61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren

  • Die Frau hat diesen Haftbefehl nun in der Schufa stehen, wie jeder andere auch, bei dem der Gläubiger im Falle der Vermögensauskunfts-Verweigerung einen Haftbefehl beantragt hat. Ich gehe mal davon aus, daß Inkasso und Vollstreckungsanträge für die Öffis von Anwaltskanzleien erledigt wird, und die machen sicher alles mit Haftbefehl. Letzterer läßt sich selbstverständlich auch wieder zurücknehmen, das ist eine freie Entscheidung des Gläubigers.



    Insofern ist es eine gezielt verbreitete Lüge, daß die Frau wegen der 191 € Schulden in Haft gesessen hätte. Deswegen war es nicht.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Die Gründe für die Haft waren die Nichtabgabe der Vermögensauskunft.


    Wozu soll eine Vermögensauskunft heutzutage noch gut sein, oder gebraucht werden, nur weil es das Gesetz so will?


    Der Bürger ist doch eh gläsern, die Bankkonten kann nahezu jedes Amt abfragen (auch wenn angeblich der Kontostand nicht übermittelt wird, wers glaubt), über das Einkommen ist das Finanzamt hinreichend informiert, Immobilien stehen im Grundbuch.


    Das einzige wäre, wenn jemand Gold, Bargeld, usw. hortet, aber das würde er dann wohl auch bei der Vermögensauskunft nicht angeben.

  • Zitat

    Original geschrieben von saintsimon
    Ich gehe mal davon aus, daß Inkasso und Vollstreckungsanträge für die Öffis von Anwaltskanzleien erledigt wird, und die machen sicher alles mit Haftbefehl.


    Keine Ahnung ob es in allen Ländern so ist, aber die gehen nicht über einen Anwalt oder ein Inkassobüro.


    Die lassen das irgendwie über die Verwaltung der Stadt laufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    die GEZ gibt es doch schon seit dem 1.1.2013 nicht mehr...


    Das Arbeitsamt gibt es auch seit xx.xx nicht mehr.


    Für meine Uroma ist Aldi immer noch Albrecht.


    Es gibt noch bestimmt etliche andere Beispiele, nur weil sich etwas gestern umbenannt hat, weil der Name "verbrannt" ist, muss man das Spiel nicht mitmachen.


    Wieviele der Angestellten sind neu bei dem Verein? Was hat sich geändert? Nur den Namen schnell wechseln kann jeder.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von jarrakboy
    ...


    Der Bürger ist doch eh gläsern, die Bankkonten kann nahezu jedes Amt abfragen (auch wenn angeblich der Kontostand nicht übermittelt wird, wers glaubt), über das Einkommen ist das Finanzamt hinreichend informiert, Immobilien stehen im Grundbuch.


    ...


    Das nutzt dem Gläubiger aber recht wenig wenn irgendein Amt von Konten oder dem Einkommen weiß.


    Durch die Vermögensauskunft bekommt der Gläubiger die nötigen Infos.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Das nutzt dem Gläubiger aber recht wenig wenn irgendein Amt von Konten oder dem Einkommen weiß.


    Durch die Vermögensauskunft bekommt der Gläubiger die nötigen Infos.


    Ist doch kein Unterschied. Warum sollte man jemanden dann mit Erzwingungshaft zwingen die Vermögensauskunft abzugeben?


    Was folgt im nächsten Schritt, wenn Erzwingungshaft doch nicht wirkt, dann wird mit Erschießung gedroht?


    Wozu Erzwingungshaft, wenn der zu Erzwingende doch schweigen und es absitzen kann?


    Dann soll eben das Gericht prüfen, ob der Gläubiger berechtigte Ansprüche hat und es wird das (den Ämtern) bekannte Vermögen offen gelegt. Das wäre auch für den Gläubiger zielführender.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von jarrakboy
    Wozu Erzwingungshaft, wenn der zu Erzwingende doch schweigen und es absitzen kann?


    Kein Mensch der klar bei Sinnen ist geht für 6 Monate ins Gefängnis nur um keine Vermögensauskunft abzugeben.


    Zitat

    Original geschrieben von jarrakboy
    Dann soll eben das Gericht prüfen, ob der Gläubiger berechtigte Ansprüche hat und es wird das (den Ämtern) bekannte Vermögen offen gelegt. Das wäre auch für den Gläubiger zielführender.


    Das Amt weiß wie du selbst schon festgestellt hast aber nicht was du unter deinem Kopfkissen liegen hast und auch sonst hat ein Amt keine Vermögensauflistung einzelner Personen.


    Falschangaben bei Vermögensauskunft sind auch strafrechtlich relevant.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von TM1 Das Verweigern der Akzeptanz dieses Rechtssystems, welches eben auch eine solche Erzwingungshaft vorsieht, ist nichts als dummes Querulententum.


    Da stimme ich Dir zu, dass das Verweigern der Akzeptanz des Rechtssystems immer nur Nachteile für den Einzelnen bringt. Das hat man leider auch sehr gut in dunklen Zeiten Deutschlands gesehen, wo Mitläufer die Zeit meist gut überstanden haben, und Widerstandskämpfer ihr Leben und das Vermögen/die berufliche Entwicklung der Familie riskiert haben.


    Aber wenn es nicht wenigstens einige geben würde, welche gegen Unrecht aufstehen, würde sich gar nichts ändern :top: .

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Aber wenn es nicht wenigstens einige geben würde, welche gegen Unrecht aufstehen, würde sich gar nichts ändern :top: .


    Wo liegt denn hier jetzt das große Unrecht?


    Es ist ja nicht so, dass hier jemand willkürlich eingesperrt wurde. Die Frau hatte es zu jeder Zeit selbst in der Hand die Haft abzuwenden bzw. zu beenden.


    Das Ganze hat auch nichts mit der "GEZ" zu tun.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!