen. Was kann man in so einem Fall tun?

    "Also machen wir es kurz." - "Den Zeitpunkt haben wir längst verpasst."

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    ...
    Ich hab nur keine lust, weitere Mahnungen, oder gar Briefe und zusätzliche Kosten für Inkasso zu bekommen. Was kann man in so einem Fall tun?


    Dann bleibt dir nur entweder zu zahlen oder eine negative Feststellungsklage anzustreben.

  • Wie gesagt. Schriftlich Teilwiderspruch einlegen (der Firma ganz genau erklären was man bemängelt), eine halbe Stunde zahlen und den Rest abwarten.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Was sind das denn für Verhältnisse? Wenn meine Anlage streikt, rufe ich den Heizungsbauer. In Deinem Fall dreht wr den Hahn bekommt nen Kaffe und nach ner Zigarette vorm Haus ist er wieder weg - unentgeltlich.
    Das sollte in den Fuffzehntausendeuro die so ein Sanitärfritze für Heizung und Bäder bekommen hat auch drin sein.


    Zum Thema: Rechnung knapp über hundert Euro? Ärgern, zahlen, nicht mehr ärgern, nie wieder beanspruchen, es gibt noch andere.

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