Die Frau hat diesen Haftbefehl nun in der Schufa stehen, wie jeder andere auch, bei dem der Gläubiger im Falle der Vermögensauskunfts-Verweigerung einen Haftbefehl beantragt hat. Ich gehe mal davon aus, daß Inkasso und Vollstreckungsanträge für die Öffis von Anwaltskanzleien erledigt wird, und die machen sicher alles mit Haftbefehl. Letzterer läßt sich selbstverständlich auch wieder zurücknehmen, das ist eine freie Entscheidung des Gläubigers.
Insofern ist es eine gezielt verbreitete Lüge, daß die Frau wegen der 191 € Schulden in Haft gesessen hätte. Deswegen war es nicht.