Frage zu Haftpflichtversicherungen

  • Hallo,
    habe eine allgemeine Frage bezüglich der Frage, welche Haftlicht was übernimmt.


    Speziell Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht und Private Haftpflichtversicherungen


    Angenommen den theoretischen Fall : Ein Eigentümer einer Immobilie gibt einem Nachbarn (meinetwegen auch Familienmitglied oder der Eigentümer selbst) den Auftrag z.B. einen Baum zu fällen (oder auch generell Arbeiten am Haus oder Grundstück) und dabei wird ein Schaden verursacht (z.B. Baum trifft Zaun der Nachbarn etc.).


    Wodurch sind solche Schäden abgedeckt? Übernimmt das die Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht oder müsste das eine Privathaftpflicht des "Verursachers" übernehmen.

  • Für die Bauvorbereitung mussten im Herbst auf unserem Grundstück etwas über 40 Fichten, Tannen und alte Opstbäume gefällt werden. Dabei sind drei Bäume in den Zaun gefallen. Was für uns bis auf einen Fall auch uninteressant war, da der Zaun eh weg soll.


    1) Tanne von uns gefällt, in unseren Zaun: keiner zahlt.
    2) Tanne von Freunden gefällt, in Nachbars Zaun: Unsere Versicherung hätte gezahlt, weil wir mitgemacht haben. in diesem Fall die Privathaftpflicht.
    3) Bauhof fällt Apfelbaum vor unserem Grundstück, fällt in unseren Zaun. Die Versicherung der Gemeinde hätte gezahlt.


    1+2: Auskunft unserer Versicherungsberaterin
    3: Angebot der Gemeinde direkt vor Ort


    Sind der Sache aber nicht wirklich nachgegangen und haben uns nur informiert weil wir sowieso wegen der nötigen Versicherungen für den Bau dort waren.

  • Zitat

    Original geschrieben von xpop
    1) Tanne von uns gefällt, in unseren Zaun: keiner zahlt.
    2) Tanne von Freunden gefällt, in Nachbars Zaun: Unsere Versicherung hätte gezahlt, weil wir mitgemacht haben. in diesem Fall die Privathaftpflicht.
    3) Bauhof fällt Apfelbaum vor unserem Grundstück, fällt in unseren Zaun. Die Versicherung der Gemeinde hätte gezahlt.


    1+2: Auskunft unserer Versicherungsberaterin
    3: Angebot der Gemeinde direkt vor Ort


    1 und 3 sollte auf jeden Fall so sein


    2 ist aber eine Schwierige Frage weil man bei So Arbeiten wie Baeume faelle schnell in einem Bereich kommt wo die Versicherung Grobe Fahrlaessigkeit annimmt wen jemand nicht wirklich qualifiziert oder nicht sogarfaeltig genug arbeitet

  • Hallo,
    gut dann gehen wir von ganz speziellen Sachen ab, ich meine bei ganz normalen Arbeiten im Garten, der Gartenpflege und am Haus.


    Wenn jetzt zum Beispiel der Ehemann eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht hat, sind dann Schäden die bei diesen Arbeiten passieren von dieser abgedeckt?


    Ich möchte mich nämlich informieren, ob meine Versicherungen reichen, unnütz sind etc.


    Und in meiner Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht der Nürnberger steht auch was von Arbeiten, die am Haus bzw. Grundstück anfallen.

  • Zitat

    Original geschrieben von xpop
    2) Tanne von Freunden gefällt, in Nachbars Zaun: Unsere Versicherung hätte gezahlt, weil wir mitgemacht haben. in diesem Fall die Privathaftpflicht.


    das möchte ich doch stark bezweifeln. Für eure Versicherung wäre das wie Fall 1. Eigenschaden wird nicht übernommen.
    In dem Fäll hätte man IMHO nur die Haftpflicht der Freunde in Anspruch nehmen können und das auch nur wenn Gefälligkeitsschäden versichert sind.


    EDIT: ach, ich übersah, dass es dann um Nachbars-Zaun geht. Ja dann hätte evtl. eure Versicherung gezahlt.


    @ HochimNorden


    Die Grundbesitzerhaftpflicht zahlt wenn jemand anderes etwas auf deinem Grund passiert. Sturz aufgrund Glätte auf deinem Weg, Ast welcher auf dem Kopf fällt, Dachziegel welcher runterfällt etc.
    Privathaftpflicht ist eine andere Baustelle und die eine übernimmt nichts, was die andere übernimmt.


    Für Schäden welche dir zugefügt werden, haftet in erster Linie mal derjenige, der etwas bei dir macht. Unternehmen sind dafür versichert und bei Privatpersonen/Freunden gibts in der Privathaftpflicht die Gefälligkeitsschäden.

  • Ich sollte dazu auch ergänzen: Es handelt sich hierbei um die Feuersozietät, also alles andere als die billigste Versicherung und der Vertrag besteht schon 20 Jahre (schadenfrei). Wahrscheinlich spielt das bei der Bewertung ja auch eine Rolle.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    und bei Privatpersonen/Freunden gibts in der Privathaftpflicht die Gefälligkeitsschäden.


    Falls das eingeschlossen ist. Speziell bei günstigen Tarifen ist das regelmässig nicht der Fall.

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