61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren

  • Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst Der MDR hat doch den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft zurückgenommen. Damit ist die Haft dann hinfällig.


    Komisch ist nur, dass die Gründe des Haftbefehls noch vorhanden sind: Die Frau hat nicht gezahlt, und hat auch keine EV abgegeben.
    Warum knickt der MDR da trotzdem ein? Weil die möglicherweise rechtswidrige oder unverhältnismäßige Sache öffentlich wurde?


    Aber wenn der MDR so im Recht ist, hätte der MDR doch den Haftbefehl laut Deiner Meinung aufrecht halten müssen. Nur weil eine Sache öffentlich bekannt geworden ist, ändert sich doch die Rechtslage nicht :rolleyes: ?!

  • Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Komisch ist nur, dass die Gründe des Haftbefehls noch vorhanden sind: Die Frau hat nicht gezahlt, und hat auch keine EV abgegeben.
    Warum knickt der MDR da trotzdem ein? Weil die möglicherweise rechtswidrige oder unverhältnismäßige Sache öffentlich wurde?


    Die Gründe für die Haft waren die Nichtabgabe der Vermögensauskunft. Nicht mehr und nicht weniger. Warum der MDR wie du es nennst "einknickt" weiß ich nicht. Vielleicht aus Angst vor schlechter PR?


    Unverhältnismäßig oder rechtswidrig ist an der Sache aber nichts.


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Aber wenn der MDR so im Recht ist, hätte der MDR doch den Haftbefehl laut Deiner Meinung aufrecht halten müssen :rolleyes: ?!


    Wie kommst du darauf, dass das meine Meinung sei? Der MDR "muss" nichts, er "kann".

  • Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    ... Nur weil eine Sache öffentlich bekannt geworden ist, ändert sich doch die Rechtslage nicht :rolleyes: ?!


    Die Rechtslage ändert sich nicht. Spontan fällt mir da nur ein "Der Klügere gibt nach" ;)


    Wenn die gute Frau vielleicht einen an der Klatsche hat und wirklich 6 Monate absitzt wäre sie ja auch wieder rausgekommen. Der MDR hätte davon aber auch nichts.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Mir fallen da ganz andere Begriffe ein. Aber "Held" ist da sicherlich nicht dabei. ;)


    Welche Begriffe denn zum Beispiel?

  • GEZ = staatliche Wilkür ,Diktatur , Zwangsabgabe


    Für GEZ kann man auch mehrere Begriffe nutzen.
    Ich kenne viele die Radio und Fernseh der öffentlichen rechtlichen nicht nutzen und trotzdem zahlen müssen.

    Life is too short to be small.

  • Eigentlich sollten sich alle Bürger endlich mal gegen die GEZ wehren..

  • Zitat

    Original geschrieben von mezzomania
    Eigentlich sollten sich alle Bürger endlich mal gegen die GEZ wehren..


    die GEZ gibt es doch schon seit dem 1.1.2013 nicht mehr...

  • Dann für Dich eben ZDF Deutschlandradio Beitragsservice :rolleyes:


    Unter GEZ versteht es jeder, was gemeint ist ;)

  • Re: Re: Re: Re: Re: 61 Tage Haft für Verweigerung der Zahlung von 190€ GEZ-Gebühren


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Weil die möglicherweise rechtswidrige oder unverhältnismäßige Sache öffentlich wurde?


    Auch durch noch so fette Fettschrift wird der Unsinn nicht zum Sinn.
    Der MDR hat den Antrag auf dem die Erzwingungshaft beruhte zurückgezogen. Warum ist egal.
    Daran ist nichts rechtswidrig und auch nichts unverhältnismäßig - wer so dumm ist wie diese Frau und meint medienwirksam zum Opfer werden zu wollen, der muss mit den Folgen leben.
    Wer gegen die "GEZ" in der jetzigen Form ist - dafür kann man gute Gründe haben - der soll den Rechtsweg beschreiten. Steht jedem offen. Das Verweigern der Akzeptanz dieses Rechtssystems, welches eben auch eine solche Erzwingungshaft vorsieht, ist nichts als dummes Querulententum.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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